Verkehr
13.6.2019
Von vorOrt.news

Wildunfall hat strafrechtliche Folgen

Frau lässt totes Reh bei Obertraubing auf der Fahrbahn liegen - Andere Autofahrerin fährt über das Tier

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Wenn es passiert ist: Sofort die Polizei verständigen und die Unfallstelle absichern © HUK-Coburg / Olaf Tiedge

Strafrechtliche Folgen hat ein Wildunfall für eine 50-Jährige. Sie war in der Nacht zum Dienstag auf der B2 gegen 23.30 Uhr nahe der Abzweigung nach Obertraubing mit ihrem Pkw der Marke Skoda Citigo von Starnberg kommend in Richtung Weilheim unterwegs, als plötzlich ein Reh auf die Fahrbahn lief. Es kam zur Kollision. Das Reh erlag seinen Verletzungen, der Pkw wurde beschädigt. Dabei entstand ein Sachschaden in Höhe von 2000 Euro. Die Frau fuhr weiter, ohne die Unfallstelle abzusichern, das Reh blieb auf der Fahrbahn in Richtung Weilheim liegen. In Weilheim ging die Frau zur dortigen Polizeiinspektion und meldete den Wildunfall.

Gegen 23.40 Uhr war eine 22-jährige Weilheimerin mit ihrem Pkw der Marke Peugeot 207 ebenfalls auf der B 2 in Richtung Weilheim unterwegs. Sie fuhr über das auf der Fahrbahn liegende Reh, das sie mangels Absicherung nicht erkennen konnte. Die Stoßstange ihres Pkw wurde dabei beschädigt, es entstand ein Sachschaden in Höhe von mindestens 500 Euro.

Gegen die Pkw-Fahrererin aus Peißenberg wird nun wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und anderer Ordnungswidrigkeiten ermittelt. In diesem Zusammenhang weist Polizei ausdrücklich auf die Pflicht von Autofahrern hin, sie in solchen Fällen sofort zu verständigen. Insbesondere müssten solche Fahrer, die in einen Wildunfall verwickelt worden sind, dies umgehend melden und bis zum Eintreffen der Polizeistreife die Unfallstelle absichern. Darüber hinaus müssten diese Autofahrer das Wildtier von der Fahrbahn nehmen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Jährlich rund 240 000 Wildunfälle in Deutschland

Jedes Jahr ereignen sich rund 240 000 Wildunfälle in Deutschland. Ein Schaden kostet dabei nach Angaben der Versicherungsgesellschaft HUK-Coburg durchschnittlich mehr als 2300 Euro. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art, zum Beispiel Haarwild oder Fasanen, entstehen,sei die Teilkasko-Versicherung zuständig. Eine Vollkasko-Versicherung beinhalte zwar immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirke sich ein entstandener Wildschaden in keiner Weise auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.

Ist der Unfall passiert: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen, so die Versicherungsgesellschaft. In den meisten Bundesländern sei der Anruf obligatorisch. Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Diese braucht man für seinen Versicherer, sobald der Schaden die 1000 Euro-Grenze übersteigt.

Gar nicht selten ereignet sich ein Unfall, ohne dass das Fahrzeug mit einem Tier - zum Beispiel Wildschwein, Fuchs, Reh oder Hase - direkt zusammenstößt. Unfallgrund: Der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Auch gibt es Autofahrer, die dem Tier bewusst ausweichen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Die Teilkasko zahlt in so einem Fall. Allerdings muss der Fahrer nachweisen, dass das Ausweichen als Rettungsmaßnahme erforderlich war und einen größeren Schaden verhindert hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür schon den Zusammenprall mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben.

Wer Hase und Co. ausweicht, steht nicht ohne Versicherungsschutz da, wenn er eine Vollkasko-Versicherung hat. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein Ausweichmanöver solcher Art entstehen.

Quelle: HUK-Coburg

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Quelle Titelbild: HUK-Coburg / Olaf Tiedge
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