Von Tutzinger Liste

Kürzungen von der Brücke bis zum "Erholungsort"

Haushalt zeigt "ernüchternden Blick", sagt Gemeinderat Behrens-Ramberg in Interview der "Tutzinger Liste"

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Eine "nachhaltige und generationsgerechte Finanzplanung für Tutzing" wünscht sich Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg © Tutzinger Liste

Einen "ernüchternden Blick in die Zukunft" zeigt der aktuelle Haushalt der Gemeinde Tutzing nach Meinung von Dr. Wolfgang Behrens Ramberg, Gemeinderat der Tutzinger Liste. Lucie Vorlíčková, Schatzmeisterin dieser Gruppe, hat Behrens-Ramberg zu dem Zahlenwerk fünf Fragen gestellt. Die Tutzinger Liste hat vorOrt.news dieses Interview zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Vorbemerkung:

Der Haushalt für das laufende Jahr 2021 und die mittelfristige Finanzplanung 2022 bis 2024 zeigen in aller Deutlichkeit, wie brisant es um die Finanzkraft Tutzings steht: Der auf rd. 22 Mio. Euro leicht gesunkene Verwaltungshaushalt wies zunächst ein Defizit von ca. 1,5 Mio. Euro auf. Er konnte nur dank vieler Einsparungen und einer Überführung von 812.000 Euro aus dem Vermögenshaushalt (aus Rücklagen) ausgeglichen werden. Der Vermögenshaushalt, d.h. unser Spielraum für Investitionen und Sanierungen, beträgt für 2021 noch 8,3 Mio. Euro, reduziert sich aber wesentlich über die Jahre bis auf 1,9 Mio Euro in 2024. Aber Achtung: Von den 8,3 Mio. Euro decken Einnahmen im Vermögenshaushalt mit 1,3 Mio. Euro nur 16% des Investitionsbedarfs von 2021! Auch zur Deckung des Vermögenshaushalts bedarf es daher der Auflösung von Rücklagen: Bis zum Ende des Jahres schmilzt der Rücklagenbestand um fast 6 Mio. Euro von 9,3 Mio. auf 3,4 Mio. Euro – dennoch werden wir in Tutzing weiter auf einen beachtlichen Investitions- und Sanierungsstau blicken. Die Auflösung von Rücklagen kann auf Dauer keine Lösung sein und die für dieses Jahr avisierten Liegenschaftsverkäufe zur Stärkung des Vermögenshaushalts mit geschätzt 1,1 Mio. Euro, sind in Ordnung, zeigen aber, dass wir anfangen von der Substanz zu leben. Da ist es nur noch ein kleiner Schritt zur Neuverschuldung: Diese soll bis 2024 von derzeit 1,6 Mio. auf 7,7 Mio. Euro steigen.

"Insbesondere das Liegenschaftsamt hat Kürzungen hinnehmen müssen"

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Zeitlich verschoben: Sanierung der Brücke in der Kirchenstraße © Lucie Vorlíčková

Frage: Der Haushalt 2021 ging im Ausschuss über vier Runden, wobei um Ausgabenkürzungen noch schwerer als sonst gerungen wurde. Welche Einsparungen und Beitragserhöhungen wurden konkret beschlossen?

Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg: Insbesondere das Liegenschaftsamt hat Kürzungen hinnehmen müssen: Beim Treppenabgang Lehrerparkplatz in der Grundschule Traubing wurde noch entschieden, „das machen wir gescheit“, also keine Reparatur sondern Sanierung oder Neubau. Dagegen beim Steg im Südbad sowie beim Dach vom Vetterlhaus wird nicht saniert, sondern mit deutlich reduzierten Beträgen renoviert. Eine zeitliche Verschiebung auf 2022 betreffen die Sanierung der Brücke in der Kirchenstraße und die Wasserleitung alte Traubinger Straße. Komplett gestrichen wurden dagegen die geplante öffentliche Toilette am kleinen Parkplatz oberhalb des Kustermannparks, die Dachsanierung Aussegnungshalle Waldfriedhof sowie die Wegesanierung alter Friedhof.

