Vorsorge
13.6.2026
Von vorOrt.news

Gemeinde: Es wird abgeschleppt

Unterschiedliche Angaben zu den Konsequenzen des Parkens in Feuerwehranfahrtzonen

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Fast immer an schönen Tagen: Die Feuerwehranfahrtszone beim Midgardhaus wird zugeparkt. Die betreffenden Autofahrer müssen aber nicht befürchten, dass ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden. © L.G.

Viele Rettungswege und Feuerwehranfahrtzonen in Tutzing, gerade in Seenähe, werden an schönen Tagen trotz aller Verbotsschilder zugeparkt. Doch zu den Konsequenzen gibt es unterschiedliche Angaben.

Die Zufahrtstraße zum Midgardhaus beispielsweise ist auf der Südseite als Feuerwehranfahrtszone gekennzeichnet - dort darf nicht geparkt werden. Ein Kontrolleur des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland, der dort am Fronleichnamstag unterwegs war, sagte uns aber, in solchen Fällen würden die Autos nicht abgeschleppt. Grund: Die Fahrbahn sei trotzdem noch breit genug, so dass Feuerwehrfahrzeuge im Notfall durchkommen könnten. Fürs Parken in so einer Zone gebe es stattdessen ein Bußgeld von 55 Euro.

Ein Sprecher der Gemeinde Tutzing hat dieser Darstellung aber inzwischen widersprochen. Die Aussage, dass an dieser Stelle nicht abgeschleppt werde, sei falsch. Tatsächlich lasse die Gemeinde in der Feuerwehranfahrtzone geparkte Fahrzeuge abschleppen. Wir erwiderten, dass in dieser Feuerwehranfahrtzone - ähnlich wie auf anderen Rettungswegen - häufig Autos geparkt und offensichtlich nicht abgeschleppt würden. Darauf erhielten wir die Antwort, so viele Abschleppdienste, wie in solchen Fällen fürs Abschleppen benötigt würden, gebe es in der hiesigen Gegend gar nicht.

Wenn jemand für die Gemeinde finanziell etwas tun möchte, sollte er in der Feuerwehranfahrtzone parken, sagte der Sprecher der Gemeinde noch. Die Gemeinde werde jedenfalls in nächster Zeit noch genauer darauf achten - und es werde abgeschleppt werden.

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Kommentare

Lieber Herr Rekus, es gibt Entscheidungen, die ausschließlich im großen Gremium Gemeinderat abgestimmt werden. Ein Ausschuss kann entweder vorberaten, was dem Gemeinderat als Empfehlung vorgelegt und dort am Ende abgestimmt wird oder der Ausschuss kann auch gewisse Angelegenheiten ohne den Gemeinderat beschließen. Das ist alles genau festgelegt in der Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune, die öffentlich ist und jeder nachlesen kann. Zum Beispiel werden Angelegenheiten größerer Bauprojekte im Bauausschuss vorbehandelt und am Ende im Gemeinderat nochmal abgestimmt. "Belanglosere" Angelegenheiten, die speziell den Ausschuss betreffen, werden im Ausschuss abgestimmt. Das Parteienverhältnis im Gemeinderat spiegelt sich auch in den Ausschüssen wider.
Zu ihrer Kritik, warum man nicht zeitnah solche Dinge öffentlich macht, liegt meiner Meinung daran, dass die Presse solche Dinge ungern öffentlich macht, weil man sich unbeliebt machen könnte und, wie es Herr Kerbs bereits gesagt hat, sich viele Leute daran gar nicht stören, vor allem, wenn sie selbst nicht negativ betroffen sind oder ihre Privilegien weiter gewahrt bleiben.
(Bearbeitet)
Nein, Herr Kerbs, mich irritiert mehr der Zeitpunkt.
Warum macht man gerade jetzt dieses Faß wieder auf?
Warum nicht gleich damals zeitnah Anfang 2025, als dieses Thema ganz offiziell zur Diskussion und zur Entscheidung anstand?
Ich jedenfalls kann mich nicht an einen vergleichbaren Gang an die Öffentlichkeit in 2025 erinnern.

