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"Ein Fünkchen Hoffnung"

Wahlzusammenführung: Tutzinger Liste appelliert an Bürgermeisterin, Freie Wähler und Gemeinderat

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Bürgermeister- und Gemeinderats-Wahl finden derzeit in Tutzing getrennt voneinander statt. Können sie wieder zusammengeführt werden? © vorOrt.news/pixabay

„Zuammenführung der Wahlen - ein Appell an die Vernunft“: Unter diesem Titel plädiert die „Tutzinger Liste“ in einem Artikel auf ihrer Webseite nochmals nachdrücklich für gemeinsame Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in Tutzing im Jahr 2026. https://www.tutzinger-liste.de/blog/zuammenfuehrung-der-wahlen-ein-appell-an-die-vernunft/ Ihren Appell richtet die Tutzinger Liste an Bürgermeisterin Marlene Greinwald, die Partei der Freien Wähler und den Gemeinderat, eventuell andere Bürgermeisterkandidaten sowie die sie nominierenden Parteien.

Die Tutzinger Liste bezieht sich auf die Aussage von Verena von Jordan-Marstrander, der Vorsitzenden der Freien Wähler, dass es bei ihnen noch keine Abstimmung über die Bürgermeister-Kandidatur gegeben habe: „Es bleibt also ein Fünkchen Hoffnung, dass die Freien Wähler dieses Problem fūr sich erkennen (Kommunalwahl 2026) – und ihre Kandidatin noch überzeugen können.“ Denn da Marlene Greinwald 2018 „mittels der erforderlichen Sonderwahl“ in das Amt der Ersten Bürgermeisterin gewählt worden sei, wäre es nach Auffassung der Tutzinger Liste „angemessen, falls sie am 26. November im Amt bestätigt würde, dass auch sie diejenige ist, die für eine Zusammenführung sorgen und damit ein effizientes Wahlsystem in Tutzing wiederherstellen würde“. Alles andere könne sich auf das Wahlergebnis der Freien Wähler bei den Kommunalwahlen 2026 negativ auswirken: „Denn man kann die Bürger wohl nicht ungestraft um Verständnis fūr unterlassene Investitionen, ‚absolute Sparhaushalte‘ und schmelzende Rücklagen bitten und andererseits offenkundig Geld- und Personalressourcen verschwenden – nur weil der abgestimmte Kandidat persönlich den Wiederantritt zur Wahl ablehnt.“ Die Partei der Freien Wähler trage hier Verantwortung.

Aber auch der Gemeinderat trage Verantwortung: „Er muss sich des Problems annehmen und (auch) in einer öffentlichen Sitzung behandeln.“ Der Gemeinderat sollte der Ersten Bürgermeisterin seinen Wunsch nach Wahlzusammenführung klar zum Ausdruck bringen, fordert die Tutzinger Liste – „dies Kraft seines Amtes als gewählter Vertreter der Gemeindebürger“. Möglichkeiten, seinem Wunsch effektiv Nachdruck zu verleihen, gebe es für den Gemeinderat genügend, die „politische Tastatur“ könne hier gut bespielt werden. Auch andere Gemeinden hätten das Dilemma erkannt und gebannt, indem Amtsbürgermeister und Gemeinde gemeinsam diese entscheidende Frage zugunsten der Gemeinde geklärt hätten. "Die Ankündigung der Ersten Bürgermeisterin ohne vorherige Konsultation mit dem Gemeinderat finden wir irritierend“, kritisiert die Tutzinger Liste.

"Rationale Gründe für einheitlichen Wahlrhythmus"

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Der Sitzungssaal des Tutzinger Rathauses - hier mit weniger Bestuhlung, wie sie zum Beispiel bei Ausschusssitzungen ausreicht. Bei Gemeinderatssitzungen sind mehr Plätze erforderlich. © L.G.

In dem Artikel nimmt die Tutzinger Liste auch zu den verschiedenen ins Gespräch gebrachten Möglichkeiten Stellung, wie eine Wahlzusammenführung zu erreichen sein könnte. Das Wahlgesetz sehe nur eine Möglichkeit vor, die Tutzing wieder den üblichen Rhythmus von gemeinsamen Wahlen bescheren würde, nämlich eine freiwillige Amtszeitverkürzung durch die im November dieses Jahres zu wählende Person einmalig auf etwa zwei Jahre (Artikel 42 Absatz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes) und deren erneute Kandidatur bei den Kommunalwahlen 2026. Bürgermeisterin Greinwald selbst habe jedoch bereits angekündigt, für die volle Amtsperiode von sechs Jahren zu kandidieren, sie stehe deshalb für eine Harmonisierung der Wahlen nicht zur Verfügung.

