Wer auf der Staatsstraße von Diemendorf in Richtung Tutzing unterwegs ist, erkennt sie schon von Weitem: Inmitten der rundum grünen Landschaft sind die Gebäude des Unternehmens W.A.F. unübersehbar, das vor zwölf Jahren von seinem Gründungsstandort Feldafing dorthin umgezogen ist. Lange war zuvor für dieses Areal kein Interessent gefunden worden. Seitdem wächst die Firma immer weiter. Sie hat ihre Zentrale in Kampberg bereits erweitert und plant nun weitere Neubauten gegenüber, auf der anderen Seite der Blumenstraße, mit rund 4000 Quadratmetern Nutzfläche.
W.A.F. ist einer der größten privaten Anbieter von Seminaren für Betriebsräte in Deutschland. Mehr als 100 000 Betriebe sollen Betriebsräte haben. Das ist zwar nur ein kleiner Teil der als „betriebsratsfähig“ geltenden Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten. Doch da vor allem größere Unternehmen Betriebsräte haben, arbeiten rund 40 Prozent oder mehr aller Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsräten. An Fortbildungsmaßnahmen haben sie viel Bedarf, und die Nachfrage nach Seminaren für Betriebsräte ist groß. Das hat einen einfachen Grund: Solche Fortbildungen muss der jeweilige Arbeitgeber bezahlen, das ist im Paragrafen 37 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt.
Die Seminare finden an vielen verschiedenen Standorten in ganz Deutschland statt
Ein besonders großer Bedarf an Schulungen ergibt sich alle vier Jahre in Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen. Es gibt eine Menge von Basisthemen, bei denen ein Betriebsrat Bescheid wissen sollte, und darüber hinaus viele Spezialthemen: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, EDV, Lohn, Arbeitszeit, Tarifrecht, personelle Angelegenheiten, Rhetorik, soziale Belange, Umstrukturierungen. Die Seminare finden nicht in Kampberg statt, sondern an vielen verschiedenen Standorten in ganz Deutschland, meist in Hotels. Hunderte externe freie Mitarbeiter - Juristen und andere Experten auf den jeweiligen Gebieten – werden dabei eingesetzt. In Kampberg wird das alles organisiert. In der Zentrale werden die kompletten Unterlagen für die Seminar-Teilnehmer vorbereitet, versandfertig gemacht und an die jeweiligen Standorte verschickt.
Die Neubauten in der beschaulichen Gegend von Kampberg sind natürlich mit einer Veränderung des Ortsbilds verbunden, und immer wieder gibt es Warnungen vor weiteren Versiegelungen von Flächen. Gleichzeitig stehen solche Gewerbepläne aber beispielhaft für eine wirtschaftliche und finanzielle Stärkung dieser Gemeinde, die als dringend notwendig betrachtet wird. Für Gewerbe geeignete Flächen sind in Tutzing rar. Neuansiedlungen versucht die Gemeinde unter anderem auch im Ortsteil Traubing zu ermöglichen, der wegen seiner Lage an der Bundesstraße eine gute Verkehrsanbindung bietet, doch es gibt Probleme, so am Brombergweg wegen Bedenken des Wasserwirtschaftsamts.
Einer der bedeutendsten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde Tutzing
Die Folgen sind klar erkennbar. W.A.F. hat sich seit seiner Ansiedlung in Kampberg zu einem der bedeutendsten Gewerbesteuerzahler der Gemeinde Tutzing entwickelt, und deren Finanzbedarf für Schulen, Straßen, Umweltschutz, soziale Aufgaben, kommunale Anforderungen wie Digitalisierung und Vieles mehr ist groß. Auch als Anbieter von wohnortnahen Arbeitsplätzen haben solche Unternehmen eine wichtige Funktion. Bis hin zur Unterstützung des Vereinslebens – so etwa mit Werbebannern an den Sportgeländen – tragen sie zum lokalen Leben bei.
Vor der Entscheidung über die geplante Erweiterung von W.A.F. in Kampberg standen die Tutzinger Gemeinderatsmitglieder kürzlich gleich in der ersten Bauausschuss-Sitzung der neuen Wahlperiode. Zweifellos eine bedeutsame Entscheidung, denn es galt abzuwägen zwischen den für die Gemeinde in vieler Hinsicht wichtigen Vorteilen einer Gewerbeerweiterung und Bauten im Landschaftsschutzgebiet sowie im planungsrechtlichen Außenbereich. Die Antwort der Tutzinger Gemeinderatsmitglieder war ein klares Ja zu einer dafür erforderlichen Änderung des Bebauungsplans und des dazu gehörenden Flächennutzungsplans. Verbunden haben sie ihren Billigungsbeschluss mit einigen Auflagen. So fordern sie bestimmte Maßnahmen wie eine artenreiche Blühwiese und Begrünung entlang der Blumenstraße, eventuell soll neben einer Grünfläche für ein Regenrückhaltebecken zudem ein Teich angelegt werden. Und einem knapp neun Meter hoher Turm an der Blumenstraße, in dem Turmfalken nisten, soll sich der Neubau nicht zu sehr nähern.
Trotz dieser Zustimmung steht das Erweiterungsprojekt noch unter einem Vorbehalt: Im Flächennutzungsplan ist für die betreffende Fläche bisher landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Ihre „Herausnahme“ aus dem Landschaftsschutzgebiet muss erst einmal erlaubt werden – sonst darf auf dieser Fläche nicht gebaut werden. Da ein Landschaftsschutzgebiet per Rechtsverordnung festgesetzt worden ist, muss diese Verordnung geändert werden. Rechtsgrundlagen sind zwar die Naturschutzgesetze, doch in Bayern sind die Landkreise für Landschaftsschutzgebiete zuständig. Deshalb ist für eine solche Änderung in diesem Fall der Starnberger Kreistag zuständig – und dort wird so etwas sehr restriktiv gehandhabt.
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