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10.6.2026
Von vorOrt.news

Gemeinde: Es wird abgeschleppt

Unterschiedliche Angaben zu den Konsequenzen des Parkens in Feuerwehranfahrtzonen

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Fast immer an schönen Tagen: Die Feuerwehranfahrtszone beim Midgardhaus wird zugeparkt. Die betreffenden Autofahrer müssen aber nicht befürchten, dass ihre Fahrzeuge abgeschleppt werden. © L.G.

Viele Rettungswege und Feuerwehranfahrtzonen in Tutzing, gerade in Seenähe, werden an schönen Tagen trotz aller Verbotsschilder zugeparkt. Doch zu den Konsequenzen gibt es unterschiedliche Angaben.

Die Zufahrtstraße zum Midgardhaus beispielsweise ist auf der Südseite als Feuerwehranfahrtszone gekennzeichnet - dort darf nicht geparkt werden. Ein Kontrolleur des Zweckverbands Kommunale Dienste Oberland, der dort am Fronleichnamstag unterwegs war, sagte uns aber, in solchen Fällen würden die Autos nicht abgeschleppt. Grund: Die Fahrbahn sei trotzdem noch breit genug, so dass Feuerwehrfahrzeuge im Notfall durchkommen könnten. Fürs Parken in so einer Zone gebe es stattdessen ein Bußgeld von 55 Euro.

Ein Sprecher der Gemeinde Tutzing hat dieser Darstellung aber inzwischen widersprochen. Die Aussage, dass an dieser Stelle nicht abgeschleppt werde, sei falsch. Tatsächlich lasse die Gemeinde in der Feuerwehranfahrtzone geparkte Fahrzeuge abschleppen. Wir erwiderten, dass in dieser Feuerwehranfahrtzone - ähnlich wie auf anderen Rettungswegen - häufig Autos geparkt und offensichtlich nicht abgeschleppt würden. Darauf erhielten wir die Antwort, so viele Abschleppdienste, wie in solchen Fällen fürs Abschleppen benötigt würden, gebe es in der hiesigen Gegend gar nicht.

Wenn jemand für die Gemeinde finanziell etwas tun möchte, sollte er in der Feuerwehranfahrtzone parken, sagte der Sprecher der Gemeinde noch. Die Gemeinde werde jedenfalls in nächster Zeit noch genauer darauf achten - und es werde abgeschleppt werden.

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Kommentare

Hier die öffentlichen Quellen zu den beiden UEV-Ausschüssen:

1) Gemeindeverwaltung stellt Antrag den Parkraum am Ende der Nordbadstraße vor dem Fusspfad für die Allgemeinheit zu erweitern und in die Parkraumbewirtschaftung mitaufzunehmen. Der Gemeinderat verändert diesen Antrag, indem er beschließt diesen Parkraum als absolutes Halteverbot auszuweisen:
https://www.tutzinger-liste.de/blog/ueva-parken-am-nordbad-bleibt-begrenzt/
TL 4. April 2025

2) Gut drei Monate später: Auf Wunsch der Pächter wurde der Beschluss im Gemeinderat aufgehoben (!) und es blieb alles beim Alten. Der Kompromiss beide Parkplätze gegen Bezahlung mit Sonderausweis umzunutzen wurde mehrheitlich abgelehnt. Es können weiterhin mehrere Parkplätze vom Pächter unentgeltlich genutzt werden:
https://www.tutzinger-liste.de/blog/ueva-parken-in-tutzing/
TL 23. Juli 2025
(Bearbeitet)
Danke, Frau Knittl. Sie haben meine bisherige Vermutung sehr anschaulich bestätigt.

In dem von Ihnen geschilderten Fall ging es ja nicht einmal um zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde, sondern ausschließlich um einen schlichten Grundsatz: Gleichbehandlung bei der Nutzung öffentlichen Raums. Es ging um eine kleine Fläche und um vielleicht zwei Fahrzeuge – und selbst dafür fand sich keine Mehrheit. Die Begründung, bestimmte „Dienstleister“ solle man nicht zur Kasse bitten, macht das Problem besonders deutlich.

Damit verschiebt sich der Befund: Es fehlt offenbar nicht in erster Linie an Geld oder Personal, sondern am Willen, einheitliche Regeln auch dann durchzusetzen, wenn davon bestimmte Gruppen ausgenommen werden sollen. Regeln werden also nicht deshalb relativiert, weil ihre Durchsetzung unmöglich wäre, sondern weil man sie im konkreten Fall nicht konsequent anwenden möchte.