Für den Fall, dass die Amtszeitverkürzung scheitere, hat die Tutzinger Liste eine Amtszeitverlängerung der Ersten Bürgermeisterin bis zu den Kommunalwahlen 2026 vorgeschlagen. "Wir haben die besondere Situation, dass wir jetzt de facto keine Wahlmöglichkeit haben – denn es fehlt an einem Gegenkandidaten", so die Argumentation. Jedenfalls habe sich seit dem Amtsantritt von Greinwald keine Persönlichkeit in Tutzing öffentlich als Alternative positioniert. "Alle Parteien haben keinen Kandidaten – auch unser Bürgerverein nicht", so die Tutziger Liste: "Wenn es echte Gegenkandidaten gäbe, könnten wir nicht die Verlängerung vorschlagen." Die Amtszeit der Ersten Bürgermeisterin Marlene Greinwald dauere de facto jetzt schon länger als sechs Jahre - nämlich eingerechnet ihrer kommissarischen Vertretung, zusammen mit der damaligen Zweiten Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg, während der Amtsperiode des verstorbenen Bürgermeisters Rudolf Krug. Eine Verlegung der Wahlen und damit eine Amtsverlängerung von Greinwald bis zur Kommunalwahl 2026 wäre für Tutzing in der gegebenen Situation „die effizienteste Lösung“, meint die Tutzinger Liste. Für diese Lösung gebe es allerdings rechtliche Hürden: „Aber Hürden können überwunden werden.“ Amtszeiten seien nicht dogmatisch sechs Jahre sind, es gebe auch Sonderfälle.: "Kreieren wir halt einen Sonderfall."

Für den üblichen einheitlichen Wahlrhythmus gebe es rationale Gründe, argumentiert die Tutzinger Liste. So sei eine Wahlzusammernführung schon allein aufgrund der knappen finanziellen und personellen Ressourcen der Gemeinde erforderlich: „Unsere Gemeinde hat schlichtweg weder das Geld noch das Personal, um auf ewig alle ca. 3 Jahre Wahlen zu veranstalten.“ Zudem binde ein Wahlkampf nicht unerheblich den Fokus der Kandidaten, so dass weniger Zeit und Energie für die eigentliche Arbeit im Rathaus bleibe. Auch die Wahlbeteiligung ist die Tutzinger Liste ein Grund: Bei Kommunalwahlen liege die Beteiligung allgemein höher als bei „nur“ Bürgermeisterwahlen. Damit bekämen die Bürgermeisterwahlen durch die Zusammenführung eine Aufwertung. Falls dagegen in Tutzing künftig weiter Wahlen alle etwa drei Jahre stattfänden, bedeute dies die Vergeudung von Steuergeldern und von Finanz- und Personalressourcen der Gemeinde. Die Wahlzusammenführung 2026 sei von übergeordneter Bedeutung für die Gemeinde Tutzing.

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Regelmäßiger Wahlkampf inkl. der Konfrontationen und Herausarbeitung von inhaltlichen Unterschieden ist unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Demokratie. Zweifellos.

Aber man sollte nicht vergessen - und auch nicht unterschätzen - dass ausreichend Ruhephasen dazwischen mindestens ebenso wichtig sind. Ruhephasen in denen die politischen "Wunden" wieder heilen können und die Gemeinschaft auf allen Ebenen (Bürgerschaft, Parteien & ihre Anhänger, im Gemeinderat und die Bürgermeister/in mit allen) wieder zusammenfinden um die Herausforderungen möglichst gemeinsam & geschlossen angehen können. Unser Wahlgesetz in Bayern hat hierfür eigentlich 6 Jahre vorgesehen; ein Kompromiss zwischen zu viel & zu wenig, der sich in den vergangenen Jahrzehnten im ganzen Land sehr bewährt hat.

Bei Wahlen zum Bürgermeisteramt und zum Gemeinderat geht es zwar nicht um die gleichen Personen, sehr wohl aber um die gleichen Themen; inhaltlich gehören sie somit in weiten Bereichen direkt & eng zusammen.

Mit Kommunalwahlen alle 3 Jahre werden zwangsläufig auch die Planungshorizonte radikal halbiert. Neue Ideen, neue Projekte werden kaum noch die nötige Zeit bekommen, um sich zu bewähren & durchzusetzen. Alles was nicht binnen 3 Jahren von der 1. Idee über die Planung, Debatte, Finanzierung, Entscheidung, Genehmigungen & Umsetzung bis zu vorzeigbaren Früchten gedeihen kann, könnte zum leichten Spielball des nächsten Wahlkampfes werden. Wer wird sich dann noch auf innovative oder längerfristige Projekte einlassen? Was wird da alles auf halber Strecke wieder den Bach hinab gehen?
(Bearbeitet)
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