Auch die Art & Weise der jetzigen Vorstöße.
Ging es anfangs noch absolut sachlich um Rettungswege & Feuerwehranfahrtzonen kippten einige Beiträge die Diskussion in Richtung wie die bislang letztgültige Entscheidung bzgl. einer benachbarten Straße zustande kam.
Diese - nennen wir es mal - "Skandalisierung" der damaligen Entscheidung bleibt aber durchaus noch konkreter erklärungsbedürftig.
Wenn man da nach ersten Andeutungen im Halbfeld stecken bleibt, schadet man am Ende vor allem selbst der Demokratie.

Sehr geehrte Frau Knittl,
bitte korrigieren Sie mich, aber uns hat man damals im Unterricht beigebracht, dass Empfehlungen & Entscheidungen der Ausschüsse anschließend nochmals vom (allgemeinen) Gemeinderat bestätigt werden müssen?
Ist das keine Gelegenheit wo die Gemeinderäte kleiner Parteien ohne eigenen Sitz & Stimme im jeweiligen Ausschuss zu den Sachverhalten noch mal kritisch Stellung nehmen oder zumindest dagegen stimmen können?
(Bearbeitet)
Man könnte, bezugnehmend auf den Einwurf von Herrn Rekus, auch sagen: Das ist letztlich der Versuch, von der Frage „War der Beschluss richtig?" abzulenken auf die Frage „Durftet ihr schweigen?". Aber dass damals kaum jemand widersprach, macht den Beschluss nicht besser. Im Gegenteil. Das Problem ist doch gerade, dass ein Beschluss zugunsten der Allgemeinheit auf Wunsch einzelner Betroffener wieder aufgehoben wurde, und dass dieser Vorgang im Ausschuss fast niemanden störte.
Lieber Herr Rekus, es ging lediglich darum, dass die Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung bisher in Tutzing nicht optimal funktioniert, obwohl es in anderen Kommunen oder Städten sehr wohl funktioniert. Dafür scheint es viele Gründe zu geben u.a. mangelnde Gleichbehandlung bei der Nutzung im öffentlichen Raum. Dazu habe ich ein anschauliches Beispiel mit protokollierten Quellen aus dem UEV-Ausschuss angeführt, das jeder nachlesen kann.
Ich selbst war in der Ausschusssitzung zwar anwesend, hatte aber kein Stimmrecht, da ich kein Mitglied des UEV-Ausschusses war, wofür ich nichts konnte. Die SPD hat nur einen Sitz. So sind die Regularien. Man hat in den Ausschüssen nur Stimmrecht, wenn man Ausschussmitglied ist. Im Gemeinderat selbst haben alle anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Stimmrecht.
Mit den Wahlen bestimmen alle 6 Jahre die Bürgerinnen und Bürger die Zusammensetzung des Gemeinderats. Dass nur eine Gemeinderätin des UEV-Ausschusses gegen die Aufhebung des Beschlusses gestimmt hat, ist auffallend und hat mich auch sehr irritiert. Meiner Meinung lag es u.a. daran, dass nach ausführlichen Gesprächsbeiträgen von Gemeinderäten, die viele Parteifreunde haben, die sich ihnen angeschlossen haben. Dagegen zu stimmen ist unbequem. Und so bleibt alles beim Alten. Man kann es als empörend empfinden oder nicht, dass von einem gefassten Beschluss betroffene Bürger selbst beantragen können, dass dieser Beschluss wieder zurückgenommen wird. Dazu kann sich jeder selbst eine Meinung bilden.
(Bearbeitet)
Falls ich es recht verstehe, prangern Sie, Herr Kerbs, und Frau Knittl jetzt einen Gemeinderatsbeschluss an, gegen den seinerzeit wohl allein Frau Krug (ÖDP) gestimmt hat. Sonst niemand, auch nicht Ihre damaligen oder Ihre heutigen Parteifreunde!
Was also soll jetzt im Nachhinein dieser wohlfeile Aufstand?
Wo war denn die Empörung, als das Thema tatsächlich zur Entscheidung anstand?
(Bearbeitet)
Kein Thriller, Herr Rekus, und keine Verschwörung. Das ist ja gerade der Punkt. Es war alles öffentlich, protokolliert und mit Handzeichen beschlossen. Niemand hat sich versteckt. Die GANZE WAHRHEIT steht seit über einem Jahr auf der Website der Gemeinde, man muss sie nur lesen.

