Letztes Wochenende haben recordverdächtige Temperaturen für regen Andrang an den Padeplätzen im Raum Tutzing gesorgt. Somit auch im Südbad Areal was zur Parkplatznot und einigen Stress führte.
Schon mittags stellten sich einige Fahrzeuge ins absolute Halteverbot am Südbad Parkplatz am Übergang zum Bolzplatz, derr ein gekennzeichneter Rettungsweg ist. Ein Versuch, die Leute höflich darauf aufmerksam zu machen, scheiterte an Ignoranz, Beleidigung und Unverständnis.
Die Parkplatznot wird durch die Aushub-Zwischenlagerstätte und den beiden Salz-Silos für den Winterdienst verstärkt. Die von der Gemeinde beauftragte kommunale Parküberwachung war gefühlt wohl auch in der Badeerholung. Die Polizei, die auch nicht gerade personelle Überhänge hat, war mit anderen Einsätzen schon gut ausgelastet.
"Von Sommer zu Sommer nimmt die Falschparkerei zu und die Leute werden dreister", so Robert Lettenbauer von der Wasserwacht Tutzing.
Warum ist dieser Rettungsweg / Feldweg so wichtig?
Die Wasserrettungsstation Tutzing ist der zentrale Anfahrtspunkt für Landrettungsdienst, Flugrettungsdienst und nachrückende Wasserrettungseinheiten, da wegen des Bolzplatzes eine Landefläche zur Verfügung steht und durch den Rettungsweg und die Nähe zum Tutzinger Krankenhaus Patiententransport und Versorgung schnell dargestellt werden können. Darstellen - aber leider nicht sicherstellen, wie das vergangene Wochenende gezeigt hat. Ein Pkw konnte sich gerade noch an den Falschparkern vorbei quetschen, jedoch ein Rettungswagen war hier chancenlos.
Die Wasserwacht Tutzing hält eine mobile Schnelleinsatzgruppe mit Wasserrettungsnotfahrzeug und Geräteanhänger vor. Sie ist für Notlagen und Unfälle zum Beispiel am Deixlfurter See sowie an Weihern und Gewässern in der Umgebung eine strategisch wichtige Einheit. Zudem unterstützt sie größere Einsätze mit Tauchern, Ausrüstung und Personal. Diese Einheit ist auch beim Rettungsweg untergebracht - und sie hätte am Wochenende teilweise nicht ausrücken können.
Die Wasserrettung wird gerade an Wochenenden zu vielen Einsätzen gerufen. Wenn eine Mensch ertrinkt, muss schnelle Hilfe gewährleistet werden. Die Falschparker verhindern das!
Vielleicht hilft es wenn sich die Falschparker mal selber fragen: Wer soll ihr Kind, ihre Partnerin, ihren Partner oder ihre Freunde retten, wenn sie selber die Rettungseinfahrt zuparken?
In den vergeblichen Gesprächsversuchen kann man eine spezielle Falschparkergruppe nicht ausmachen. Mal war es eine Mutter mit Kindern, mal ein aufbrausender junger Mann, mal ein Älterer, der Ignoranz zur Schau stellte.
Nun haben wir erst Ende Juni und die Ferienzeit hat noch nicht einmal begonnen. Die Wasserwachtler schauen mit Sorge in die Zukunft, denn wenn es eine Besserung geben soll, muss das von anderer Stelle geregelt werden.
Es handelt sich um einen Rettungsweg. Somit muss jedem klar sein, dass nicht nur abgeschleppt werden kann, sondern dass Falschparken im Notfall eine Anzeige und ein Verfahren wegen Behinderung von Rettungskräften mit vorsätzlichen Charakter nach sich zieht.
Die Gemeindeverwaltung wurde informiert und um eine zeitnahen Lösung aufgefordert.
Wir möchten an alle Erholungssuchende appellieren, die Rettungszufahrten frei zu halten, auch wenn dies einen langen Fußmarsch bedeutet. Vielleicht brauchen Sie als nächster Verunfallter eher unsere Hilfe,als Sie glauben - und da wollen Sie auch nicht, dass wir erst mal die Wege frei räumen müssen.
Die Wasserwacht Tutzing hat sich unter anderem der Lebensrettung am und im Wasser verschrieben. Nicht der Parkplatzbetreuung...
Helfen Sie mit, und sprechen Sie falsch Parkende bitte mit an. Nett und höflich, empfehlen wir. Denn Aggression will keine
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Kommentare
Bolzplatz, Kustermannpark (mit Badegästen, Gassigehern + Spaziergängern), Minigolf, Ruderclub, Skater, Stockschützen, Südbad, Tennis und die Segler bringen auch nicht immer alle Gäste auf dem eigenen Grund unter. (Habe ich etwas vergessen?)
Trotz allem braucht aber die Rettungsstation der Wasserwacht auch die notwendigen Freiräume, um im Notfall unbehindert helfen zu können!
Es war keine Absicht die Grundsatzfrage zur Mobilität in diesem Beitrag zu entzuüden. Jedem ist klar dass dies eine Diskussion in der gesamtgesellschaftlichen Gruppe und auch individuell zu führen ist.
