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Gutachten wird nicht veröffentlicht

Zweitwohnungssteuer: Gemeinde verweist auf schutzwürdige Daten Dritter

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Was hinter den Hecken geschieht, geht die Öffentlichkeit nichts an: Brahmspromenade © L.'G.

Ein Gutachten zur Bemessung der Zweitwohnungssteuer in Tutzing wird nicht veröffentlicht. Nach Abklärung mit der Rechtsaufsicht bestehe keine Pflicht zur Veröffentlichung des Gutachtens, teilt Gemeinde-Geschäftsleiter Marcus Grätz mit. Darauf hat er am Mittwoch auch schon im Gemeinderat hingewiesen. Die Gemeinde habe vor einer Veröffentlichung immer zu prüfen, ob schutzwürdige Daten Dritter veröffentlicht würden, erläutert Grätz in einer Pressemitteilung. Hierzu gehörten zum Beispiel konkret ermittelte Mietwerte für zuzuordnende Wohnungen. Zudem müsse die Gemeinde prüfen, ob es vertragliche Veröffentlichungshindernisse des Gutachters gebe. Der Gutachtenersteller habe sich bereits geäußert, dass er weder einer Veröffentlichung noch einer Einsichtnahme nicht betroffener Personen zustimme. „Des Weiteren werden die Zweitwohnungssteuerpflichtigen von uns vorab ausreichend über die Höhe der zu zahlenden Zweitwohnungssteuer informiert", so Grätz. Als Betroffene hätten sie natürlich auch jederzeit ein Recht auf Akteneinsicht.

Ein früheres Gutachten zur Zweitwohnungssteuer hatte die Gemeinde aufgrund von Kritik überarbeiten lassen. Besonderes Interesse erregt haben dabei so genannte „besondere Objekte“, also etwa herrschaftliche, bevorzugt gelegene Anwesen. Nach früheren Angaben soll die Gemeinde für solche herausragenden Immobilien Sonderzuschläge erheben können. Entzündet hatte sich die Diskussion an der „Villa Stolberg“, die dem König von Thailand gehört. Vor allem die „Tutzinger Liste“ hatte der Gemeinde vorgehalten, für dieses Objekt über Jahre keine Zweitwohnungssteuer eingetrieben zu haben. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats hatte sich im vorigen Jahr mit diesem Thema befasst und das alte Gutachten als „offensichtlich ungeeignet“ für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer gerade bei solchen Objekten bezeichnet, die eine höhere Miete rechtfertigten. Das überarbeitete Gutachten ist nach Angaben der Gemeindeverwaltung im Oktober vergangenen Jahres eingegangen. Dass später - in einer Ausschusssitzung am 7. Dezember - erklärt worden ist, das Gutachten werde im Januar 2022 erwartet, hat Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg von der Tutzinger Liste als „Ungereimtheit“ bezeichnet. Da das Gutachten nicht veröffentlicht wird, dürften über die Höhe einzelner Steuern oder gar über die Besteuerung der „besonderen Objekte“ auch künftig keine Angaben zu erhalten sein. Insgesamt soll sich die Zweitwohnungssteuer in Tutzing in diesem Jahr aber nach den bisher bekannten Informationen auf 320 000 Euro mehr als verdoppeln.

Mehr zum Thema:
12 Prozent der Jahresnettokaltmiete
https://www.merkur.de/lokales/starnberg/tutzing-ort29607/thailand-koenig-und-co-basis-fuer-tutzinger-zweitwohnungsteuer-bleibt-unklar-91598796.html
Gutachten wird nicht veröffentlicht
Sonderzuschläge für Zweitwohnsteuer
Tutzinger Zweitwohnungssteuer unter der Lupe

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Kommentare

Die Begründung aus dem Rathaus überzeugt mich nicht. Nur ein Beispiel: Art. 2 des Kommunalabgabengesetz verpflichtet Gemeinden den Steuermaßstab "in der Satzung zu bestimmen". Bei Eigentumsobjekten schätzt die Gemeinde jedoch nach der ortsüblichen Miete den Steuermaßstab (hier Jahresnettokaltmiete; Art. 4 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung). Potentielle Steuerpflichtige müssen aber in der Lage sein (i) ihre Steuerschuld im Voraus ermitteln zu können und (ii) nach Erhalt des Steuerbescheids diese selbst überprüfen zu können. Das können diese Steuerpflichtigen aber nicht, wenn die Verwaltung den von ihr (mittels Gutachter) für Tutzing festgelegten Steuermaßstab nicht veröffentlicht. Zudem benachteiligt die Verwaltung damit Zweitwohnungsbesitzer gegenüber Zweitwohnungsmietern. Eine "gnadenvolle" Einsicht in die Akten greift hier jedenfalls zu kurz. Warum immer wieder diese Heimlichtuerei hier in Tutzing? Die Äußerung aus dem Rathaus widerspricht jedenfalls der allgemeinen Forderung nach Transparenz in der Kommunalpolitik.
PS: Der Vorstand des Bürgervereins Tutzinger Liste e.V. hat den Verwaltungsleiter am 8. April um Veröffentlichung des aktualisierten Sachverständigengutachtens gebeten und hierzu, trotz freundlicher Erinnerung vom 18. Mai, noch keine abschließende Antwort erhalten. Daher vielen Dank an die vorOrt.news für diesen Artikel!
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