
Ganz neu ist die Einmündung der Bräuhausstraße in die Lindemannstraße. Die Arbeiten sind nun so weit fertig, dass die Bräuhausstraße nun wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet werden kann, wie die Gemeinde Tutzing mitteilt.
Im Mittelstück der Bräuhausstraße wird die Einbahnregelung von Norden nach Süden, also von der Bahnhofstraße in Richtung Lindemannstraße, beibehalten. So war sie auch während der Umleitungsphase - früher war die Einbahn andersherum.
Zulässig ist aber beidseitiger Verkehr von Norden, von der Bahnhofstraße aus bis zum „Betreuten Wohnen“ in der Bräuhausstraße 3 und aus südlicher Richtung, von der Lindemannstraße aus, bis zur Sudetendeutschen Straße. Radfahren ist durchgängig in beiden Richtungen möglich.
Die so genannte „Flussrichtung“ der Einbahnstraße von Norden nach Süden ergibt sich nach Angaben der Gemeinde aus der Buslinie 978, deren Erweiterung in den Kallerbach während der Umleitungsphase mit dieser Route eingerichtet worden ist. Sie habe sich mittlerweile so etabliert, dass sie beibehalten werde.
Verändert wurde auch die Fußgänger-Markierung: Sie ist nun auf der westlichen Seite aufgebracht, weil sich die Ein- und Ausstiege der Busse auf dieser Seite befinden.
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