Ein rollender Rasenmäher, der nachts über den heimischen Garten fährt, klingt nach Komfort. Für Igel kann er aber zur tödlichen Falle werden. Darum ging es in der jüngsten Sitzung des Tutzinger Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses: Caroline Krug (ödp) hatte beantragt, den Einsatz von Mährobotern in der Gemeinde zeitlich einzuschränken, vor allem während der Dämmerung und in der Nacht. Ihr Ziel: Igel und andere Kleintiere sollen während ihrer aktiven Zeit besser geschützt werden.
30 000 bis 70 000 tote Igel im Jahr
Mähroboter sind für Igel eine besonders tückische Gefahr. Anders als etwa Rehe oder Vögel fliehen die Tiere bei Gefahr nicht, sondern rollen sich instinktiv zu einer Stachelkugel zusammen – ein Schutzmechanismus, der gegen scharfe, rotierende Klingen wirkungslos bleibt. Die Folge sind oft schwere oder tödliche Verletzungen.
In ihrer Antragsbegründung verweist Krug auf Zahlen, nach denen jährlich zwischen 30 000 und 70000 Igel bundesweit durch Mähroboter getötet oder verletzt werden. Besondere Dringlichkeit bekommt das Thema aus Sicht der Antragstellerin dadurch, dass der westeuropäische Igel seit Oktober 2024 erstmals auf der internationalen Roten Liste als „potenziell gefährdet" geführt wird. Die Deutsche Wildtier-Stiftung hatte den Braunbrustigel bereits 2024 zum Tier des Jahres gekürt, um auf den Rückgang der Bestände aufmerksam zu machen.
Die Tierhilfe Tutzing e.V. hat Anfang dieses Jahres alle Tierfreunde im Landkreis Starnberg dazu aufgerufen, ihre Mähroboter außerhalb der Tageszeiten stillzulegen. Der Verein empfiehlt eine feste Sperrzeit in der App des Mähroboters sowie den bewussten Verzicht auf durchgemähte Rasenflächen zugunsten „wilder Ecken" mit Laub und Unterholz, die Igeln Unterschlupf bieten. Ähnliche Aufklärungsarbeit leistet der Tierschutzverein Tutzing und Umgebung, der regelmäßig verletzte Igel aufpäppelt und in der Vergangenheit bereits eigene Infoabende zum Thema „Igel im Herbst" veranstaltet hat.
Tutzing fragt nach nächtlichem Betriebsverbot - bisher keine Antwort der Starnberger Naturschutzbehörde
So einleuchtend das Anliegen klingt, so kompliziert ist die rechtliche Lage. Wie die Gemeindeverwaltung darlegte, könnte ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter theoretisch über eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen werden. Zuständig dafür sind jedoch grundsätzlich nur die Naturschutzbehörden – und das ist für Tutzing die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Starnberg, nicht die Gemeinde selbst. Einzelne kreisfreie Städte haben zwar bereits eigene Verordnungen erlassen. Tutzing zählt als Gemeinde im Landkreis Starnberg aber nicht dazu. Die Gemeindeverwaltung hatte deshalb bereits im Vorfeld bei der UNB Starnberg nachgefragt, ob und wie eine vergleichbare Regelung für Tutzing möglich wäre. Eine abschließende Antwort steht allerdings noch aus – nach Angaben der Verwaltung auch deshalb, weil aktuell mehrere Gemeinden im Landkreis ähnliche Anträge gestellt haben und die Rechtslage grundsätzlich geprüft wird.
Das Thema gärt bayern- und bundesweit schon lange. Ein im bayerischen Landtag von den Grünen eingebrachter Entwurf für ein landesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter ist gescheitert. CSU, Freie Wähler und AfD stimmten dagegen, nur SPD und Grüne votierten dafür. Die CSU-Fraktion nannte den Entwurf Symbolpolitik mit erhobenem moralischen Zeigefinger, die auf Misstrauen und Überregulierung setze. Inzwischen ist Bewegung in die Debatte gekommen - aber sie zieht sich hin. Bayerns Umweltminister Glauber hat sich im April mit einem Schreiben an Bundesumweltminister Schneider gewandt und angeregt, auf Bundesebene einen Runden Tisch zu diesem Thema einzuberufen. Als Ziel bezeichnet sein Ministerium allerdings kein Verbot, sondern Selbstverpflichtungen derer, die Mähroboter in den Verkehr bringen, beispielsweise durch technische Lösungen oder klare Kennzeichnungen.
In etlichen Kommunen gilt schon ein Nachtfahrverbot - in Tutzing soll vorerst eine Informationskampagne helfen
Weil eine bundeseinheitliche Regel nach wir vor fehlt, behelfen sich immer mehr Städte und Landkreise selbst. Pioniere waren 2024 Köln und die brandenburgische Gemeinde Nuthetal, inzwischen gilt ein Nachtfahrverbot unter anderem in Augsburg, Bayreuth, Chemnitz, Dortmund, Erfurt, Leipzig, Mainz und Teilen Münchens, meist in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Auch die Stadt Freiburg hat ein solches Verbot inzwischen per Allgemeinverfügung für die Monate März bis November angekündigt.
Für Tutzing und den Landkreis Starnberg liegt derzeit keine vergleichbare kommunale Verordnung vor. Da die rechtliche Überprüfung andauert, setzt nun auch die Gemeinde Tutzing vorerst auf Aufklärung. Der Antrag der ödp wurde zur Kenntnis genommen - parallel soll eine breit angelegte Informationskampagne starten.
Über Homepage, Social Media und Presse soll künftig darüber aufgeklärt werden, welche Gefahr von Mährobotern für Igel und andere Kleintiere ausgeht und wie sich das Risiko schon durch bewussteres Nutzungsverhalten deutlich senken lässt. Sobald neue Erkenntnisse zur Rechtslage vorliegen, soll der Gemeinderat erneut informiert werden.
Wer im eigenen Garten einen Mähroboter betreibt, kann laut den in der Sitzung verteilten Informationsmaterialien schon mit einfachen Mitteln helfen: Betrieb möglichst tagsüber statt in der Dämmerung oder nachts, regelmäßige Kontrolle des Rasens vor dem Mähen sowie – wo technisch möglich – der Einsatz von Sensorik, die Hindernisse und Tiere erkennt.
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