Das Unauffällige ist hier das eigentlich Bemerkenswerte. Kein Skandal, sondern Routine. Und über Routine lohnt sich das Reden oft mehr als über den großen Knall. Weil sie bleibt, während der Knall vergeht.

Dass Sie diesmal beim Schalk geblieben sind und nicht bei der Sache, sei Ihnen gegönnt. Zum Vorgang selbst hören wir Sie sicher noch.
Wird hier gerade in Tutzing der ganz große POLITTHRILLER des Jahres aufgedeckt?
Spannend. Verschwörung & systemische Konspiration mitten in Tutzing?
Wann erfahren wir die GANZE ungeschönte WAHRHEIT?

(Manchmal geht mit mir einfach der Schalk durch.)
(Bearbeitet)
Haben Sie Dank, Frau Knittl. Die Belege machen aus dem, was hier zunächst wie ein Einzelfall am Straßenrand aussah, ein lehrbuchhaftes Muster. Und der Ablauf ist enorm aufschlussreich.

Denn hier wurde nicht einfach nichts getan. Zuerst wollte die Verwaltung Parkraum für die Allgemeinheit öffnen. Der Ausschuss schwächte das ab. Und als ein konkreter Nutznießer sich meldete, hob er den eigenen Beschluss wenige Monate später ganz auf. Selbst der Mittelweg, die Flächen wenigstens gegen Bezahlung zu vergeben, fand keine Mehrheit. Am Ende kam man wieder bei dem raus, was am Anfang schon Sachstand gewesen war.

Wichtig ist also, dass hier nicht Hinterzimmerabsprachen stattfanden oder jemandem ein Fehler unterlief. Nein, es handelt sich um eine öffentlich protokollierte Mehrheitsentscheidung. Und die fiel so aus, dass die Verwaltung und der Bürgermeister im Sinne der Allgemeinheit handelten, eine Ratsmehrheit sich jedoch dem Gemeinwohl verweigerte, sobald ein einflussreicher Einzelner vorsprach.

Genau das meinte ich mit der Aushöhlung von innen. Sie braucht keine Regelbrecher. Es genügt, dass die, die Regeln setzen sollen, also der Gemeinderat, sie wieder einsammeln, sobald die richtigen Leute danach fragen. Und es ist bezeichnend, dass man auf dieses Muster ausgerechnet dort stößt, wo am lautesten nach dem starken Staat gerufen wird, nach schärferen Gesetzen und härterem Durchgreifen. Wer hier eine Mehrheit hat, sollte zeigen, dass er bereit ist, die eigenen Regeln durchzusetzen. Anzufangen wäre vor der eigenen Haustür.
(Bearbeitet)
Hier die öffentlichen Quellen zu den beiden UEV-Ausschüssen:

1) Gemeindeverwaltung stellt Antrag den Parkraum am Ende der Nordbadstraße vor dem Fusspfad für die Allgemeinheit zu erweitern und in die Parkraumbewirtschaftung mitaufzunehmen. Der Gemeinderat verändert diesen Antrag, indem er beschließt diesen Parkraum als absolutes Halteverbot auszuweisen:
https://www.tutzinger-liste.de/blog/ueva-parken-am-nordbad-bleibt-begrenzt/
TL 4. April 2025