Genau darin liegt der eigentliche Kern. Ein Regelwerk, das für die einen verbindlich ist, für die anderen aber zur Verhandlung steht, verliert seinen Charakter als Regelwerk. Es wird zum System von Ausnahmen und Privilegien. Und wer selbst über solche Ausnahmen entscheidet, wird nur selten ein Interesse daran haben, sie wieder abzuschaffen.
Ich kann zu dem Thema noch Folgendes aus der Zeit meiner Gemeinderatstätigkeit beitragen: Im UEV-Ausschuss stellte auf meine Anregung der Bürgermeister letztes Jahr den Antrag, die Parkraumbewirtschaftung in der Nordbad-/Simone-Ferber-Straße auf die öffentliche Fläche am unteren Ende der Nordbadstraße vor dem Fußpfad zu erweitern. Dort gibt es noch eine Parkfläche für mindestens zwei Autos. Das hätte zur Konsequenz gehabt, dass jeglicher öffentliche Raum innerhalb der Parkraumzone zahlungspflichtig gewesen wäre, was jedem aus Sicht der Gleichbehandlung einleuchten müsste. Nach einigen Redebeiträgen von Gemeinderäten, die selbstbewusst die Meinung vertraten, dass es im Ort Dienstleister gibt, die maßgeblich für das Wohl der Gemeinschaft einen Beitrag leisten und die dürfte man nicht zur Kasse bitten, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Alles blieb beim Alten, weil es sich ja so bewährt hat.
Dass ein einheitliches und transparentes Regelwerk von gewählten Mandatsträgern nicht durchgesetzt wird, ist ein weiterer Baustein für die Aushöhlung eines gerechten Regelwerks. Vor allem in einer der wohlhabendsten Gemeinden der Republik scheinen wohl Sonderregelungen auch eine große Rolle zu spielen.
Der Hinweis auf die Parkausweise für die Nordbadstraße ist korrekt, Herr Vahsen, betrifft aber meines Wissens einen anderen Sachverhalt. Ein Parkausweis erlaubt das Parken am Straßenrand, nicht jedoch in einer Feuerwehranfahrtszone. Dort gilt das Verbot auch für Ausweisinhaber. Oder irre ich mich?

Ihr Strohmann ist rührig, Frau Roth, nur kämpft er gegen eine Position, die ich nie vertreten habe. Mich beschäftigt ausdrücklich nicht die Frage, wer im Ort falsch parkt. Mich beschäftigt dies:

Warum stößt ausgerechnet in einer der wohlhabendsten Gemeinden der Republik die Durchsetzung einfachster Regeln an ihre Grenzen? Wo, wenn nicht hier, wäre das Geld für genug Kontrolleure vorhanden?

Das ist mehr als eine Frage des Parkens. Eine Gemeinschaft hält zusammen, weil alle dieselben Regeln tragen, die wohlhabenden Bürger ebenso wie alle anderen. Genau dieses Prinzip wird ausgehöhlt, wenn Regeln zwar auf dem Schild stehen, ihre Durchsetzung aber als verzichtbar gilt.

Und hier schließt sich der Kreis. Gewählt werden in Tutzing mit klarer Mehrheit Parteien, die niedrige Abgaben versprechen und am Bestehenden festhalten. Auch in der Gemeinde bleiben Grund- und Gewerbesteuer trotz klammer Kasse moderat, obwohl gerade hier Spielraum bestünde. Das ist ein legitimer politischer Wille. Nur sollte man die Folgen dann nicht beklagen. Wer sich für schlanke Kassen entscheidet, bekommt schlanke Institutionen, und dazu gehören eben auch zu wenige Kontrolleure für die Feuerwehrzone am Midgardhaus.

Was mich beschäftigt, ist nicht das Falschparken. Es ist die lautstarke Klage über dysfunktionale Strukturen und mangelnde Disziplin, die so selten mit dem eigenen Wahlverhalten in Verbindung gebracht wird. Dabei gehört beides zusammen. Wer harte Regeln fordert, muss bereit sein, ihre Durchsetzung zu bezahlen.
Lieber Herr Vahsen,

das ist in diesem Fall nicht so. Niemand hat in dieser Parkraumbewirtschaftung so einen Parkausweis für den er entsprechende Jahresgebühr bezahlt hat, so wie Sie es beschrieben haben. Warum soll man 180 € Jahresgebühr bezahlen, wenn es auch anders geht.
(Bearbeitet)
Vielleicht parken die Fahrzeuge in der Simone-Ferber-Straße bzw. Nordbadstraße sogar völlig berechtigt. Für diese Straßen werden Parkausweise ausgegeben – auch an Auswärtige. Gegen einen überschaubaren Betrag kann man dort legal parken.

