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So kann man Wahlvorschläge unterstützen

Eintragungslisten im Tutzinger Rathaus - Zusätzliche Sonderöffnungszeiten heute und am Samstag

Noch bis zum kommenden Montag, 19. Januar ist eine Eintragung in Unterstützungslisten für die Kommunalwahl am 8. März möglich, die im Bürgerservice des Tutzinger Rathauses, Erdgeschoss 09, ausliegen. In die Unterstützungslisten eintragen kann man sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses, am Montag, 19. Januar aber nur am Vormittag bis 12 Uhr. Außerdem sind hierfür eigens weitere Sonderöffnungszeiten heute, Dienstag, 13. Januar, von 14 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag dieser Woche, 17. Januar, von 10 Uhr bis 12 Uhr geschaffen worden.

Die Eintragungszeiten für die Unterstützerlisten im Tutzinger Rathaus

Dienstag, 13. Januar : 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 20 Uhr
Mittwoch, 14. Januar:: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag; 15. Januar: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag, 16. Januar: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, 17. Januar: 10 Uhr bis 12 Uhr
Montag, 19. Januar: 8 Uhr bis 12 Uhr

Zusätzliche Unterschriften benötigen "Die Basis" für den Gemeinderat und die ÖDP für den Kreistag

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Die Unterstützerlisten liegen im Raum 09 im Erdgeschoss des Tutzinger Rathauses aus. Eintragen kann man sich zu den Öffnungszeiten des Rathauses sowie heute am Nachmittag von 14 Uhr bis 20 Uhr und am Samstag dieser Woche von 10 Uhr bis 12 Uhr. © L.G.

Zusätzliche Unterschriften von Personen, die sie unterstützen, benötigen die erstmals für den Gemeinderat kandidierende Partei „Die Basis“ sowie nur bei der Kreistagswahl die ÖDP, weil sie diesmal unter dem Namen „ÖDP“ und nicht wie früher unter dem Namen „ÖDP / Parteifreie“ antritt. Aus diesem Grund wird sie wie eine neue Gruppierung behandelt, die bisher noch nicht bei so einer Wahl kandidiert hat. Das Namensproblem der ÖDP ist nur bei der Kreistagswahl entstanden. Bei der Tutzinger Gemeinderatswahl ist nach Angaben der Wahlleitung alles in Ordnung, es sind keine Unterstützerunterschriften erforderlich, weil die Partei in Tutzing schon immer unter dem Namen „ÖDP“ kandidiert hat.

Das Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte legt die Zahl der erforderlichen Unterschriften je nach der Bevölkerungsgröße fest. Bei den Gemeinderatswahlen werden danach in Kommunen mit bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die zusätzliche Unterstützung eines Wahlvorschlags die Unterschriften von 80 Personen benötigt; dies trifft in Tutzing auf „Die Basis“ zu. Bei den Kreistagswahlen sind in Landkreisen mit bis zu 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 385 Personen für die zusätzliche Unterstüzung eines Wahlvorschlags erforderlich; das gilt bei der Kreistagswahl für die ÖDP.

Wenn jemand eine Partei mit seiner Unterschrift unterstützen will, kommt es nicht darauf an, ob er oder sie die betreffende Gruppierung wählen möchte. Damit wird lediglich der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass die Gruppierung überhaupt zur Wahl antreten kann.

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