Auf Verwunderung gestoßen ist in Tutzing eine Mitteilung im „Starnberger Merkur“ über die Besitzverhältnisse am derzeitigen Grundstück des Gymnasiums, einem ganz nah am Ufer des Starnberger Sees gelegenen Juwel: „Das Grundstück, auf dem das Gymnasium steht, befindet sich laut Landratsamt ‚derzeit im Eigentum des Landkreises Starnberg‘.“ Als die Trägerschaft des Gymnasiums vor fünf Jahren auf den Landkreis übertragen worden ist, wurde nämlich erklärt, das wertvolle Grundstück bleibe in Gemeindeeigentum.
Die neuen Mitteilungen haben offenbar selbst in der Gemeinde Tutzing für Überraschung gesorgt. Deshalb wurden Nachforschungen im damaligen Vertrag angestellt. Dabei hat sich herausgestellt: Das Grundstück ist 2020 tatsächlich auf den Landkreis übertragen worden – aber befristet: so lange, wie auf dem Grundstück eine weiterführende Schule steht.
Wenn das nicht mehr der Fall sein sollte, würde die Fläche komplett an die Gemeinde zurückfallen. Das ist aus Sicht der Gemeinde zweifellos sehr wichtig: Wenn das Gymnasium an einen anderen Standort verlegt würde, dann könnte das wertvolle seenahe Grundstück vollständig neu genutzt werden.
Schule & Bildung
18.12.2025
Grundstück gehört dem Landkreis - aber befristet
Bei Verlegung des Gymnasiums bekäme die Gemeinde das seenahe Areal zurück

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