Der Tutzinger Gemeinderat hat sich wieder einmal mit der geplanten Bebauung nördlich des Tutzinger Bahnhofs zwischen der Bahnhofstraße und der Bahnunterführung beschäftigt. Auf dem Gelände, wo jetzt noch alte Baracken stehen, sollen drei Gebäude entstehen. Dafür arbeitet die Gemeinde an dem Bebauungsplan Nr. 84, „Bahnhofsareal – westlich und östlich der Bahn“, Teilbebauungsplan 1.
Mit den Eigentümern, der HeiVo Projekt GmbH, befindet sich die Gemeinde Tutzing in einem Abstimmungsprozess. Der Architekt Martin Büscher berichtete, die Gemeinde strebe einen höheren Gewerbeanteil bei Beibehaltung der Wohneinheiten, eine Neuverteilung der Bruttogeschoßflächen und eine Verschiebung der Baugrenzen an. Drei Baukörper seien geplant, wobei der mittlere leicht nach Osten gerückt worden sei.
Auf der Ostseite der drei Häuser habe man sich vorgenommen, Dacheinschnitte bis zur Hälfte der Fassadenlänge zuzulassen, sagte Büscher. 54 Stellplätze seien vorgesehen, 40 für Wohnungen und 14 für Gewerbe. Durch eine mögliche Erweiterung der Tiefgaragenfläche könne man auf einen Stellplatzschlüssel von 0,6 kommen.
Bürgermeister Horn ergänzte, die Gemeinde strebe kleinteiliges Wohnen an. Eine konkrete Planung gebe es noch nicht, fügte Büscher hinzu. Jetzt sei erst mal die Typologie gesetzt, das heiße, man habe festgelegt, wo auf dem Areal die Häuser stehen sollen.
Elf Jahre nach dem ersten Vorbescheidantrag: "Erst ein Vorvertrag, aber noch keine genaue Planung"
Ein erster Vorbescheidantrag für eine Bebauung des Geländes war im Jahr 2014 gestellt worden. Angesichts dessen, dass die Planung bereits seit Jahren im Gange ist, bemängelte Barbara Doll: „Wir kommen einfach nicht zum Schluss.“ Immer wieder tauchten Kleinigkeiten auf, aber es komme nicht konkretes Neues dabei heraus.
Dr. Joachim Weber-Guskar meinte, es handle sich um einen Vorvertrag, aber noch nicht um eine genaue Planung. Schließlich einigte sich das Gremium darauf, dass die angesprochenen Punkte in die Planung eingearbeitet und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgeschlagen werden sollen.
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