Die 20 Mitglieder des neuen Tutzinger Gemeinderats, die heute Abend ab 19 Uhr zu ihrer ersten Sitzung zusammenkommen, sind mit sehr unterschiedlichen Stimmenzahlen gewählt worden. Der Bogen spannt sich von Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU) mit 2973 Stimmen bis zu Maximilian Lindner (UWG Traubing) mit 513 Stimmen. Etliche Personen, die auf den Listen der verschiedenen Parteien und Gruppen standen, haben mehr Stimmen erhalten.
Wenn es rein nach den Wählerstimmen ginge, dann würde die Mandatsverteilung so aussehen:
CSU 12 Mandate
Freie Wähler 3 Mandate
Grüne 2 Mandate
FDP 1 Mandat
ÖDP 1 Mandat
UWG Traubing 1 Mandat
Tatsächlich sieht das Ergebnis so aus:
CSU 8 Mandate
Grüne 4 Mandate
Freie Wähler 2 Mandate
UWG Traubing 2 Mandate
SPD 1 Mandat
FDP 1 Mandat
ÖDP 1 Mandat
Tutzinger Liste 1 Mandat
Wie dieser recht deutliche Unterschied aus politikwissenschaftlicher Sicht zu beurteilen ist, haben wir den in Tutzing lebenden Politikwissenschaftler Prof. Dr. Edgar Grande gefragt. Wird der Wählerwille so besser widergespiegelt als bei einer reinen Auszählung nach Stimmen? Hier die Einschätzung von Prof. Grande:
Die Grundtypen des Wahlrechts haben alle ihre Stärken und Schwächen
Für die Akzeptanz einer Wahl und das Vertrauen der Bürger in politische Institutionen ist es ganz wichtig, dass das Zustandekommen von Wahlergebnissen transparent gemacht und erklärt wird. Ich bin deshalb gerne bereit, Ihnen das Ergebnis der letzten Tutzinger Gemeinderatswahl aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive zu erläutern. Das Tutzinger Wahlergebnis ist tatsächlich ein Lehrbuchbeispiel für die Stärken und Schwächen des Wahlrechts, auch auf kommunaler Ebene.
Wichtig ist zunächst, dass es aus politikwissenschaftlicher Sicht kein ideales Wahlrecht gibt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass an das Wahlrecht ganz unterschiedliche Anforderungen gestellt werden können. Die unterschiedlichen Grundtypen des Wahlrechts, die Verhältniswahl bzw. Listenwahl und die (personenbezogene) Mehrheitswahl haben alle ihre Stärken und Schwächen. Durch die Verhältniswahl sollen Parlamente so besetzt werden, dass sie für ein Gemeinwesen möglichst repräsentativ sind; durch eine Mehrheitswahl sollen Stimmenmehrheiten – sei es von Parteien, sei es von Kandidaten – bei der Zusammensetzung eines Parlaments möglichst unverfälscht berücksichtigt werden. Zwischen diesen unterschiedlichen Anforderungen bestehen unvermeidliche Zielkonflikte.
Das bayerische Kommunalwahlrecht versucht, durch eine Kombination von Listenwahl und mehrheitsbasierter Personenwahl beiden Anforderungen gerecht zu werden. Mit der Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens soll außerdem dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Kommunalwahlen stärker personen- und kandidatenorientiert sind als Bundes- und Landtagswahlen. Die Bürger sollen mit ihrem Stimmzettel selbst darüber entscheiden, dass ein Gemeinderat mit den aus ihrer Sicht am besten geeigneten Kandidaten besetzt ist.
Soweit die Theorie. Wie das Tutzinger Beispiel zeigt, treten diese Zielsetzungen in der Praxis immer wieder in Konflikt zueinander. Die Schlüsselfrage lautet, auf welche Weise die unterschiedlichen Prinzipien (Verhältnis vs. Mehrheit) am besten kombiniert werden. Was soll Vorrang haben: das Verhältnis der Listen oder die Mehrheit der Einzelstimmen?
Bei den Gemeinderatswahlen in Bayern hat die Liste Vorrang. Die Gemeinderatssitze werden in einem ersten Schritt nach den Stimmanteilen an die konkurrierenden Listen vergeben. Erst in einem zweiten Schritt werden dann innerhalb der jeweiligen Listen die Mandate auf der Grundlage der von den Kandidaten gewonnenen Stimmen (nicht auf der Grundlage des Listenplatzes) vergeben.
Das kann dann wie in Tutzing dazu führen, dass stimmenschwächere Kandidaten von kleineren Listen in den Gemeinderat einziehen und Kandidaten von großen Listen das Nachsehen haben, obwohl sie mehr persönliche Stimmen gewonnen haben. Aus der Sicht des einzelnen Kandidaten muss das als ungerecht erscheinen.
Aus einer anderen Perspektive kann sich das aber ganz anders darstellen. Wenn man das Tutzinger Wahlergebnis nimmt, wird das offensichtlich. Um in Ihrem Beispiel zu bleiben: Würden die Tutzinger Bürger einen Gemeinderat akzeptieren, der zu zwei Dritteln von einer Partei, der CSU, besetzt wird, obwohl diese nur 40 Prozent der Stimmen erhalten hat?
