In Tutzing gibt es immer mehr Ferienwohnungen. In der Gemeinde Tutzing wird diese Entwicklung mit Aufmerksamkeit beobachtet. „Die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen wird inflationär“, sagte der Tutzinger Bauamtsleiter Christian Wolfert kürzlich im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats, als ein Antrag zum Neubau eines Hauses mit einer Wohnung und zwei Ferienwohnungen in Diemendorf zur Debatte stand.
Das Wachstum bei Ferienwohnungen ist in Deutschland insgesamt deutlich stärker als bei anderen touristischen Unterkunftsformen. Hotels und Pensionen dominieren nach wie vor mit großem Abstand, doch die Nachfrage nach Ferienwohnungen legt wesentlich mehr zu. Sie bilden im Tourismus das am stärksten wachsende Teilsegment. Das dürfte besonders mit Online-Plattformen wie Airbnb zusammenhängen. Besonders bei Familien und längeren Aufenthalten sind sie beliebt.
Häufig handelt es sich um kleine, private Unterkünfte mit weniger als zehn Betten, die oft nicht in der klassischen Statistik auftauchen. Dies wird sogar als einer der denkbaren Gründe dafür gesehen, dass die touristische Entwicklung in Tutzing im vergangenen Jahr nach den offiziellen Zahlen schwächer war als im Landkreis Starnberg insgesamt.
Bürgermeister Horn: "Wir sehen das diskussionswürdig"
Mit dem Wachstum der Ferienwohnungen wird in Tutzing auch mehr und mehr die Frage verbunden, ob dies ein Problem für den Wohnungsmarkt sein kann. Diese Gefahr wird weniger beim Neubau von Ferienwohnungen gesehen als dann, wenn zunehmend bestehender Wohnraum entsprechend „umgewidmet“ wird, wenn also normale Mietwohnungen zu Ferienwohnungen werden. Solche Ferienwohnungen würden dem normalen Wohnungsmarkt entzogen, sagte Bauamtsleiter Wolfert im Bauausschuss.
Falls die deutliche Zunahme von Ferienwohnungen ein längerfristiger Trend sein sollte, dann könnte es sein, dass dies zur Verknappung von Wohnraum in Tutzing beiträgt. „Wir sehen das diskussionswürdig“, sagte Bürgermeister Ludwig Horn im Bauausschuss. Er sieht darin ein wichtiges Thema für den neuen Gemeinderat.
Horn schränkte ein, dass man nicht an einen „kompletten Stopp“ dieser Entwicklung denke. Er deutete aber schon Überlegungen über eine Regelung per Satzung an, die die Umnutzung einer „normalen“ Wohnung in eine Ferienwohnung erschweren könnte. Eine solche Umnutzung komplett zu verhindern, wird wegen des im Artikel 14 des Grundgesetzes festgelegten Schutzes des Eigentums nicht möglich sein. Eine Vermietung ist grundsätzlich erlaubt, ein vollständiges Verbot wäre meist rechtlich angreifbar. Kommunen haben aber durchaus Möglichkeiten.
Zweckentfremdungssatzung und Rückumwandlung in Wohnraum
Viele Städte – so zum Beispiel München - nutzen beispielsweise eine sogenannte Zweckentfremdungssatzung, nach der Wohnungen nicht einfach als Ferienwohnung genutzt werden dürfen, nur mit Genehmigung oder zeitlich begrenzt, etwa für höchstens acht Wochen im Jahr. Auch eine Rückumwandlung in Wohnraum kann eine Gemeinde verlangen, in Bayern allerdings nur bei „angespanntem Wohnungsmarkt“, der nachgewiesen werden muss. In bestimmten Gebieten können Ferienwohnungen eingeschränkt oder ganz verboten werden, so etwa in reinen Wohngebieten, meist jedoch nur im Fall von Neubauten oder Nutzungsänderungen. Eine Zweitwohnungssteuer, die Zweit- und Ferienwohnungen verteuert und die Nutzung unattraktiver macht, gibt es in Tutzing bereits.
In Diemendorf geht es nicht um eine Umwandlung, sondern um einen Neubau. Für den hat der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen mit mehrheitlicher Zustimmung erteilt.
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Kommentare
Dann muss sich niemand mehr um "Bezahlbaren Wohnraum" vorwahltechnisch die Augen befeuchten.
Übrigens auch auf die jeweilige Nachbarschaft.
Ob das Thema Ferienwohnungen auch nennenswerten Einfluß auf unseren lokalen Wohnungsmarkt hat?
Da wären aktuelle & belastbare Zahlen interessant. Je höher der Anteil aller Ferienwohnungen (offizielle + inoffizielle) ist, desto größer dürfte der Einfluß sein.
Unabhängig davon sind Ferienwohnungen regelmäßig möbliert und entziehen sich bei einer Rückumwandlung auch einem für Tutzing angedachten Mietpreisspiegel.