
Mit Bestürzung nehmen viele Anwohnerinnen und Anwohner am Bareisl die jüngste Entscheidung des Tutzinger Bauausschusses vom 24. Juni 2025 zur Kenntnis. Einige dürfte die Botschaft aber noch nicht erreicht haben.
Es geht um nicht weniger als die Zukunft des eigenen Wohnquartiers: Ein massiver Neubau in neuster Planung mit 18 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 61 Tiefgaragenstellplätzen soll auf einer bislang begrünten Fläche mit Spielplatz entstehen – mitten in einem ruhigen, gewachsenen Wohngebiet, das von Familien und älteren Menschen geprägt ist.
Der Bauantrag wurde vom Bauausschuss mehrheitlich, mit einer Gegenstimme der SPD, befürwortet.
Ein Projekt mit Vorgeschichte
Unter dem Tagesordnungspunkt 6 befasste sich der Tutzinger Bauausschuss am 24. Juni 2025 bereits zum dritten Mal mit dem Vorhaben.
Bereits am 16. Mai 2023 lag die erste Version des Bauprojekts vor – damals irreführend angekündigt als „Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bereich der Wohnanlage Am Bareisl“.
Tatsächlich handelte es sich schon damals um eine deutlich größere Wohnanlage. Dennoch wurde das Konzept mit 9:0 Stimmen einstimmig vom Tutzinger Bauausschuss befürwortet – zum großen Entsetzen der Anwohnerschaft.
In der Niederschrift der damaligen Sitzung heißt es lapidar: „Der Bau- und Ortsplanungsausschuss nimmt die Ausführungen der Bauwerber zur Kenntnis und stimmt der vorgestellten Konzeption zu.“
Ein vorgeschlagenes Zugeständnis – eine freiwillige Sozialbindung für 14 Wohnungen – wurde ins Protokoll aufgenommen und zur Prüfung an eine Kanzlei übergeben. Was daraus bis heute wurde, bleibt offen.
Im Lauf der Zeit wurde jedoch auch den letzten Gemeinderäten und Ausschussmitgliedern klar, dass die Dimensionen des Vorhabens (damals 21 Wohneinheiten und 64 Tiefgaragenstellplätze) jeglichen Rahmen sprengen. Die massive Kritik aus der Nachbarschaft, eine Ortsbesichtigung einzelner Gemeinderäte am 25.5.2023, mehrere Informationsveranstaltungen (u. a. 1.6.2023 im Sitzungssaal der Gemeinde und am 14.6.2023 mit dem Eigentümer und Architekten vor Ort), sowie eine Neuvermessung des Grundstücks führten schließlich zu einer einstweiligen Kehrtwende: Am 18. Juni 2024 verweigerte der Bauausschuss mit 10:0 Stimmen das gemeindliche Einvernehmen. Auch der Gemeinderat folgte am 2. Juli 2024 mit 12:1 Stimmen.
Ein Jahr später nun der überraschende Wendepunkt: Die überarbeitete Planung wurde erneut vorgelegt – erneut unter TOP 6 – diesmal mit dem aktualisierten Titel, der die Dimension des Vorhabens ansatzweise erahnen lässt: „Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage“.
Doch statt vertiefter Diskussion oder erneut kritischer Auseinandersetzung erlebt man im Sitzungssaal vor allem eines: Kurzsichtigkeit, Desinteresse und Empathielosigkeit.
Was am Dienstag im Sitzungssaal geschah, war in vielerlei Hinsicht erschreckend
Zunächst: Die Gemeinde hat – formal korrekt – nicht die absolute Letztentscheidungshoheit. Aber dennoch erheblichen Einfluss, insbesondere wenn sie politisch aktiv werden würde.
Sie könnte das Einvernehmen nach § 36 BauGB versagen, wenn das Vorhaben nicht dem öffentlichen Interesse entspricht. Etwa wegen einer unzumutbaren Verdichtung oder Umweltfolgen. Beides alleine schon Argumente, die beim vorliegenden Projekt objektiv erkennbar sein müssten, beispielsweise durch die übermäßige Versiegelung, drohende Gefahren durch den Bareislgraben und massive Zunahme des Verkehrs zwischen Traubinger Str., Zugspitzstr. und Bareisl) durch 18 neu-bewohnte Wohneinheiten.
Doch was nützt das alles, wenn die örtliche Politik sich faktisch in der Debatte jeder Verantwortung entzieht, sich ein Ausschuss in der gemeindlichen Alibi-Rolle ausruht und nicht einmal den Versuch unternimmt, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit nötigem Ernst zu vertreten?
Täuschende Darstellung, Ahnungslosigkeit im Gremium
Der Bauausschuss traf seine erneute Entscheidung unter anderem anhand einer einseitigen und irreführenden Präsentation. Statt der betroffenen Fläche wurde ausschließlich das größte bestehende Gebäude der Umgebung gezeigt. Aus zwei Perspektiven - vorne und hinten. Das verzerrt den Eindruck massiv.
Die fünf weiteren, deutlich kleineren Baukomplexe in der Wohnanlage wurden schlicht ignoriert.