Beim kulturellen Angebot wurde einhergehend mit den derzeitigen Beschränkungen gekürzt. Die Zuschüsse an Vereine und soziale Einrichtungen bleiben erhalten, gleichwohl haben wir bei freiwilligen Leistungen Kürzungen von 10% - außer bei der Jugendförderung – vorgenommen. Für die Digitalisierung der Bauakten steht nur noch ein Viertel des Betrags zur Verfügung. Das Klimagutachten für die Bewerbung als Erholungsort wird aufgeschoben, das Projekt wurde ja ausgesetzt. Es gab auch Rückschläge: So mussten die Ausgaben für Straßenentwässerung nach Bescheid des Abwasserverbands von 20.000 auf 120.000 Euro angehoben werden und nach Anweisung der Staatsregierung muss eine Entlastung der Eltern bei den Kita-Gebühren für Januar und Februar 2021 erfolgen: 30% mussten wir einplanen, 70% zahlt der Freistaat. Und schließlich mussten wir auch Beiträge erhöhen: Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden von 280% und 330% auf 330% und 340% erhöht; dies entspricht dem Durchschnitt im Landkreis und führt zu einer leichten Erhöhung der Steuereinnahmen von rd. 50.000 Euro.

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"Tutzing benötigt mehr Gewerbesteuerzahler"

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Gestrichen: Öffentliche Toilette am Kustermannpark © Lucie Vorlíčková

Frage: Wir alle wissen ob der strukturellen Einnahmelücke, da es uns in Tutzing insbesondere an Gewerbesteuereinnahmen fehlt. Müssen wir den ernüchternden Blick in die Zukunft, den uns die vorgelegte Finanzplanung zeigt, wirklich so hinnehmen?

Behrens-Ramberg: Unsere Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind in der Tat zu gering – Corona hin oder her! Und auch die Beteiligung an der Einkommensteuer sieht leider nicht viel besser aus, da die Einkommensbeträge bei 35.000/70.000 Euro pro Einzelperson/Paar gekappt sind und gleichzeitig die Kreisumlage nicht zuletzt aufgrund der Übertragung des Gymnasiums an den Landkreis zügig ansteigt.

Es kann uns daher nur durch steigende Einnahmen bei der Gewerbesteuer gelingen, den finanziellen Spielraum der Gemeinde deutlich zu erhöhen. Tutzing benötigt mehr Gewerbesteuerzahler. Die Ansiedlung des IT-Unternehmens Lobster ist hier ein guter Anfang.

Das wird aber nicht ausreichend sein. Eine aktivere Ansiedelungspolitik für emissionsfreies Gewerbe ist erforderlich, denn die finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre sind groß. Auch müssen wir noch konsequenter sonstige Einnahmen erhöhen. Zum Beispiel durch Erhebung einer Ortstaxe anhand des angestrebten Prädikats „Erholungsort“. Aus diesen Mitteln können z.B. das Tourismusbüro und die Pflege des Wegenetzes finanziert werden. Das Thema sollte nicht aus den Augen verloren werden.

Wir müssen uns fragen, wohin sich Tutzing bis 2030 entwickeln soll Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg

Den ernüchternden Blick in die Zukunft, den uns unser Gemeindehaushalt im Übrigen schon seit längerem zeigt, müssen wir so jedoch nicht hinnehmen. Was wir brauchen, um unsere strukturellen Probleme in den Griff zu bekommen, ist aber ein strategisches Gesamtkonzept. Der Ersten Bürgermeisterin und dem GR liegt seit Mai 2020 mein konkreter Antrag hierzu vor: Leitziele Tutzing 2030. Wir müssen weg von dem Stückwerk und konkrete Handlungsziele für alle Bereiche (Bauen und Wohnen, Verkehr, Landschaft nutzen und gestalten, Wirtschaft und Tourismus sowie Miteinander leben in der Gemeinde) festlegen. Wir müssen uns fragen, wohin sich Tutzing bis 2030 entwickeln soll und was wir bereit sind dafür zu tun (z.B. Entwicklung eines Gewerbegebiets in Traubing an der B2). Unter Mitsprache der Bürger sind für die Verwendung unserer knappen Mittel Prioritäten festzulegen; welche Projekte wir uns leisten wollen und welche Vorhaben wir streichen, nicht im Detail aber in großen Linien. Dem Beschluss im GR vom Oktober 2020, für diesen Prozess einen Moderator zu suchen, müssen Taten folgen: Es bedarf der moderierten Klausur für die Leitziele Tutzing 2030. Die terminliche Hoheit darüber hat die Erste Bürgermeisterin. Ohne diese Vorarbeit und die hieraus resultierenden Erkenntnisse, können wir im Grunde keine nachhaltige und generationsgerechte Finanzplanung für Tutzing sicherstellen.

"Wir brauchen diese Fördergelder wirklich dringend"

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Reduziert: Dach des Vetterlhauses © Lucie Vorlíčková

Frage: In Ihrem Antrag stellen Sie die Forderung, städtebauliche Fördergelder zu erlangen. Den Äußerungen der 1. Bürgermeisterin ist zu entnehmen, dass Tutzing nicht über die erforderlichen Eigenmittel verfügt, um städtebauliche Fördergelder im Rahmen eines ISEK zu beantragen. Muss Tutzing auf das ISEK und damit diese Fördergelder verzichten?

Behrens-Ramberg: Nein und wir brauchen diese Fördergelder wirklich dringend. Es ist richtig, dass die meisten Fördervorhaben mindestens zur Hälfte mit Eigenmitteln zu finanzieren sind. Wir verfügen aber durchaus über genügend Eigenmittel, um diese Voraussetzung zu erfüllen. Zum Beispiel halten wir im Zuge der Sanierung der Hauptstraße für die Einmündungen der Nebenstraßen, die Gehsteige und Parkplätze sowie die „Möblierung“ mit Bänken, Bäumen etc. Finanzmittel bereit. Diese Mittel könnten als der erforderliche Eigenanteil für Fördermittel zur Vitalisierung unseres Ortskerns gelten. Es fehlt, wie bei der Frage zuvor erörtert, alleine am Konzept. Hier verstreicht wertvolle Zeit.

Für die Sanierung der Mittelschule steht inzwischen ein Bedarf von 24,5 Millionen Euro im Raum

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Nicht budgetiert: Der Sanierungsbedarf der Mittelschule einschließlich Ergänzung um eine Mensa könnte 24,5 Millionen Euro erreichen © Lucie Vorlíčková

Frage: Der bauliche Zustand der Tutzinger Schulen ist prekär. Die Lösung für das Tutzinger Gymnasium bestand in seiner Übertragung an den Landkreis, der es mit einem zweistelligen Millionenbetrag sanieren wird. Weder der Haushalt 2021 noch die Finanzplanung bis 2024 zeigen, dass die überfällige Sanierung der Mittelschule geplant ist. Wird die Mittelschule auch auf den Landkreis übertragen?

