„Das kostenpflichtige Südbad besitzt eine große Liegefläche sowie einen Kinderspielplatz.“ So steht es im kürzlich vom Landratsamt Starnberg und vom bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlichten „Badegewässerprofil Starnberger See, Badegelände Tutzing Süd“.
Diese behördliche Mitteilung lässt aufhorchen. Der Eintritt zum Tutzinger Südbad war zwar tatsächlich über viele Jahre kostenpflichtig. Aber diese Zeiten sind schon lange vorbei. Oder bahnen sich da etwa Änderungen an?
Um den Tutzinger Durchblick zu bewahren, haben wir deshalb genau nachgeschaut. Und siehe da: Am Eingang zum Südbad hängen nach wie vor Schilder, auf denen steht: „Eintritt frei“. Diese Schilder sind rot mit weißer Schrift, ziemlich plakativ, eigentlich unübersehbar.
Und dennoch steht es ausdrücklich in einer offiziellen behördlichen Mitteilung: Das Südbad ist kostenpflichtig. Da die Behörden ja immer alles genau wissen, haben wir nach möglichen Erklärungen gesucht.
Das Südbad gehört der Gemeinde Tutzing, und der Gemeinderat ist gerade neu. Zum Starnberger See kommen an schönen Tagen viele Leute aus München und anderen Regionen - warum sollen die im Tutzinger Südbad kostenlos baden? Da könnte jemand im Gemeinderat auf die Idee gekommen sein, doch wieder Eintritt beim Südbad zu verlangen. Schließlich braucht die Gemeinde dringend Geld – man denke nur an die drei Millionen Kostensteigerungen bei der Sanierung der Mittelschule. Und da die Leute beim Landratsamt bestimmt gut informiert sind, haben sie von diesen Plänen wahrscheinlich schon erfahren.
Dass die Kreisbehörde solche Informationen aber schon offiziell verbreitet und dem Südbad den Stempel der Kostenpflicht verpasst, bevor der Tutzinger Gemeinderat den betreffenden Beschluss gefasst hat, wäre ungewöhnlich. So wird es also wohl nicht gewesen sein.
Vielleicht ist die Erklärung viel simpler. Möglicherweise hat sich jemand vom Landratsamt, als er im Südbad war, am dortigen Kiosk, der im "Badegewässerprofil" ebenfalls erwähnt wird, einen Burger gegönnt. Der war natürlich kostenpflichtig.
Oder es war noch ganz anders: Beim Schreiben des Badegewässerprofils hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Kann natürlich passieren. Schließlich steht daneben "nicht fachsprachliche Beschreibung des Badegewässers".
Wir gehen mal davon aus, dass das der Grund ist. Bleibt nur zu hoffen, dass die Mitteilung über den Starnberger See bei Tutzing, um die es in der behördlichen Mitteilung eigentlich ging, ansonsten fachlich abgesichert und fehlerlos ist: „Ausgezeichnete Badegewässerqualität“.
Kommentar hinzufügen
Kommentare