Auch haben wir Verständniss dass Erholungssuchende mit Kindern aus dem Nebenortschaften dieser Gemeinde die nicht zwingend mit dem Fahrrad oder ÖPNV anreisen würden.
Es gibt im Ort scheinbar priorisierte Bereiche wo die Kontrolle besser funktioniert. Vor dem Feuerwehrhaus und um die Gemeindeverwaltung herum. Unser Vorschlag wäre die Rettungsweganfahrt zur Wasserrettungsstation zu dieser priorisierten Bereichen mit aufzunehmen.
Natürlich sehen wir auch die aktuell verstellten Platzressourcen (Lagerhalle / Salz-Silos), jedoch kennen wir nicht die Ziele und den Bedarf der vielleicht in Kürze auf diese Einrichtungen wartet.
Wir sind nach wie vor guter Hoffnung, dass sich die Gemeindeverwaltung diesem Problem bewußt ist und sich für die Regelung einsetzt.
Gerne stehen wir für den Dialog und Lösungsvorschlägen offen gegenüber.
Es freut mich dass dieses Problem auch schon von mehreren erkannt wurde und gesehen wird.
Auf meine Anzeigen gegen Falschparker hat mir das Rathaus (Liegenschaftsamt/Verkehrswesen) vergangene Woche schriftlich mitgeteilt, dass diese "nicht geahndet werden können". Begründung: Der beauftragte Zweckverband (KDZ) verwarne ausschließlich die Fahrzeuge, die seine eigenen Kontrolleure vor Ort aufschreiben. Bürgeranzeigen werde man "in Zukunft nicht mehr weiterleiten", und selbst verwarnen könne die Gemeinde nicht. Man möge sich an die Polizei wenden.
Damit ist der Kern benannt. Wirksame Ahndung setzt eines von zwei Dingen voraus: die Anwesenheit der Kontrolleure oder die Verwertung von Bürgermeldungen. Am Südbad greift an heißen Wochenenden erkennbar keines von beidem. Die Kontrolleure sind, wie die Gemeinde selbst schreibt, "natürlich nicht immer unterwegs", und dokumentierte Meldungen landen künftig im Papierkorb. Wer an einem bekannten Brennpunkt bei vorhersehbarem Andrang beides ausfallen lässt, darf sich über zugeparkte Rettungswege nicht wundern.
Zur Einordnung der Zuständigkeiten: Die akute Behinderung von Rettungskräften im laufenden Einsatz ist Sache der Polizei und kann strafrechtlich relevant werden (Behinderung von hilfeleistenden Personen, § 323c Abs. 2 StGB), bis hin zum Abschleppen. Das wiederkehrende, absehbare Zuparken an Wochenenden ist dagegen genau die präventive Aufgabe der kommunalen Verkehrsüberwachung, die hier faktisch ausfällt. Der Verweis auf die Polizei löst also den Notfall, nicht das strukturelle Problem.
Es kann nicht Aufgabe ehrenamtlicher Lebensretter sein, im Ernstfall erst Parkplätze zu räumen. Die Gemeinde ist gefordert, an den bekannten Brennpunkten gezielt und gerade an heißen Wochenenden zu kontrollieren oder einen anderen rechtssicheren Weg zu finden, statt die Verantwortung auf Wasserwacht und Polizei abzuwälzen. Das ist im Rathaus und im Gemeinderat zu klären, nicht auf dem Rücken derer, die im Zweifel unser Leben retten sollen.
Das Einfordern von Recht und Ordnung ist jedoch eine hoheitliche Aufgabe und kein Job für ehrenamtliche Lebensretter, die sich dafür auch noch beschimpfen lassen müssen. Wenn die Verkehrsüberwachung am Wochenende lieber frei macht, statt die Rettungswege freizuhalten, dann ist das ein eklatantes Versagen der Kommunalpolitik. An dieser Stelle offenbart sich die Misere einer ausschließlich autozentrierten Verkehrspolitik strukturkonservativer und von Klientelpolitik geprägter Richtung.
Es darf nicht sein, dass politische Versäumnisse auf die Zivilgesellschaft abgewälzt werden. Die rechtliche, gesellschaftliche und persönliche Verantwortung für diese Zustände liegt einzig und allein bei der Politik vor Ort. Oder um es noch klarer zu formulieren, sie liegt im Rathaus und im Gemeinderat.
soweit wir dies sehen konnten, haben die Autos noch nicht einmal ein Strafzettel bekommen.
Abschleppen ist fraglich wenn kein kommunaler vom Ordnungsamt oder Polizei zu Verfügung steht bzw. vor Ort ist.
Die Gemeindeverwaltung hat ihren Partner zur Parkplatzüberwachung schon angeschrieben. Uns liegt jedoch keine Rückantwort vor wie man dies zukünftig weiter verfolgt.
Abschleppen auf öffentlichen Flächen kann nur die Polizei oder Ordungsamt beauftragen.
Wir hoffen auf die Vernunft... Mehr kann die Wasserwacht nicht ausrichten.