Behrens-Ramberg: Die Mittelschule kann nicht an den Landkreis abgegeben werden, da sie Pflichtaufgabe der Gemeinde ist. Die notwendige Sanierung der Mittelschule ist derzeit nicht finanziert, daher ist sie in der Planung nicht enthalten. Dies ist zugegeben ein großes Manko der vorgelegten Finanzplanung. Nach Überplanung sowie Ergänzung um eine Mensa für die Ganztagsklassen steht hier einschl. der zeitweisen Auslagerung des Schulbetriebs ein Bedarf von 24,5 Mio. Euro im Raum (vor Abzug von Fördermitteln und Beteiligung der Nachbargemeinden). Der Eigenanteil der Gemeinde von geschätzt 15 Mio. Euro kann nicht durch weitere Entnahmen aus der Rücklage finanziert werden. Zusätzliche Schulden sind genehmigungspflichtig. Hier muss der Gemeinderat mit der Verwaltung alternative Wege prüfen, auch durch Vermögensumschichtung. Wir werden im Arbeitskreis Mittelschule und sicher in einer Sondersitzung das Thema gründlich bearbeiten. Angesetzt sind für 2021 jedoch Planungskosten sowie Sanierung des ehemaligen Lehrerwohnhauses zum Kinderhort. Parallel plant die Gemeinde weiter, denn die Zeit drängt. Ein entsprechender Bauantrag ist beschlossen und eingereicht, um auf der formalen Schiene weiterzukommen.

Digitalisierung des Gemeindehaushalts

Frage: Regelmäßig fordern Bürger mehr öffentliche Informationen aus dem Rathaus und Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen. Manche Gemeinden halten ihre Haushaltsberatungen daher öffentlich ab, andere setzen auf Transparenz durch Digitalisierung ihrer Haushaltsdaten. Was halten Sie von einer Veröffentlichung des Gemeindehaushalts im Internet und was von E-Partiziptation?

Behrens-Ramberg: Davon halte ich sehr viel. Die Digitalisierung des Gemeindehaushalts ist der wichtigste Schritt in Richtung mehr Informationen und Transparenz für die Bürger. Der gemeindliche Haushaltsplan wird auf der Homepage der Gemeinde nicht systematisch veröffentlicht. Er könnte zwar nach vorheriger Terminabsprache im Rathaus eingesehen werden. Aufgrund des Umfangs, ein typischer Haushalt umfasst gerne mal 300 Seiten, scheitert hier jedoch die praktische Zugänglichkeit und damit Transparenz. Zur Verwirklichung des Transparenzgedankens sollte unsere Gemeinde dazu übergehen, ihre Haushaltspläne im Internet zu veröffentlichen.

Für politische Prozesse, die eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung erfordern, wäre eine digitale Plattform von großem Nutzen. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg

Damit meine ich aber nicht nur als digitales Dokument, etwa als PDF-Datei. Dies wäre nur eine Scheindigitalisierung, da das bisherige Medium „Papierseite“ nur auf elektronischen Geräten dargestellt wird, die Zugänglichkeit im Sinne einer flexiblen Nutzung (navigieren, filtern und sortieren) der Daten jedoch versagt bleibt. Bei der Digitalisierung des Haushalts ist auf echte Transparenz zu setzen und die Gemeinde sollte prüfen, die Daten in Tabellenstruktur aus der Haushaltssoftware in eine eigene Internetseite zu exportieren, die komfortable Suchfunktionen enthält, so dass Gesuchtes leicht gefunden werden kann. Diese Form des Zugangs könnte auch dem Gemeinderat und dem Rechnungsprüfungsausschuss seine Arbeit erleichtern und effizienter durchführen lassen. Da gibt es sicher etwas, das andere Gemeinden bereits verwenden, so dass das Rad nicht neu erfunden werden muss.

Für politische Prozesse, die eine unmittelbare Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung erfordern, wäre eine digitale Plattform von großem Nutzen. Die Leitziele Tutzing 2030 und das ISEK, wären eine gute Gelegenheit mit der E-Partizipation der Bürger in Tutzing zu beginnen.



Das Interview führte Lucie Vorlíčková, Schatzmeisterin der Tutzinger Liste e.V.
Den detaillierten Bericht zum Haushaltsplan 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung 2022-2024 von Dr. Behres-Ramberg finden sie unter „Ortspolitik laufend frisch“ auf www.tutzinger-liste.de

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