2) Gut drei Monate später: Auf Wunsch der Pächter wurde der Beschluss im Gemeinderat aufgehoben (!) und es blieb alles beim Alten. Der Kompromiss beide Parkplätze gegen Bezahlung mit Sonderausweis umzunutzen wurde mehrheitlich abgelehnt. Es können weiterhin mehrere Parkplätze vom Pächter unentgeltlich genutzt werden:
https://www.tutzinger-liste.de/blog/ueva-parken-in-tutzing/
TL 23. Juli 2025
(Bearbeitet)
Danke, Frau Knittl. Sie haben meine bisherige Vermutung sehr anschaulich bestätigt.

In dem von Ihnen geschilderten Fall ging es ja nicht einmal um zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde, sondern ausschließlich um einen schlichten Grundsatz: Gleichbehandlung bei der Nutzung öffentlichen Raums. Es ging um eine kleine Fläche und um vielleicht zwei Fahrzeuge – und selbst dafür fand sich keine Mehrheit. Die Begründung, bestimmte „Dienstleister“ solle man nicht zur Kasse bitten, macht das Problem besonders deutlich.

Damit verschiebt sich der Befund: Es fehlt offenbar nicht in erster Linie an Geld oder Personal, sondern am Willen, einheitliche Regeln auch dann durchzusetzen, wenn davon bestimmte Gruppen ausgenommen werden sollen. Regeln werden also nicht deshalb relativiert, weil ihre Durchsetzung unmöglich wäre, sondern weil man sie im konkreten Fall nicht konsequent anwenden möchte.

Genau darin liegt der eigentliche Kern. Ein Regelwerk, das für die einen verbindlich ist, für die anderen aber zur Verhandlung steht, verliert seinen Charakter als Regelwerk. Es wird zum System von Ausnahmen und Privilegien. Und wer selbst über solche Ausnahmen entscheidet, wird nur selten ein Interesse daran haben, sie wieder abzuschaffen.
Ich kann zu dem Thema noch Folgendes aus der Zeit meiner Gemeinderatstätigkeit beitragen: Im UEV-Ausschuss stellte auf meine Anregung der Bürgermeister letztes Jahr den Antrag, die Parkraumbewirtschaftung in der Nordbad-/Simone-Ferber-Straße auf die öffentliche Fläche am unteren Ende der Nordbadstraße vor dem Fußpfad zu erweitern. Dort gibt es noch eine Parkfläche für mindestens zwei Autos. Das hätte zur Konsequenz gehabt, dass jeglicher öffentliche Raum innerhalb der Parkraumzone zahlungspflichtig gewesen wäre, was jedem aus Sicht der Gleichbehandlung einleuchten müsste. Nach einigen Redebeiträgen von Gemeinderäten, die selbstbewusst die Meinung vertraten, dass es im Ort Dienstleister gibt, die maßgeblich für das Wohl der Gemeinschaft einen Beitrag leisten und die dürfte man nicht zur Kasse bitten, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Alles blieb beim Alten, weil es sich ja so bewährt hat.
Dass ein einheitliches und transparentes Regelwerk von gewählten Mandatsträgern nicht durchgesetzt wird, ist ein weiterer Baustein für die Aushöhlung eines gerechten Regelwerks. Vor allem in einer der wohlhabendsten Gemeinden der Republik scheinen wohl Sonderregelungen auch eine große Rolle zu spielen.
Der Hinweis auf die Parkausweise für die Nordbadstraße ist korrekt, Herr Vahsen, betrifft aber meines Wissens einen anderen Sachverhalt. Ein Parkausweis erlaubt das Parken am Straßenrand, nicht jedoch in einer Feuerwehranfahrtszone. Dort gilt das Verbot auch für Ausweisinhaber. Oder irre ich mich?

