Nun steht es fest: Ludwig Horn von der CSU ist der einzige Kandidat bei der Tutzinger Bürgermeisterwahl am 8. März dieses Jahres. Bis Donnerstag dieser Woche hätte bei der Gemeindeverwaltung noch die Kandidatur weiterer Personen für die Rathausspitze gemeldet werden können, doch das ist nicht geschehen.
Dass es diesmal überhaupt zur Bürgermeisterwahl kommt, ist eine Folge von Horns Entscheidung, erneut wieder zu kandidieren. Er war Ende 2023 eigentlich für sechs Jahre gewählt worden, hat damals aber schon im Wahlkampf versprochen, dass er sich 2026 wieder zur Wahl stellen wird, um die seit dem Tod des früheren Bürgermeisters Rudolf Krug 2017 getrennten Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister wieder zusammenzuführen. Dieses Versprechen hält er nun ein.
Auch andere Personen können gewählt werden, ohne zu kandidieren
Tutzinger Bürgermeisterwahlen mit nur einem einzigen Kandidaten hat es seit Jahrzehnten nicht gegeben. Für die Auszählung der Stimmen am 8. März bedeutet das aber eher mehr Arbeit. Denn auch wenn „offiziell“ außer Horn niemand kandidiert, können doch andere Personen gewählt werden. Man kann sich für eine andere Person als den „offiziellen“ Kandidaten entscheiden, indem man ihren Namen auf den Stimmzettel schreibt (sogenannte „freie Wahl“). Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Personen selbst das wollen und ob sie überhaupt Interesse am Bürgermeisteramt haben. Erst nach der Wahl wird ihre Zustimmung eingeholt.
In Bayern dürfen nur deutsche Staatsbürger Bürgermeister oder Landrat werden. Das aktive Kommunalwahlrecht haben auch EU-Bürger aus anderen Ländern, sie machen davon aber nur zögerlich Gebrauch. Voraussetzungen fürs aktive Wahlrecht sind die Vollendung des 18. Lebensjahres und der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der betreffenden Gemeinde oder dem Landkreis seit mindestens drei Monaten, außerdem darf es keinen ausdrücklichen Ausschluss vom Wahlrecht geben.
Nur Kreuze zu zählen ist deutlich einfacher
Die Auszählung am Wahlabend dürfte länger dauern, als wenn es mehrere Kandidaten gäbe. Auf dem Stimmzettel steht „ja“ oder „nein“ oder der Name der kandidierenden Person, der auch durchgestrichen werden kann. Außerdem gibt es eine leere Zeile, in die der Name, der Wohnort und der Beruf irgendeiner anderen Person eingetragen werden kann. Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, ungültige Stimmen, leere und mit anderen Namen beschriftete Stimmzettel müssen exakt unterschieden werden. Falls mehrere oder sogar viele Personen auf den Wahlzetteln auftauchen, müssen genau so viele Haufen von Stimmzetteln gebildet werden, neben denen für Ludwig Horn und mit den ungültigen Stimmen. Nur Kreuze zu zählen ist deutlich einfacher. Hinzu kommt, dass die Ungültigkeit einer Stimmabgabe schwerer zu beurteilen ist. Auf den Wahlzetteln kann man nämlich alle möglichen Eintragungen finden. Manchmal werden zwei Kreuze gemacht, Kommentare werden dazu geschrieben, Smileys werden gemalt, Namen werden halb durchgestrichen und so weiter. Was dann jeweils gilt, müssen die für die Wahl Verantwortlichen rechtlich korrekt beurteilen. Das führt nicht selten zu Diskussionen in der Wahlleitung und kostet Zeit.

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