Die Hintergründe und die entsprechende Diskussion kann man hier nachlesen:

„Nicht auf das gesamte Ortszentrum übertragbar“

Auswärtige Besucher, etwa Badegäste oder Restaurantbesucher, können für lediglich 180 € jährlich zwei Fahrzeuge auf fünf Straßen ganzjährig abstellen.
(Bearbeitet)
Danke Herr Kerbs für Ihre Aufklärung. Ich wusste bis heute nicht, dass es ein Gesetz, sprich Paragraph im Straßenverkehr gibt, dass Bußgeldbescheide nach der schwere der Limousine und der breite der Felgen ausgesprochen werden.
Ich gehe jedoch davon aus, dass die hier wohnenden Millionäre und Milliardäre nicht auf der Strasse parken und somit die wenigen, vorhandenen Parkplätze auch noch einnehmen.
Die Geschichte vom Parken am Midgardhaus ist hübsch erzählt, aber sie ist nur die Spitze von etwas Größerem.

Wir leben im reichsten oder zweitreichsten Landkreis der Republik, je nachdem, ob Königstein gerade vorne liegt oder wir. Und so wohnen hier Millionäre und Milliardäre Tür an Tür. Erstaunlich genug, dass ausgerechnet hier das Geld angeblich nicht für genug Kontrolleure reicht, für eine ordentlich ausgestattete Polizei und für eine Steuerfahndung, die ihren Namen verdient.

Stattdessen bekommen wir die Erklärung geliefert, ein paar Autos in der Feuerwehranfahrtszone seien schon nicht so schlimm, die Fahrbahn sei ja breit genug. Im Klartext bedeutet das: Weil zum Abschleppen (so wie für viele andere Aufgaben in unserer Gesellschaft ebenfalls) das Personal fehlt, wird die Regel kleingeredet.

Man hört die nicht ganz zu Unrecht vorgetragene Beschwerde über eine allseits schwindende Regeltreue recht häufig. Besonders im Straßenverkehr, wo das Recht der schwersten Limousine und der breitesten Felge gilt. Die Beschwerdeführer wählen erstaunlicherweise häufig Parteien, die sich als Hüter von Recht und Ordnung verkaufen und dann genau dort sparen, wo Recht und Ordnung tatsächlich durchgesetzt werden müssten. Das ist einigermaßen schief, denn wer harte Regeln fordert, muss natürlich bereit sein, für deren Durchsetzung auch zu bezahlen.

Solange die Forderung und das Wählerverhalten nicht zusammenpassen, dürfte das Schild an der Midgardstraße sinnbildlich das bleiben, was es heute schon ist. Eine Empfehlung.
Natürlich erinnert man sich als älterer Tutzinger auch an Zeiten als es dort noch mehr Parkplätze gab.

Aber ob im Ernstfall unter Zeitdruck die Rettungskräfte von Feuerwehr & Rotem Kreuz wirklich unbehindert durchkommen, können die meisten von uns, die derartige Einsätze niemals selbst gefahren sind, gar nicht fundiert beurteilen!
Außerdem muss nicht nur 1 Fahrzeug irgendwie durchpassen, sondern ganze Einsatztrupps, dazu Platz fürs Material und Freiraum, damit die Rettungskräfte auch effizient ihre Aufgabe erledigen können.

Und bitte niemals vergessen: wenn's uns selbst trifft, wollen wir doch auch, dass die Rettungskräfte unbehindert von Falschparkern & Co. unsere Leben und unser wichtigstes Hab & Gut schützen können, oder?
Wenn das Parken der Autos den Noteinsatz nicht behindert, warum stehen diese Verbotsschilder dann überhaupt da?
Ich halte diese Behauptung sowieso für lächerlich. So wie die Autos an der Midgardstraße parken, kommt ein normales Feuerwehrauto da nie und nimmer durch.
Mir erscheint die Erklärung eines Polizisten, die ich vor einiger Zeit gehört habe, plausibler. Der meinte, es wären viel zu viele Autos zum Abschleppen.
Das ist wohl ein Privileg, das das Leben auf dem Land so "angenehm" macht: Parken wo immer man will. Nicht dieses nervige regelbasierte Parken, das wir aus der Stadt kennen.
Eine ganz ähnliche Situation beobachtet man an der Nordbadstraße/Simone-Ferber-Straße. Dort stehen an schönen Tagen ebenfalls Autos in der Feuerwehranfahtszone, die nie abgeschleppt werden. Besonders ulkig ist, dass regelmäßig ein Auto genau in der Kurve am Ende der Nordbadstraße steht, denn die Feuerwehranfahrtszone endet bzw. beginnt vor und nach der Kurve. Dass man nicht genau in der Kurve stehen darf, hat der Fahrer anscheinend nicht im Fahrschulunterricht gelernt und ist wohl sehr stolz, dass er einen Parkplatz gefunden hat. Die Bußgeldtarife von Parken in der Feuerwehranfahrtszone und Parken in der Kurve sind laut Kontrolleur etwas unterschiedlich, was jedoch auch keine Konsequenzen hat. Schade, dass nicht mehr kontrolliert wird, denn es würde die Gemeindekasse gut auffüllen.
(Bearbeitet)