Verkehr
9.7.2026
Von vorOrt.news

Kleinteiliger, aber günstiger

Künftig zwei Parkzonen: Tutzing ordnet seine Gebühren neu

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Aufteilung beim Parken: Künftig soll es zwei Zonen geben - eine seeabgewandte und eine seezugewandte © BG

Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat einer Neufassung der Parkgebührenverordnung zugestimmt. Aus einer großen Zone im Zentrum werden zwei kleinere Zonen, dafür sinken die Stundensätze in der Ortsmitte. Zugleich wird künftig auch an Wochenenden und bis 19 statt bisher 18 Uhr kassiert. Der Gemeinderat muss noch final entscheiden.

In vier Sitzungen hat sich der Ausschuss seit Sommer 2025 mit dem Thema befasst, nun liegt ein Entwurf vor. Zunächst schien eine Aufteilung in verschiedene Parkzonen schwer realisierbar zu sein Parkzone soll größer werden Aber nun soll es doch eine solche Lösung geben. Aus der bisherigen gemeinsamen Gebührenzone für Bahnhofstraße, Kirchenstraße, Greinwaldstraße, Traubinger Straße, Oskar-Schüler-Straße einerseits und Leidlstraße, Schlossstraße, Monsignore-Schmid-Straße, Graf-Vieregg-Straße andererseits sollen zwei eigenständige Zonen werden: eine seeabgewandte und eine seezugewandte.

Ein Blick auf die aktuell noch gültige Verordnung zeigt, was sich für Autofahrer in der Praxis ändert. Bisher galt für die gesamte Innenstadtzone einheitlich: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, nach 30 Minuten kostenloser Parkzeit 2,50 Euro für die erste Stunde und maximal 4,50 Euro für zwei Stunden. Wochenenden waren gebührenfrei. Im neuen Entwurf gilt die Gebührenpflicht künftig täglich von 9 bis 19 Uhr – also auch samstags und sonntags, und eine Stunde länger als bisher. Dafür sinkt der Stundenpreis: In der seeabgewandten Zone (Bahnhofstraße, Kirchenstraße, Greinwaldstraße, Traubinger Straße, Oskar-Schüler-Straße, neu dazu Hallbergerallee) kostet die erste Stunde künftig 1,50 Euro, zwei Stunden kosten maximal 3,50 Euro. In der seezugewandten Zone (Leidlstraße, Schlossstraße, Monsignore-Schmid-Straße, Graf-Vieregg-Straße, neu dazu Hauptstraße und Marienstraße) sind es 2 Euro beziehungsweise 4 Euro. Unterm Strich wird das Parken in der Ortsmitte also günstiger – aber an mehr Tagen und zu mehr Uhrzeiten kostenpflichtig.

Auf dem Parkplatz an der Greinwaldstraße gibt es in Zukunft 60 Minuten "Semmeltaste"

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Nah am Ufer wird es etwas teurer: 1,50 Euro je Stunde soll das Parken künftig in der seeabgewandten Zone kosten und 2 Euro in der seezugewandten Zone © L.G.

Auch die bislang gemeinsam geregelten Parkplätze Kino und Greinwaldstraße 8 werden getrennt und künftig ebenfalls täglich bis 19 Uhr statt bisher nur werktags bis 18 Uhr bewirtschaftet. Für den Kino-Parkplatz ändert sich preislich nichts – 30 Minuten bleiben kostenlos, danach greift die bekannte Staffelung bis zum Tagesticket für 5 Euro. An der Greinwaldstraße 8 dagegen wird die kostenlose Zeit von 30 auf 60 Minuten verdoppelt, die "Semmeltaste" also spürbar großzügiger.

Keine Änderungen gibt es dagegen bei den seenahen Flächen an Hans-Albers-Straße, Nordbadstraße/Simone-Ferber-Straße/Midgardstraße sowie Seestraße/Südbad: Hier war schon bisher täglich von 9 bis 19 Uhr zu zahlen, die Preisstaffel von 1,50 Euro für die erste bis 7 Euro für das Tagesticket ab sechs Stunden bleibt unverändert. Einzige Änderung: Aus haftungsrechtlichen Gründen heißt der Parkplatz "Freibad" künftig offiziell "Badestelle".

