Verkehr
2.7.2026
Von vorOrt.news

Schrittgeschwindigkeit für den "Josefaplatz"

Verkehrsberuhigung auf dem gepflasterten Bereich und der Leidlstraße beschlossen

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Auf dem künftigen Josefaplatz gilt künftig Schrittgeschwindigkeit für Fahrzeuge © L.G.

Im Zuge der jahrelangen Sanierung der Tutzinger Hauptstraße ist der Bereich rund um die Einmündung Marienstraße neu geplant und teilweise bereits umgesetzt worden. Nun zieht die Verkehrsplanung nach: Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat am Dienstag die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs beschlossen. Betroffen ist der gepflasterte Abschnitt der Marienstraße von der Einmündung Hauptstraße bis zur Hausnummer 2A sowie die komplette Leidlstraße.

Verkehrsberuhigte Bereiche sind rechtlich keine gewöhnlichen Straßen mehr, sondern Mischflächen, auf denen sich Fußgänger, Fahrzeuge und spielende Kinder den Platz teilen. Wer dort mit dem Auto unterwegs ist, darf nach der Straßenverkehrsordnung nur Schrittgeschwindigkeit fahren und Fußgänger weder gefährden noch behindern.

Umgekehrt dürfen Fußgänger den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten und die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen. Kinderspiele sind ausdrücklich erlaubt. Geparkt werden darf künftig nur noch dort, wo es eigens gekennzeichnet ist, ausgenommen zum kurzen Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.

Durchfahren soll möglich bleiben - aber in stark gedrosseltem Tempo

Vom informellen Treffpunkt zur offiziellen Regelung

Ganz neu ist die Idee eines beruhigten Platzcharakters an dieser Stelle nicht. Schon seit Jahren ist die Leidlstraße dort mit Pfosten abgesperrt, was an der Ecke Café- und Restaurantbetreibern auch die so genannte Außengastronomie erleichtert hat. Mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt und dem angrenzenden Neubau anstelle des früheren Kohlen-Müller/Edeka-Areals soll der Bereich nun einen Platzcharakter erhalten. Der neue Name „Josefaplatz“ ist schon beschlossen worden.

In der Diskussion ging es unter anderem um die Frage, wie viel Autoverkehr an dieser Stelle künftig noch sinnvoll ist. Ein Ausschussmitglied gab zu bedenken, die Straße solle nicht gänzlich für den Autoverkehr gesperrt werden, weil Anlieger, Hotels und Restaurants weiterhin erreichbar bleiben müssten. Durchfahren solle also grundsätzlich möglich bleiben, nur eben in stark gedrosseltem Tempo.

Auch die Frage der Außengastronomie wurde angesprochen. Für Sonnenschirme und Tische soll es künftig klare Mindestabstände geben. Eine gesonderte Sondernutzungsgebühr ist nach dem Beschluss zunächst nicht vorgesehen.

Formal hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen einzuleiten und die entsprechende Beschilderung – die Zeichen 325.1 und 325.2 der Straßenverkehrsordnung – zu veranlassen. Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachbehörden hätten laut Beschlussvorlage keine Bedenken gegen die Maßnahme bestanden. Zusätzliche Verkehrszeichen, abgesehen von Parkflächenmarkierungen, sollen in dem Bereich bewusst nicht aufgestellt werden. Das entspricht dem Grundgedanken eines verkehrsberuhigten Bereichs: Der soll gerade durch seine offene Gestaltung signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben.

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