Verkehr
29.10.2026
Von vorOrt.news

Schluss mit dem Gratis-Parken

Lehrkräfte der Grund- und Mittelschule sowie Beschäftigte des Kinderhorts sollen künftig zehn Euro monatlich zahlen

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In der Nähe der Grund- und Mittelschule und des Horts gibt es Parkmöglichkeiten © L.G.

Wer an der Tutzinger Grund- und Mittelschule unterrichtet oder im Kinderhort arbeitet, parkt bisher kostenlos. Damit soll Schluss sein. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, für die bislang gebührenfreien Parkausweise künftig eine Gebühr von zehn Euro im Monat – also 120 Euro im Jahr - zu verlangen. Zum Vergleich: Für Anwohnerparkausweise, die im vergangenen Jahr nur für bestimmte Bereiche im Ortszentrum eingeführt worden sind, wird eine Jahresgebühr von 360 Euro fällig. Ansonsten sind Parkplätze oder Jahresparkscheine für Anwohner von Betroffenen schon oft gefordert, aber in Tutzing nicht eingerichtet worden.

Von der neuen Regelung sollen etwa 70 Lehrkräfte und Mitarbeiter der Grund- und Mittelschule sowie die Beschäftigten des Kinderhorts und des offenen Ganztags betroffen sein. Die Gebührenpflicht soll eingeführt werden, wenn die Sanierung der Grund- und Mittelschule beendet ist, spätestens aber am 1. März 2027. Lehrerparkplätze gibt es auch bei den anderen Schulen in Tutzing.

Die Gemeindeverwaltung begründet den Schritt mit der Gleichbehandlung. In dem Bereich, in dem das Schulpersonal bisher kostenlos seine Autos abstellt, zahlt die Allgemeinheit reguläre Parkgebühren. Die Verwaltung betont außerdem, dass es sich bei den Berechtigten nicht um Beschäftigte der Gemeinde handelt. Die Lehrkräfte sind Angestellte des Freistaats Bayern, das Betreuungspersonal ist bei externen Trägern angestellt. Beschäftige der Gemeindeverwaltung können auf einem Parkplatz neben dem Rathaus kostenlos ihre Autos abstellen.

Für die Einführung von Gebühren für Lehrkräfte sei es höchste Zeit gewesen, kommentierte Dr. Ernst Lindl (CSU). Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP) ließ Verständnislosigkeit durchblicken, weil beispielsweise Geschäftsbetreibern für ihre Beschäftigten keine vergleichbaren Parkausweise zur Verfügung gestellt werden. „Andere arbeiten auch“, sagte er kritisch. Bezweifelt wurde auch, ob für die 70 Personen überhaupt ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Es wird aber nicht damit gerechnet, dass alle gleichzeitig Stellplätze benötigen.

Die Gebühr soll einmal im Jahr im Voraus gezahlt werden. Um Missbrauch zu vermeiden und trotzdem Flexibilität im Alltag zu ermöglichen, dürfen pro Ausweis höchstens zwei Kennzeichen eingetragen werden. Der Ausweis gilt jeweils nur für das Fahrzeug, das gerade abgestellt ist.

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