
Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erwartet zwei Fahrer von E-Scootern. Grund: Sie sind mit ihren Fahrzeugen ohne die erforderliche Versicherung gefahren.
Am Sonntagmorgen gegen 9.50 Uhr fiel einer Streife in einem Tutzinger Ortsteil ein E-Scooter auf, weil an diesem ein schwarzes Versicherungskennzeichen angebracht war. Dieses Kennzeichen war jedoch bereits im vergangenen Jahr ungültig, weil es für das Jahr 2023 ausgegeben war. Die Fahrerin, eine 25jährige Tutzingerin, muss sich ebenso strafrechtlich verantworten wie ihr Bruder als Halter des Scooters. Am Montagabend ist in Starnberg auch ein 34-Jähriger erwischt worden. An seinem Roller war ein blaues Versicherungskennzeichen aus dem vergangenen Jahr angebracht. Auch er konnte keine aktuelle Versicherung nachweisen, deshalb kommt auf ihn ebenso eine Strafanzeige zu.
Die Starnberger Polizeiinspektion nimmt diese beiden Fälle zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass seit dem 1. März dieses Jahres nur noch grüne Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2025 gültig sind. Dies gilt für alle Fahrzeuge, die ein solches Kennzeichen benötigen, also beispielsweise auch Mofas und Motorroller. Die Polizei habe hierbei auch keinen Ermessensspielraum bei der Verfolgung, da ein Verstoß eine Straftat sei.
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