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Höher als der Bebauungsplan erlaubt

An der Tutzinger Alpspitzstraße genehmigt die Gemeinde eine Änderung der bisherigen Regelung

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Das Haus hinten scheint derzeit nach unten zu verschwinden © L.G.

Es klang fast wie ein Stoßseufzer: „Wir beschäftigen uns fast nur noch mit Bebauungsplänen“, sagte Tutzings Bürgermeisterin Marlene Greinwald kürzlich im Gemeinderat, als ein Bauantrag für die Alpspitzstraße auf der Tagesordnung stand. „Aber es ist der Wille der Bevölkerung“, fügte sie hinzu: „Jeder, der bauen will, will eine Änderung.“

In dem zur Debatte stehenden Fall ging es um den Bebauungsplan Nr. 45 „Tutzing Nordwest Bereich westlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 2, Alpspitzstraße“. Diese Straße zweigt von der Zugspitzstraße ab, verläuft zunächst eben und wird in ihrem hinteren Bereich abschüssig. Folge: Ein dort ganz hinten stehendes Haus scheint von vorn gesehen fast nach unten zu verschwinden.

Die Antragsteller würden nun gern eine höhere Bebauung erreichen, als bisher nach dem Bebauungsplan erlaubt ist: Der gestattet nur eine Wandhöhe von 6,50 Metern. Die Gemeinderäte hielten diesen Wunsch für gerechtfertigt, denn die Oberkanten aller anderen Gebäude an der Alpspitzstraße sind schon wegen des anderen Straßenniveaus höher. Das Haus ganz hinten an der Alpspitzstraße kann nun eine Wandhöhe von 8,80 Metern erhalten.

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Quelle Titelbild: L.G.
ID: 2113
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