Wie stehen Sie zur Namengebung für den neuen Platz in Tutzings Ortsmitte?
Peter Lederer: Grundsätzlich sollte man die Wahl von neuen Bezeichnungen vermeiden, die zu Verwechslungen mit bereits bestehenden führen können, so bei Post- und Paketdiensten, Rettungsfahrzeugen oder Notarzt.
Auf Plakaten und an Geschäften prangt schon der Name Marienplatz …
Lederer: Wir haben bereits eine Marienstraße. Ein Marienplatz besitzt üblicherweise in dessen Mitte eine Marienstatue, und unsere Mutter Gottes steht auf dem Seehofanger.
Nicht wenige Einheimische plädieren für den Namen „Stachus“, weil diese Stelle von Tutzing schon immer so bezeichnet worden sei.
Lederer: Einen Stachus - erfunden vom Münchner Volksmund, amtlich aber Karlsplatz - wollen wir nicht, weil in München der Verkehrsknotenpunkt der Millionenstadt mit Abgasen, Lärm und Ärger zwischen Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern so genannt wird. Außerdem rührt der Name Stachus woanders her: Seit 1728 war dort ein Mathias Eustachius Föderl, genannt „Eustach“, als Wirt verzeichnet. Nach ihm erhielt die Gastwirtschaft den Namen „Stachus“, der als Stachus-Wirt und Stachus-Garten auch noch bezeugt ist, nachdem der Betrieb von einer anderen Familie übernommen worden war. Von der Gastwirtschaft wurde der Name „Stachus“ dann auf den Platz übertragen. Und der „Eustachius“ hat nun wirklich nichts mit Tutzing zu tun.
Im Zuge der Arbeiten am „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“ ISEK erwähnt das zuständige Planungsbüro immer wieder den Namen „Vetterlhausplatz“ …
Lederer: Das sogenannte Vetterlhaus ist ein erfundener Zufallsname, weil dort nach der jahrhundertelangen Nutzung als Unterkunft der Hofmarks- und Gemeindehirten – es war das „Hirtenhäusl“ - zuletzt eine Frau Vetterl zur Miete gewohnt hat, wie ich von Erzählungen alter Tutzinger weiß. Der "Beruf" des Gemeindehirten war gegen 1830 überflüssig, weil dann die Stallfütterung eingesetzt hat.
Alle möglichen weiteren Ideen für den neuen Platz werden inzwischen bekannt. Ist da nicht etwas Passendes abei?
Lederer: Tatsächlich gibt es mittlerweile verschiedene Vorschläge, so beispielsweise Tutzinger Platz, Seeplatz oder Fischerplatz. All diese Anregungen erscheinen mir nicht geeignet. So gibt es in Traubing eine Tutzinger Straße, in Tutzing die Seestraße und das Fischergassl.
Wie würden Sie den künftigen Platz nennen?
Lederer: Ich schlage den Namen "Hofmarksplatz" vor. Der bayerische Herzog hat im Jahr 1519 der Münchner Patrizierfamilie Dichtl als Schlossbesitzerin die "Hofmarksgerechtigkeit" mit der Grund- und Gerichtsherrschaft verliehen, die auf alle nachfolgenden Schlossherrschaften überging, bis sie 300 Jahre später als Folge der Bayerischen Revolution im Jahr 1818 abgeschafft wurde. Anschließend wurden durch Gemeindeedikt die heutigen Gemeinden als Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts eingerichtet. Die drei Sterne des Wappens der Familie Dichtl wurden in unser Gemeindewappen übernommen, und der Begriff Hofmark würde auch alle nachfolgenden Schlossherrschaften ehren, über die bereits bestehenden Straßennamen Graf-Vieregg-Straße, Hallbergeralle und Nemesweg hinaus.
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Kommentare
Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass es überhaupt keinen neuen offiziellen Namen braucht. Der Platz ist im Alltag bereits angekommen, und der gebräuchliche Name „Marienplatz“ wird sich ganz selbstverständlich etablieren. Solche Namen entstehen durch Nutzung und Akzeptanz – nicht durch formale Beschlüsse.
Eine zusätzliche Benennung ist daher weder notwendig noch sinnvoll. Am konsequentesten ist es aus meiner Sicht, den bestehenden Umgangsnamen beizubehalten.
Jedoch der Vorschlag "Hofmarkplatz"?
Ist das nicht arg weit aus der Zeit gefallen?
Zweifellos gehört die Zeit der Hofmark zu Tutzings Geschichte.
Aber inzwischen sind wir erfreulicherweise einige wichtige Schritte weiter.
Wir müssen nicht mehr in einem Feudalstaat leben, sondern genießen die Errungenschaften eines modernen Rechtsstaates.
Damals verlieh der Adel noch loyalen Günstlingen & Spezln das Recht zur niederen Rechtsprechung über die einfachen Tutzinger Bürger per Federstrich; heute völlig undenkbar.
Das Hofmark Prinzip steht für mich für die alte feudale Rechtsordnung; aber nicht für unseren modernen Rechtsstaat, der uns u.a. auch vor Willkür von oben schützt.
Ist aber nur meine Meinung, andere gute Vorschläge sollen natürlich nicht abgewertet werden.