Von vorOrt.news

ÖDP sieht ein kritisches Signal

Erweiterung des Unternehmens W.A.F: „Tutzing gibt zugunsten Gewerbeausbau Landschaftsschutz preis“

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Die Erweiterungsbauten von W.A.F. sind auf der anderen Seite der Blumenstraße (links) geplant © L.G.

Mit einer kritischen Stellungnahme zu den Erweiterungsplänen des Unternehmens W.A.F. im Tutzinger Ortsteil Kampberg meldet sich die ÖDP öffentlich zu Wort, weil sie mit ihrer Gemeinderätin Caroline Krug aufgrund einer Ausschussgemeinschaft kein ordentliches Mitglied im Bauausschuss der Gemeinde Tutzing ist. Die Partei wendet sich nicht generell gegen wirtschaftliche Ansiedlungs- und Erweiterungspläne. Sie warnt aber: „Tutzing gibt zugunsten Gewerbeausbau Landschaftsschutz preis – ein kritisches Signal.“ Statt Neubauten im hierfür vorgesehenen Gebiet an der Kampberger Blumenstraße gebe es Alternativen, die bisher offenbar nicht konsequent geprüft worden seien.

Die Erweiterung der an der Blumenstraße befindlichen Unternehmenszentrale ist gegenüber, auf der anderen Seite der Blumenstraße, vorgesehen. In seiner ersten Sitzung der aktuellen Amtsperiode hat der Bauausschuss des Tutzinger Gemeinderats im Mai einer für die Erweiterung erforderlichen Änderung des Bebauungsplans und des dazu gehörenden Flächennutzungsplans zugestimmt, der für die betreffende Fläche bisher landwirtschaftliche Nutzung vorsieht. W.A.F. will in Kampberg weiter wachsen Da sich das für die Neubauten vorgesehene Areal aber im Landschaftsschutzgebiet sowie im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, wird das Projekt nur dann realisiert werden können, wenn diese Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgenommen wird. Zu diesem Zweck müsste eine Rechtsverordnung geändert werden, mit der das Landschaftsschutzgebiet festgesetzt worden ist. Zuständig für eine solche Änderung ist in diesem Fall der Starnberger Kreistag, der so etwas gewöhnlich sehr restriktiv handhabt.

"Regionale Unternehmen sind erwünscht - aber nicht zu Lasten des Gemeinwohls und der Umwelt"

In ihrer Stellungnahme bezeichnet die ÖDP die Entscheidung des Bauausschusses, die betreffende Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zugunsten eines Gewerbeausbaus herauszunehmen, als einen tiefen Einschnitt für den Natur- und Landschaftsschutz in der Gemeinde: „Was als wirtschaftliche Entwicklung verkauft wird, könnte sich langfristig als weiterer Baustein einer besorgniserregenden Entwicklung erweisen: dem schleichenden Verlust von Naturflächen in Bayern.“ Die Partei verweist auf die Herausnahme eines Geltungsbereiches von etwa 11 000 Quadratmetern aus dem Landschaftsschutz und eine Überbauung bzw. Versiegelung von bis zu 5400 Quadratmetern, eine Höhe der Gebäude von bis zu 12 Metern und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,48. Die GRZ gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks maximal bebaut oder versiegelt werden dürfen.

„Jede neu versiegelte oder umgewidmete Fläche bedeutet weniger Lebensraum für Tiere und Pflanzen, weniger natürliche Wasserspeicherung und eine weitere Zerschneidung der Landschaft“, warnt die ÖDP. Gerade Gemeinden wie Tutzing, die durch ihre Lage am Starnberger See und ihre naturnahen Bereiche geprägt sind, trügen hierbei besondere Verantwortung.

Niemand bestreite die Bedeutung regionaler Unternehmen oder den Wunsch nach wirtschaftlicher Entwicklung, versichert die ÖDP gleichzeitig. Sie betont sogar: „Ein Wachstum an Arbeitsplätzen und Gewerbesteuereinnahmen sind in jeder Gemeinde erwünscht.“ Dies dürfe aber nicht nur zu Lasten des Gemeinwohls und der Umwelt gehen: „Auch unsere Kinder möchten sich noch über intakte Landschaftsschutzgebiete freuen.“ Neue Gewerbeansiedlungen würden in den ersten Jahren keine Gewerbesteuer bringen, da die neuen Gebäude abgeschrieben würden und somit wenig Gewinn übrig bleibe, von dem die Gewerbesteuer abhängig sei. Die entscheidende Frage laute deshalb: „Muss Wachstum zwingend auf Kosten geschützter Landschaften erfolgen?“

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In die Voralpenlandschaft eingebettet wirkt die Unternehmenszentrale von W.A.F. von der Staatsstraße aus gesehen © L.G.L

"Alternativen bislang offenbar nicht konseqent geprüft"

In ihrer Stellungnahme führt die ÖDP eine Reihe von Alternativen auf, die bislang offenbar nicht konsequent geprüft worden seien:
• Aufstockung oder Nachverdichtung bestehender Gebäude statt Neubauten auf der grünen Wiese
• Nutzung bereits versiegelter oder brachliegender Gewerbeflächen
• Mehr mobiles Arbeiten und flexible Arbeitsplatzmodelle zur Reduzierung des Flächenbedarfs
• Interkommunale Gewerbeflächen statt neuer Einzelstandorte
• Parkraum- und Verkehrsoptimierung an bestehenden Standorten

„Gerade in Zeiten digitaler Arbeitsmodelle wirkt der reflexhafte Ruf nach immer neuen Gewerbeflächen zunehmend aus der Zeit gefallen“, kritisiert die ÖDP. Die Entscheidung des Bauausschusses könnte nach ihrer Auffassung zudem Signalwirkung entfalten: „Wenn Landschaftsschutzgebiete bei wirtschaftlichem Druck schrittweise aufgeweicht werden, verliert der Schutzstatus seine Glaubwürdigkeit.“ Die eigentliche Frage laute deshalb nicht nur, ob Firmen expandieren dürften, sondern welche Art von Entwicklung Tutzing künftig anstrebe. „Eine Gemeinde, die ihre natürlichen Flächen bewahrt und bewusst mit bestehender Infrastruktur umgeht, handelt nicht wirtschaftsfeindlich – sondern zukunftsorientiert“, folgert die ÖDP. Denn zerstörte Landschaften ließen sich kaum zurückholen.

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