Ihr Strohmann ist rührig, Frau Roth, nur kämpft er gegen eine Position, die ich nie vertreten habe. Mich beschäftigt ausdrücklich nicht die Frage, wer im Ort falsch parkt. Mich beschäftigt dies:

Warum stößt ausgerechnet in einer der wohlhabendsten Gemeinden der Republik die Durchsetzung einfachster Regeln an ihre Grenzen? Wo, wenn nicht hier, wäre das Geld für genug Kontrolleure vorhanden?

Das ist mehr als eine Frage des Parkens. Eine Gemeinschaft hält zusammen, weil alle dieselben Regeln tragen, die wohlhabenden Bürger ebenso wie alle anderen. Genau dieses Prinzip wird ausgehöhlt, wenn Regeln zwar auf dem Schild stehen, ihre Durchsetzung aber als verzichtbar gilt.

Und hier schließt sich der Kreis. Gewählt werden in Tutzing mit klarer Mehrheit Parteien, die niedrige Abgaben versprechen und am Bestehenden festhalten. Auch in der Gemeinde bleiben Grund- und Gewerbesteuer trotz klammer Kasse moderat, obwohl gerade hier Spielraum bestünde. Das ist ein legitimer politischer Wille. Nur sollte man die Folgen dann nicht beklagen. Wer sich für schlanke Kassen entscheidet, bekommt schlanke Institutionen, und dazu gehören eben auch zu wenige Kontrolleure für die Feuerwehrzone am Midgardhaus.

Was mich beschäftigt, ist nicht das Falschparken. Es ist die lautstarke Klage über dysfunktionale Strukturen und mangelnde Disziplin, die so selten mit dem eigenen Wahlverhalten in Verbindung gebracht wird. Dabei gehört beides zusammen. Wer harte Regeln fordert, muss bereit sein, ihre Durchsetzung zu bezahlen.
Lieber Herr Vahsen,

das ist in diesem Fall nicht so. Niemand hat in dieser Parkraumbewirtschaftung so einen Parkausweis für den er entsprechende Jahresgebühr bezahlt hat, so wie Sie es beschrieben haben. Warum soll man 180 € Jahresgebühr bezahlen, wenn es auch anders geht.
(Bearbeitet)
Vielleicht parken die Fahrzeuge in der Simone-Ferber-Straße bzw. Nordbadstraße sogar völlig berechtigt. Für diese Straßen werden Parkausweise ausgegeben – auch an Auswärtige. Gegen einen überschaubaren Betrag kann man dort legal parken.

Die Hintergründe und die entsprechende Diskussion kann man hier nachlesen:

„Nicht auf das gesamte Ortszentrum übertragbar“

Auswärtige Besucher, etwa Badegäste oder Restaurantbesucher, können für lediglich 180 € jährlich zwei Fahrzeuge auf fünf Straßen ganzjährig abstellen.
(Bearbeitet)
Danke Herr Kerbs für Ihre Aufklärung. Ich wusste bis heute nicht, dass es ein Gesetz, sprich Paragraph im Straßenverkehr gibt, dass Bußgeldbescheide nach der schwere der Limousine und der breite der Felgen ausgesprochen werden.
Ich gehe jedoch davon aus, dass die hier wohnenden Millionäre und Milliardäre nicht auf der Strasse parken und somit die wenigen, vorhandenen Parkplätze auch noch einnehmen.
Die Geschichte vom Parken am Midgardhaus ist hübsch erzählt, aber sie ist nur die Spitze von etwas Größerem.

Wir leben im reichsten oder zweitreichsten Landkreis der Republik, je nachdem, ob Königstein gerade vorne liegt oder wir. Und so wohnen hier Millionäre und Milliardäre Tür an Tür. Erstaunlich genug, dass ausgerechnet hier das Geld angeblich nicht für genug Kontrolleure reicht, für eine ordentlich ausgestattete Polizei und für eine Steuerfahndung, die ihren Namen verdient.

