Die riskante Fußwegführung in der Bahnunterführung an der Heinrich-Vogl-Straße in Tutzing ist seit Jahren bekannt. Bis heute ist keine Verbesserung umgesetzt. Unser Bürgerverein hat daher mittels des von uns gestellten Gemeinderats Dr. Behrens-Ramberg das Anliegen mehrerer Bürger nach einem breiteren Gehweg direkt an den Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) der Gemeinde gerichtet. Unter „Verschiedenes“ hat der Ausschuß unsere Initiative am 22.09.2020 mit dem Hinweis aufgenommen, dass sich die Verwaltung der Sache annehmen wird.
Unseres Wissens hat sich der UEVA mit der Verbesserung der Fußwegführung an dieser Stelle zweimal beschäftigt. Am 27.5.2014 hat er die Verbreiterung des Gehwegs beschlossen. Am 28.10.2014 hat er diesen Beschluss aufgehoben und neu beschlossen, die verkehrliche Situation in der Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße beim Status Quo zu belassen. Der Ausschuss verwarf damit die Diskussion über eine teure Ampelanlage und eine neue Vorfahrtsregelung. Die Unterführung, so die Verwaltung damals, sei kein Unfallschwerpunkt, es habe keine größeren Beschwerden gegeben.
Das ist unbefriedigend und hilft denen nicht weiter, die die Gefahrensituation, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollator, beklagen. Damit es diesmal nicht beim Status Quo bleibt, haben wir nachgefasst.
In unserem Brief vom 12.10.2020 empfehlen wir der Gemeindeverwaltung und dem UEVA, eine pragmatische und gleichzeitig kostengünstige Lösung (ohne Ampelanlage und unter Vorbehalt der Anhörung von Polizei und Landratsamt) umzusetzen wie folgt:
1. Der bestehende Gehweg wird angemessen verbreitert und verlängert.
2. Der Autoverkehr wird auf zeitgleiche Durchfahrt nur eines Fahrzeugs beschränkt. Das ist de facto schon jetzt der Fall, da die Straßenbereite keinen problemlosen Begegnungsverkehr ermöglicht und die Fahrzeuge bereits jetzt abbremsen. Hierzu braucht es nur zwei Verkehrsschilder:
Schild 308: Vorrang vor Gegenverkehr
Schild 208: Gegenverkehr Vorfahrt gewähren
3. Ein Zebrastreifen wird auf der Heinrich-Vogl-Straße aufgetragen. Dies für Fußgänger, die nach der Unterführung die Heinrich-Vogl-Straße überqueren.
Wir empfehlen, die geltende Einbahnregelung an der Unterführung Kustermannstraße nicht aufzuheben, dies entgegen eines diesbezüglichen Vorschlags. Nach Auffassung vieler Anwohner wäre diese Unterführung an der schwer überschaubaren Straßenkreuzung dann eine „enormen Gefahrenquelle“.
Von der Ostseite aus:
Riskanter Gehweg links im Bild
Von der Westseite aus:
Riskanter Gehweg rechts im Bild
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Comments
Ich bevorzuge einen geregelten langsamen Verkehrsfluss mit eindeutiger Einbahnstraßenregelung.
Unklare Situationen führen zu Verzögerungen, Unsicherheit und Unmut.
Zwei Schilder, ein verbreiterter Gehweg und gut ist?!