Verkehr
27.6.2025
Von vorOrt.news

„Nicht auf das gesamte Ortszentrum übertragbar“

Neue Anwohnerparkausweise gelten ausschließlich für Bewohner bestimmter Gebäude in Tutzing

Anwohnerparkausweise soll es künftig in Tutzing geben - allerdings nicht für alle. Wie die Gemeinde auf Nachfrage von vorOrt.news erklärt, sind etwa fünf Gebäude betroffen – die Regelung sei nicht auf das gesamte Ortszentrum übertragbar (siehe unten). Um welche Gebäude es sich genau handelt, teilt die Gemeinde nicht mit. Sie sollen sich im Ortszentrum befinden. Der Grund: Für die betreffenden Gebäude sind baurechtlich keine Stellplätze genehmigt worden. Es handelt sich um ältere Gebäude, damals gab es dafür noch keine entsprechenden Vorschriften.

Bei den nun geplanten Anwohnerparkausweisen für die Nutzer von fünf Altgebäuden handelt es sich um einen auf ein Jahr befristeten Versuch. Wie viele Bewohner es in den betreffenden Gebäuden gibt, ist nicht bekannt. Gerüchteweise war von 70 betroffenen Wohnungen die Rede, doch das bezeichnet die Gemeinde als nicht korrekt.

Wer einen Jahresparkausweis haben will, muss ihn bei der Gemeinde beantragen, der Anspruch wird dann überprüft. Für die Ausweise soll eine Jahresgebühr von 360 Euro fällig werden.

Die betreffenden Stellflächen sollen auf dem Parkplatz zwischen der Greinwaldstraße und der Traubinger Straße ausgewiesen werden. Dort können allerdings auch andere Autos geparkt werden. Die Parkausweise sind also nicht mit einer Garantie für einen Parkplatz verbunden.

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Die Anwohnerparkausweise werden auf den Parkplatz Greinwaldstraße 8 beschränkt © L.G.
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"Eine separate, dauerhaft angelegte Maßnahme, um eine baulich bedingte Parkplatznot zu kompensieren"

Antworten der Gemeinde Tutzing auf Fragen zu den geplanten Anwohnerparkausweisen

1. Für welchen Bereich sind die neuen Anwohnerparkausweise vorgesehen? Werden sie für Bewohner des gesamten Tutzinger Ortszentrums gelten oder wird dies genau abgegrenzt?

Gemeinde Tutzing: Die neuen Anwohnerparkausweise gelten ausschließlich für Bewohner bestimmter Gebäude im Tutzinger Ortszentrum, bei denen bau-rechtlich keine Stellplätze vorgesehen oder genehmigt wurden – meist aufgrund älterer Bebauungspläne. Nach aktuellem Stand sind etwa fünf Gebäude betroffen. Die Regelung ist also klar abgegrenzt und nicht auf das gesamte Ortszentrum übertragbar. Die Vergabe erfolgt nur auf Antrag und nach individueller baurechtlicher Prüfung durch die Verwaltung.

2. Warum sollen für 70 betroffene Wohnungen ohne genehmigte Autostellplätze nur fünf Anwohnerparkausweise zur Verfügung gestellt werden?

Gemeinde Tutzing: Die Annahme, dass 70 Wohnungen betroffen seien, ist nicht korrekt und entbehrt einer belastbaren Grundlage. Tatsächlich geht es um fünf betroffene Gebäude, für die in der Baugenehmigung keine Stellplätze vorgesehen sind. Zum Start der Maßnahme sind fünf Parktickets für den Parkplatz an der Greinwaldstraße 8 vorgesehen. Die Verwaltung testet dieses Angebot im Rahmen eines Pilotprojekts über ein Jahr. Sollte die Nachfrage die Zahl von fünf deutlich übersteigen, wird per Losverfahren entschieden. Nach Ablauf des Jahres erfolgt eine Evaluation und mögliche Anpassung durch den zuständigen Ausschuss.

3. Die vorgesehene Jahresgebühr von 360 Euro sei mehr als das Zehnfache dessen, was in München verlangt wird, und damit der teuerste Preis in Deutschland, kritisiert jemand. Das wirke willkürlich, ungerecht und kaum nachvollziehbar. Was ist dazu zu sagen?

Gemeinde Tutzing: Die Jahresgebühr von 360 Euro (30 Euro pro Monat) ist im Verhältnis zur üblichen Tagesgebühr in Tutzing von bis zu 5 Euro pro Tag deutlich günstiger. Ziel des Tickets ist nicht Komfort, sondern die Schaffung einer grundlegenden Parkmöglichkeit für Menschen, die keine privaten Stellplätze haben. Ein direkter Vergleich mit anderen Städten wie München ist nicht sachgerecht, da dort andere wohnbauliche und infrastrukturelle Gegebenheiten bestehen. Das Ticket ist zudem ausschließlich auf den Parkplatz Greinwaldstraße 8 beschränkt. Insgesamt handelt es sich um eine gezielte, bedarfsgerechte Lösung für eine besondere bauliche Ausnahmesituation im Ortszentrum.

4. Ein weiterer Kritikpunkt lautet, in fünf anderen Tutzinger Straßen gebe es schon seit langem Anwohnerparkausweise für lediglich 180 Euro im Jahr, die sogar für zwei Fahrzeuge gültig seien. Weshalb solche Unterschiede?