Stattdessen bekommen wir die Erklärung geliefert, ein paar Autos in der Feuerwehranfahrtszone seien schon nicht so schlimm, die Fahrbahn sei ja breit genug. Im Klartext bedeutet das: Weil zum Abschleppen (so wie für viele andere Aufgaben in unserer Gesellschaft ebenfalls) das Personal fehlt, wird die Regel kleingeredet.

Man hört die nicht ganz zu Unrecht vorgetragene Beschwerde über eine allseits schwindende Regeltreue recht häufig. Besonders im Straßenverkehr, wo das Recht der schwersten Limousine und der breitesten Felge gilt. Die Beschwerdeführer wählen erstaunlicherweise häufig Parteien, die sich als Hüter von Recht und Ordnung verkaufen und dann genau dort sparen, wo Recht und Ordnung tatsächlich durchgesetzt werden müssten. Das ist einigermaßen schief, denn wer harte Regeln fordert, muss natürlich bereit sein, für deren Durchsetzung auch zu bezahlen.

Solange die Forderung und das Wählerverhalten nicht zusammenpassen, dürfte das Schild an der Midgardstraße sinnbildlich das bleiben, was es heute schon ist. Eine Empfehlung.
Natürlich erinnert man sich als älterer Tutzinger auch an Zeiten als es dort noch mehr Parkplätze gab.

Aber ob im Ernstfall unter Zeitdruck die Rettungskräfte von Feuerwehr & Rotem Kreuz wirklich unbehindert durchkommen, können die meisten von uns, die derartige Einsätze niemals selbst gefahren sind, gar nicht fundiert beurteilen!
Außerdem muss nicht nur 1 Fahrzeug irgendwie durchpassen, sondern ganze Einsatztrupps, dazu Platz fürs Material und Freiraum, damit die Rettungskräfte auch effizient ihre Aufgabe erledigen können.

Und bitte niemals vergessen: wenn's uns selbst trifft, wollen wir doch auch, dass die Rettungskräfte unbehindert von Falschparkern & Co. unsere Leben und unser wichtigstes Hab & Gut schützen können, oder?
Wenn das Parken der Autos den Noteinsatz nicht behindert, warum stehen diese Verbotsschilder dann überhaupt da?
Ich halte diese Behauptung sowieso für lächerlich. So wie die Autos an der Midgardstraße parken, kommt ein normales Feuerwehrauto da nie und nimmer durch.
Mir erscheint die Erklärung eines Polizisten, die ich vor einiger Zeit gehört habe, plausibler. Der meinte, es wären viel zu viele Autos zum Abschleppen.
Das ist wohl ein Privileg, das das Leben auf dem Land so "angenehm" macht: Parken wo immer man will. Nicht dieses nervige regelbasierte Parken, das wir aus der Stadt kennen.
Eine ganz ähnliche Situation beobachtet man an der Nordbadstraße/Simone-Ferber-Straße. Dort stehen an schönen Tagen ebenfalls Autos in der Feuerwehranfahtszone, die nie abgeschleppt werden. Besonders ulkig ist, dass regelmäßig ein Auto genau in der Kurve am Ende der Nordbadstraße steht, denn die Feuerwehranfahrtszone endet bzw. beginnt vor und nach der Kurve. Dass man nicht genau in der Kurve stehen darf, hat der Fahrer anscheinend nicht im Fahrschulunterricht gelernt und ist wohl sehr stolz, dass er einen Parkplatz gefunden hat. Die Bußgeldtarife von Parken in der Feuerwehranfahrtszone und Parken in der Kurve sind laut Kontrolleur etwas unterschiedlich, was jedoch auch keine Konsequenzen hat. Schade, dass nicht mehr kontrolliert wird, denn es würde die Gemeindekasse gut auffüllen.
(Bearbeitet)