Bei den Saison- und Jahreskarten rührt die Gemeinde preislich nichts an: Ein Saisonparkausweis kostet weiterhin 100 Euro und gilt vom 1. Mai bis 31. Oktober, ein Jahresparkausweis 180 Euro für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember. Neu ist allerdings eine Klarstellung im Kleingedruckten: Der Parkausweis berechtigt künftig ausdrücklich nur noch das Fahrzeug zum Parken, in dem er sich zum Zeitpunkt des Parkens tatsächlich befindet, und muss gut sichtbar ausgelegt werden. Bislang war lediglich festgelegt, dass Ausweis und eines von zwei hinterlegten Kennzeichen zusammenpassen müssen – ein Schlupfloch, das offenbar geschlossen werden soll.

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Saison-Parkausweis für Wohnmobile 100 Euro

Auch die Wohnmobil-Überwinterungsfläche an der Seestraße wird künftig regulär in das Saisonparkausweis-System eingegliedert, statt wie bisher ein separates "Saisonticket" zu führen; am Preis von 100 Euro ändert das nichts. Am Tag sind für Wohnmobile an der Seestraße weiterhin 30 Euro zu zahlen.

Auf dem Parkplatz Bahnhof West bleibt ebenfalls alles beim Alten: 2 Euro pro Tag. Das ist ein kleiner Vorteil für die, die sich auskennen: Auf den Park-and-ride-Plätzen daneben werden 2,20 Euro am Tag verlangt.

Ziel der Neuordnung ist in erster Linie die Steuerung des ruhenden Verkehrs und die Eindämmung von Dauerparkern – nicht in erster Linie die Einnahmeerzielung, auch wenn Bürgermeister Ludwig Horn angesichts der Haushaltslage frühere Einnahmen aus Parkgebühren von 60 000 bis 70 000 Euro jährlich als "durchaus interessant" bezeichnet hatte.

Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, den Entwurf für die nächste Gemeinderatssitzung vorzubereiten – inklusive Kostenschätzung für Beschilderung, Bodenmarkierung, Umprogrammierung der Automaten und Umstellung bei EasyPark. Für die abschließende Beratung liegt offenbar bereits eine eigene, weiterführende Beschlussvorlage vor – ein Hinweis darauf, dass das Thema nun in die entscheidende Phase im Gemeinderat geht. Erst mit dessen Zustimmung tritt die neue Verordnung tatsächlich in Kraft, und zwar am Tag nach ihrer Bekanntmachung; sie würde dann die bisherige, zuletzt im März 2025 geänderte Fassung ablösen.

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Die Gemeinde macht's etwas billiger: Auf ihrem Parkplatz westlich des Bahnhofs kostet ein Tag parken 2 Euro, auf dem "Bahn Park" daneben werden 2,20 Euro fällig © L.G.
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Kommentare

Ihr Anliegen ist völlig legitim, Herr Rekus, eine Gemeinde darf und soll ihre Ortsmitte lebendig halten. Und Ihre Aufzählung der vielen Erledigungen, die sich in 60 Minuten verbinden lassen, zeigt anschaulich, wie die Semmeltaste als Instrument für Kopplungseinkäufe gedacht ist.

Nur beantwortet das die Frage nicht, die ich gestellt hatte. Ob die Wirtschaftsförderung „maßvoll" ausfällt, ist für die Gerechtigkeitsfrage nämlich zweitrangig. Es geht nicht um die Höhe der Subvention, sondern darum, wer sie bezahlt und wer dabei leer ausgeht.

Auch das Argument, lokale Steuereinnahmen müssten erst erwirtschaftet werden, trägt bei näherem Hinsehen weniger, als es auf den ersten Blick scheint. Denn es gründet auf eine Kette von Annahmen: Gratisparken bringe mehr Autokunden, diese mehr Umsatz, dieser mehr Gewerbesteuer, und am Ende stehe ein Nettogewinn für die Gemeinde. Für jedes Glied in dieser Kette müsste erst einmal der Nachweis erbracht werden.

Die Forschung zum Einkaufsverhalten liefert recht einheitlich den Befund, dass Händler den Anteil ihrer autofahrenden Kundschaft deutlich überschätzen, während Fußgänger und Radfahrer pro Besuch zwar weniger ausgeben, aber häufiger kommen und in der Summe vergleichbare Umsätze erzielen. Und wer wegen 1,50 Euro Parkgebühr für die zweite halbe Stunde nicht mehr nach Tutzing käme, war vermutlich nie eine tragende Säule des örtlichen Einzelhandels. Die Rechnung, ob die Gewerbesteuer auf ein paar zusätzliche Semmelverkäufe die tatsächlichen Kosten des bereitgestellten Parkraums übersteigt, macht jedenfalls niemand auf. Und dabei haben wir noch nicht einmal über die Nebenfolgen des Autoverkehrs gesprochen, die gesellschaftliche Folgekosten verursachen. Stichwort Aufenthaltsqualität, Sicherheit und Umweltschutz.