Gemeinde Tutzing: Die zitierten Tickets für 180 Euro im Jahr sind keine Anwohnerparkausweise, sondern Saison- bzw. Jahrestickets, die für das Parken in Be-reichen rund um Badeeinrichtungen sowie andere öffentliche Gewerbe in Seenähe gelten. Sie dienen überwiegend der Freizeitnutzung und sind nicht mit der Wohnsituation der Inhaber verknüpft. Diese Tickets ermöglichen Nutzern, die regelmäßig Einrichtungen am See besuchen oder dort tätig sind, eine günstigere Parkmöglichkeit – sie verfolgen also einen völlig anderen Zweck. Die Unterschiede in Preis und Nutzung begründen sich durch die unterschiedliche Zielgruppe, Gültigkeit und Funktion – ein direkter Vergleich ist daher nicht sachgerecht.

5. Kritisiert wird auch, dass Lehrkräfte der nahen Schule auf dem Parkplatz an der Greinwaldstraße kostenlos parken können, während Anwohner zahlen müssen. Warum wird dies so entschieden?

Gemeinde Tutzing: Die Schule in der Nähe befindet sich derzeit im Umbau, wodurch der eigene Lehrerparkplatz temporär nicht zur Verfügung steht. Lehrkräfte dürfen den Parkplatz an der Greinwaldstraße daher nur übergangsweise und ausnahmsweise nutzen, bis der ursprüngliche Parkplatz wieder nutzbar ist. Es handelt sich hierbei um eine temporäre Ersatzregelung, nicht um eine dauerhafte Bevorzugung. Der Anwohnerparkausweis hingegen ist eine separate, dauerhaft angelegte Maßnahme, um eine baulich bedingte Parkplatznot zu kompensieren.

Die Fragen stellte Lorenz Goslich

ID: 7874
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Kommentare

Das lässt sich unterschiedlich bewerten. Wenn in fünf anderen Straßen das Parken für Besucher lediglich 0,25 € am Tag kostet, erscheint ein Tarif von 1 € für Anwohner im Vergleich unverhältnismäßig hoch.

Zudem stellt sich die Frage, warum angeblichen Besuchern ein derart günstiger Preis eingeräumt wird. Bei uns sind die Straßen an nahezu jedem Wochenende vollständig zugeparkt. Im Sinne einer soliden Gemeindefinanzierung wäre es aus unserer Sicht sinnvoller und praktikabel, gerade dort höhere Gebühren zu erheben und auf die Ausgabe von Jahresausweisen zu verzichten. Kein Mensch wird auf den Besuch des Starnberger Sees verzichten, wenn er ein paar Euro Parkgebühren zahlen muss. Und warum jeder Besucher -oder Wer auch immer - dann - für 0,50 € - gleich zwei Autos parken darf, enbehrt sowieso jeder Logik.

Und hier noch die Tarife in Starnberg für tatsächliche, gemeldete Anwohner mit 1. oder 2. Wohnsitz.

Gebühren (Staffelung nach Gültigkeit):

1 Jahr: 30,70 €

2 Jahre: 61,40 €

… bis zu 5 Jahren: 153,50 €
(Bearbeitet)
Also ich weiß ja nicht für 1€ am Tag parken ist nicht teuer. Ich frage mich nur wo diese 5 Mitbürger davor geparkt haben.
Benachteiligung der Anwohner bei der Parkplatzvergabe – eine unverständliche Entscheidung

Die jüngst beschlossene Regelung der Gemeinde zur Vergabe von Parkberechtigungen ist für viele Anwohner nicht nachvollziehbar. Die Argumentation der Gemeinde erst recht nicht.

Nur fünf – in Worten: fünf – Anwohner ohne eigene Parkmöglichkeit erhalten die Möglichkeit, für 360 € im Jahr eine Parkberechtigung zu erwerben. Diese berechtigt jedoch nicht zur Nutzung eines festen Stellplatzes, sondern nur dazu, den Parkplatz in der Greinwaldstraße zu nutzen, falls er gerade frei ist. Das bedeutet: Es wird eine hohe Gebühr verlangt – ohne jegliche Garantie auf einen tatsächlichen Parkplatz. Das 10fache zum Preis in München und damit auch der teuerste Anwohnerparkausweis in Deutschland.

Gleichzeitig können auswärtige Besucher, etwa Badegäste oder Restaurantbesucher, für lediglich 180 € jährlich zwei Fahrzeuge auf fünf Straßen ganzjährig abstellen. Damit zahlen Einheimische umgerechnet das Vierfache pro Fahrzeug – und erhalten dennoch keine feste Nutzungsmöglichkeit.

Diese Regelung sendet ein deutliches Signal: Die eigenen Bürger sind der Gemeinde offenbar weniger wichtig als auswärtige Gäste. Für Letztere wird sinnbildlich der rote Teppich ausgerollt, während Tutzinger Bürger, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, deutlich benachteiligt werden.

Wir fordern von der Gemeinde eine faire, transparente und bürgerfreundliche Lösung, die den Bedürfnissen der Tutzinger Bevölkerung gerecht wird – nicht nur denen der Besucher und Besuchten. Bei denen man großzügig übersieht, dass sie eigentlich , laut Stellplatzverordnung, selbst eigene Parkplätze zu Verfügung stellen müßten.

(Bearbeitet)