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Heftige Diskussionen um Mobilfunk-Beschluss

Gemeinde fühlt sich bei Monatshausen gebremst – Heute im Gemeinderat

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Fast 60 Meter hoch soll der Mast des Vodafone-Konzerns werden. Der Mast auf diesem Bild steht in der Nähe von Bad Wiessee. © Vodafone

Heute befasst sich der Tutzinger Gemeinderat abermals mit dem Mobilfunk in Monatshausen. Dabei dürfte auch ein im November 2020 vom Gemeinderat gefasster Grundsatzbeschluss zum Mobilfunk zur Debatte stehen, dem ein gemeinsamer Antrag von Grünen, Freien Wählern, ÖDP und SPD zugrunde lag. Nach hitziger Diskussion wurde damals beschlossen, dass die Aufstellung von Sendeanlagen mit Frequenzen über 3,8 Gigahertz im gesamten Gemeindegebiet von Tutzing erst dann gemeindlich unterstützt werden soll, wenn die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt durch industrie- und regierungsunabhängige Wissenschaftler verlässlich nachgewiesen ist.

Die Gemeindeverwaltung hat bereits angekündigt, dass dieser Beschluss nun geändert werden soll. Denn er verhindere ein Alternativangebot der Gemeinde für die umstrittene geplante Mobilfunkanlage des Vodafone-Konzerns. Einen denkbaren anderen Standort für diese Anlage glaubt man in der Gemeinde nämlich gefunden zu haben. Es handelt sich um ein der Gemeinde gehörendes Grundstück an der Monatshauser Straße, das von Monatshausen etwas weiter entfernt ist als der von dem Unternehmen favorisierte Platz. Aber die Gemeindeverwaltung fühlt sich nun durch den Grundsatzbeschluss von 2020 gebremst: Sie glaubt dem Konzern dieses andere Grundstück wegen dieses Beschlusses nicht anbieten zu können.

Dass der Beschluss nun aus diesem Grund geändert werden soll, ist kürzlich bei einem Stammtisch der Tutzinger ÖDP auf skeptische Kommentare gestoßen. „Mein Gefühl ist: Das Grundstück muss herhalten, damit man den 5G-Beschluss wegkriegt“, sagte der ÖDP-Vorsitzende Willi Neuner. Der Grundsatzbeschluss sorgt bis heute für heftige Diskussionen. Erst kürzlich hat CSU-Gemeinderat Dr. Thomas von Mitschke-Collande ihn als „unsinnig, kurzsichtig, ideologisch und in dieser Form nicht realisierbar“ bezeichnet, zudem sei er durch eine „Zufallsmehrheit“ zustande gekommen. Bürgermeisterin Marlene Greinwald wies dies wiederum als „ideologisch, kontraproduktiv und unnötig“ zurück. Daraufhin hielt Mitschke-Collande der Rathauschefin vor, es sei nicht ihre Aufgabe, seine Meinung zu kritisieren.

Dem Bauantrag für die Mobilfunkanlage am bisher vom Vodafone-Konzern favorisierten Standort hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats das gemeindliche Einvernehmen verweigert. In dem Beschluss wurden offen Zweifel an der Behauptung des Konzerns geäußert, in dem betreffenden Gebiet gebe es eine Versorgungslücke, einen so genannten weißen Fleck.

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Untenstehend eine Erklärung zu den 5G Frequenzen des BMUV. Warum man sich im Tutzinger Gemeinderat bei 5G mit Frequenzen über 3.8 GHz für das Gemeindegebiet beschäftigt erschließt sich mir nicht, da diese für ländliche Gebiete keine Relevanz haben werden.

„Alle bereits für den Mobilfunk der dritten und vierten Generation (zum Beispiel UMTS, LTE) verfügbaren Frequenzbereiche zwischen 700 Megahertz und 2,6 Gigahertz können grundsätzlich auch für 5G genutzt werden. Aufgrund der erforderlichen hohen Bandbreiten für einige 5G-Anwendungen sind weitere Frequenzen notwendig. Daher wurde im Frühjahr/Sommer 2019 das Frequenzbandes von 3,4 bis 3,7 Gigahertz für bundesweite Nutzungen durch öffentliche Mobilfunknetze versteigert, in dem der 5G-Aufbau beginnen wird. Daneben kann seit November 2019 das Frequenzband von 3,7 bis 3,8 Gigahertz ohne Versteigerung (im sogenannten Antragsverfahren) vergeben werden, das für örtliche nichtöffentliche Mobilfunknetze ("Campusnetze") mit Anwendungen in Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft und Industrie vorgesehen ist.

Darüber hinaus ist die Nutzung von Bändern im höheren Frequenzbereich ("Millimeterwellen") geplant und international und europäisch koordiniert. In Deutschland erfolgt die Frequenzvergabe im Bereich von 24,25 bis 27,5 Gigahertz, ebenfalls im Antragsverfahren. Dieser Bereich ist für Kleinzellennetze oder für die Anbindungen von Basisstationen mit Richtfunkstrecken, also stark gerichteten Funkverbindungen zwischen zwei Stationen, vorgesehen. Mit einer breiten Nutzung im öffentlichen Mobilfunk ist erst in einigen Jahren zu rechnen.“

https://www.bmuv.de/faq/welche-frequenzen-nutzen-die-5g-netze



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