Der Tutzinger Gemeinderat repräsentiert die unterschiedlichen Gruppierungen angemessen
Natürlich könnte man sich Gedanken darüber machen, ob es nicht eine bessere Lösung für dieses Problem gibt als die jetzige. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, das Verhältnis von Listen- und Personenwahl anders zu justieren. Beispielsweise könnten im ersten Schritt die zwanzig zu vergebenden Sitze an die stimmenstärksten Kandidaten vergeben werden (wie in Ihrem Beispiel); und im nächsten Schritt könnten dann Verzerrungen im Verhältnis der Listen durch zusätzliche Ausgleichsmandate beseitigt werden. Das würde dann aber, wie im Bundestag, zu einer problematischen Vergrößerung des Gemeinderats führen. Wäre ein Gemeinderat mit mehr als dreißig Mitgliedern noch arbeitsfähig? Die anhaltenden Diskussionen über eine Wahlrechtsreform im Bund zeigen, dass es für dieses Folgeproblem keine einfache, von allen Parteien akzeptierte Lösung gibt.
Ich würde deshalb von solchen Diskussionen abraten. Das derzeitige Kommunalwahlrecht in Bayern mag nicht perfekt sein, aber bessere Alternativen sind derzeit nicht in Sicht. Die Zusammensetzung des neuen Tutzinger Gemeinderats mag für manchen Kandidaten unfair erscheinen. Aber unter den gegebenen Bedingungen repräsentiert sie meines Erachtens die unterschiedlichen politischen Gruppierungen in der Gemeinde auf eine durchaus angemessene Weise.
Der neue Tutzinger Gemeinderat
Gewählte Mitglieder
Stimmenergebnisse der Tutzinger Gemeinderatswahl
Aufgeführt sind die mit mehr als 500 Stimmen gewählten Personen. Stimmenzahlen in Klammern. Ludwig Horn (CSU) braucht als "Stimmenkönig" sein Gemeinderatsmandat nicht, weil er gleichzeitig zum Bürgermeister wiedergewählt worden ist. Zwei weitere nach den Stimmenzahlen gewählte Personen - Barbara Doll (Tutzinger Liste) und Fritz Geiger jun. (UWG Traubing) haben die Wahl nicht angenommen.
Alle Ergebnisse der Tutzinger Gemeinderatswahl 2026:
https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/188141/3/20260308/gemeinderatswahl_gemeinde/index.html




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Zweitens benutzt Grande den Begriff „Mehrheitswahl" wahlrechtlich unsauber. Mehrheitswahl meint das Einerwahlkreisprinzip britischer Prägung. Das bayerische Kommunalwahlrecht ist demgegenüber Verhältniswahl mit offener Liste plus Kumulieren und Panaschieren. Der Konflikt verläuft also nicht zwischen zwei Systemen, sondern innerhalb eines Systems.
In der Verhältniswahl verlangt Wahlgleichheit Zählwert und Erfolgswertgleichheit jeder Wählerstimme. Beides ist gewahrt, weil im ersten Schritt die Listenstimmen aller Kandidaten einer Liste addiert und proportional zugeteilt werden. Erst im zweiten Schritt entscheidet die Personenstimme über die innerlistliche Reihenfolge.
Wer also beklagt, dass Mitschke Collande mit 2.973 Stimmen seinen Sitz „weniger verdient" habe als Lindner mit 513, beklagt nicht ein Defizit, sondern den Zweck der Verhältniswahl. Die Personenstimme ist innerhalb der Liste relevant, nicht zwischen den Listen. Das ist konsistent.
Eine perfekte Lösung existiert, wie so oft, nicht. Wahlsysteme können Proportionalität, Personenbezug und Einfachheit nicht zugleich maximieren. Die kohärenteste Verbesserung wäre ein Vorzugsstimmenmodell österreichischer Prägung mit klar definierten Reihungsdurchbrüchen, d.h. höhere Schwellen für persönliche Stimmen, dafür spürbare Wirkung. Listenproporz bleibt erhalten, der Personenbezug greift dort, wo er heute folgenlos verpufft. Ein sog. "Single Transferable Vote" wäre theoretisch eleganter, praktisch kaum vermittelbar. Eine bloße Persönlichkeitsschwelle wäre Etikettenschwindel, weil sie den Proporz bricht.
Was Tutzing diese Woche besichtigt, nennt die Politikwissenschaft Zielkonflikt und der lokale Stimmenkönig vermutlich Ungerechtigkeit. Es ist weder das eine noch das andere. Dass eine Partei mit vierzig Prozent der Stimmen nicht zwei Drittel des Saales belegt, ist keine Panne, sondern der Zweck der Übung. Wer das ändern will, sollte präzise sagen, was er stattdessen wünscht. Mehrheitswahl britischen Musters? Dann mit dauerhaft regierender CSU und Restopposition. Konsequente Personenwahl? Dann mit dem Risiko, dass kleinere Gruppen herausfallen, deren Anwesenheit das demokratische Klima verbessert. Beides ist legitim. Beides ist aber nicht das, was hier praktiziert wird.
Grandes Empfehlung zur Vorsicht ist deshalb richtig. Wer die Berliner Wahlrechtsreform verfolgt hat, weiß, was kommunal droht, wenn an einem funktionierenden System zu enthusiastisch geschraubt wird. Die Frage lautet nicht, ob das geltende Recht perfekt ist, sondern ob die Alternative besser wäre. Sie ist es derzeit nicht.
Bleibt am Ende des Tages der unbequeme Befund: Demokratie produziert Ergebnisse, die einzelne Beteiligte für ungerecht halten dürfen. Das ist kein Mangel des Verfahrens, sondern sein Inhalt.