Mir kommt noch ein Gedanke in den Sinn: Wenn die „erwirtschafteten Steuereinnahmen" eine Subvention rechtfertigten, ließe sich damit fast jede Begünstigung fast jeder Gruppe begründen. Ein Argument, das alles rechtfertigen könnte, rechtfertigt eigentlich gar nichts.

Denken wir Ihre Logik konsequent zu Ende, dann ist es so, dass auch Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer lokale Steuereinnahmen erwirtschaften, nur eben ohne dafür 15 Quadratmeter öffentlichen Grund zu beanspruchen. Wenn die Gemeinde der Wirtschaft entgegenkommen will, müsste sie dieser Kundschaft folgerichtig ein gleichwertiges Entgegenkommen bieten. Genau dafür hatte ich die zweckgebundene Verwendung der Parkerlöse vorgeschlagen. Insofern liegen wir am Ende vielleicht gar nicht so weit auseinander.
(Bearbeitet)
Die Gemeinde Tutzing kommt mit der Parkregelung zur Semmeltaste in erster Linie unserer lokalen Wirtschaft ein ganz kleines Stück weit entgegen.
Wohlgemerkt absolut maßvoll.
Auch lokale Steuereinnahmen müssen nun mal zuvor erst erwirtschaftet werden!
(Bearbeitet)
Über der Diskussion um Semmeltasten und Stundensätze geht leider die entscheidende Frage unter, nämlich die nach der Gerechtigkeit: Wer subventioniert hier eigentlich wen?

Ein einziger Stellplatz belegt 12 bis 15 Quadratmeter öffentlichen Grunds, der in Tutzinger Seelage bekanntlich von erheblichem Wert ist. Dazu kommen Bau, Unterhalt, Winterdienst, Überwachung und Automaten, die aus dem Gemeindehaushalt bezahlt werden (also von allen Bürgern). 60.000 bis 70.000 Euro Jahreseinnahmen decken diese Kosten nicht ansatzweise, vom Wert der Bodenfläche ganz zu schweigen. Auch das oft gehörte „Autofahrer zahlen doch genug Steuern" verfängt nicht, denn die Kfz- und Energiesteuer fließen an Bund und Land, in der Gemeindekasse kommt davon kein Cent an. Die Differenz trägt also die Allgemeinheit, die Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des ÖPNV einschließt, deren Mobilität nur einen Bruchteil dieses Flächenbedarfs ausweist. Und sie, die man auch mit Blick auf ihr klimaschonendes Verhalten als die Vernünftigen bezeichnen müsste, sie gehen bei dieser Subventionierung komplett leer aus.

Wenn die Gemeinde Parkgebühren nicht erhebt, um Einnahmen zu erzielen, sondern um Verhalten zu lenken, ändert das nichts am Kern des Problems, dass diese Subventionierung bestehen bleibt. Logischer und konsequenter wäre ein System, das die tatsächlichen Kosten abbildet und die Erlöse zweckgebunden in Infrastruktur für Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV lenkt. Davon hätten endlich auch jene etwas, die öffentlichen Raum nicht zum Parken in Anspruch nehmen, während andere ihn günstig oder, über die Semmeltaste, sogar gratis nutzen.
Beispiele wie man die Zeit für die Semmeltaste sinnvoll verbringen kann...
Bank + Blumenladen + Cafe
oder Sportgeschäft + Bäcker + kleines Schwätzchen am Straßenrand + Eiscafe
oder Arztbesuch + Apotheke + Buchladen
oder Radgeschäft + Sparkasse + Fischer
oder Pizza + Cafe
oder Uhren + Brillen + Boutique
oder Reisebüro + Änderungsschneiderei
oder Tattoo + Schuhe
oder Zahnreinigung + Obstgeschäft
oder ... oder ... oder ...
Da ist so 1 Stunde rasch vorbei.

Ich glaube nicht, dass es erwünscht ist, zwischen verschiedenen Erledigungen jeweils umzuparken bzw. vor die nächste Ladentür zu fahren; obwohl auch Letzteres ganz vereinzelt zu beobachten ist.
(Bearbeitet)
Was soll das mit der Semmeltaste. Ist zwar ein knuffeliges Wort, aber kein Mensch braucht 60 Minuten um Semmeln zu kaufen.