Das eigentliche Grundstück – eine bisher begrünte Fläche – war nicht in einem einzigen Bild zu sehen. Die Folge: Ausschussmitglieder, die offenbar keinen eigenen Bezug zur Örtlichkeit haben, konnten so kaum die Dimensionen und die Folgen der geplanten Bebauung einschätzen und gaben Fehleinschätzungen zur Wohn- und Parksituation, zur Umgebungsbebauung und zum ÖPNV ab.
Eine Ortsbegehung, wie sie bei deutlich kleineren Projekten stattfindet (z.B. am Oberen Schönmoos; in selbiger Sitzung eingehend diskutiert), fand für dieses Großprojekt in diesem Jahr nicht mehr statt.
Warum eigentlich nicht?
Fakten werden zurechtgebogen
Erschreckend war auch, wie falsche bauliche Vergleiche zur Rechtfertigung herangezogen wurden.
Die rechtfertigenden Aussagen von Seiten der Gemeinde-Verwaltung, der neue Baukörper „orientiere sich an der Umgebungsbebauung“, halten einer Überprüfung nicht stand.
In Wahrheit orientiert er sich nur an einem der sechs Wohnkomplexe, dem mit Abstand größten der Wohnsiedlung – nicht aber an der Gesamtstruktur der Wohnsiedlung, die deutlich kleinteiliger gebaut ist.
Tatsächlich liegt der neue Baukörper am höchsten Punkt der bestehenden Anlage – und würde mit seinen 12,27 Metern Höhe (Erdgeschoss + 2 Stockwerke + Laterne) noch dominanter wirken als der Rest der Wohnanlage.
Wenig beruhigend für alle Anwohnerinnen und Anwohner dürfte auch sein, dass der Neubau inzwischen durch Umplanung an Größe verloren hat. 5 Meter Kürzung in der Länge, eine Reduktion von 21 auf 18 Wohneinheiten (dafür ohne Sozialbindung?), eine Reduktion von 64 auf 61 Tiefgaragenstellplätze.
Für Anwohnerinnen und Anwohner sind diese Zahlen marginal. Anders als für die Gemeinde-Verwaltung, die sich erfreut über das "Entgegenkommen" des Bauherrn zeigte.
Auch der vielfach bemühte Satz, der Baukörper „schließe nun auch diesen Block zu einem O“ - wie im nördlichen Teil der Siedlung - ist schlicht falsch.
Es handelt sich aktuell um zwei U-förmige Strukturen, die zu je einer Seite hin offen sind. Aus vielen guten Gründen.
Insgesamt 6 Baukörper, je 3 zu einem U – das lässt sich auf Google Maps in Sekunden überprüfen.
Die Schließung zu einem „O“ hätte die Schaffung eines bisher nicht dagewesenen Innenhofs mit Spielplatz auf einer Tiefgarage und Entlüftungen in Richtung den Bestandsgebäuden zur Folge. Diese Planung beweist in Zeiten drohender Hitzewellen ein großes Maß an Kurzsichtigkeit und Verantwortungslosigkeit gegenüber Kindern und Senioren.
Kein Wort zu Klima, Hitze, Entwässerung – auch nicht von Naturschützern
Am gravierendsten jedoch ist, was nicht gesagt wurde: Kein einziges Wort fiel zu den Folgen der Flächenversiegelung, zur Hitzeentwicklung im Sommer (u.a. durch die viel zitierte O-Bebauung), zu Entwässerungsrisiken am Hang oder zum gravierenden Baumverlust. Gerade in Zeiten, in denen überall über nachhaltige Stadtentwicklung und ökologische Verantwortung gesprochen wird, ist diese Ignoranz im Tutzinger Bauausschuss erschütternd. Nachhaltigkeit? Bei TOP 6 kein Thema.
Anders bei TOP 4, wenn es um die Billigung des Teilbebauungsplans Ortszentrum Tutzing und die Auslegung von „moderater Nachverdichtung“ geht (ebenfalls in der Sitzung am 24.6.25 diskutiert). Der große Unterschied. Hierbei handelt es sich offenbar um das Spaziergebiet eines meinungsstarken Ausschussmitglieds und wird deshalb stärker in den Fokus gerückt.
Obwohl die Themen Nachhaltigkeit und Klimaanpassung in Sonntagsreden, Wahlprogrammen und nicht zuletzt gerade in Tutzing durch den ISEK Prozess omnipräsent sind, herrschte dazu also dröhnendes Schweigen – selbst bei den politischen Kräften, die sich gerne den Naturschutz auf die Fahne schreiben.
Man muss sich fragen: Warum so still? Ist das Thema zu unbequem geworden?
Unterschätzte Gefahren - Aus der Chronik des Bareisl
Eindringlich und ausführlich versuchten die Anwohner vom Bareisl bereits 2023 die Mitglieder des Bauausschusses und Gemeinderats auf die Gefahren, die für derzeitige und künftige Anwohnerinnen und Anwohner am Bareisl ausgehen können, hinzuweisen.
Mit bloßem Auge ist der seit Jahren zunehmende Abrutsch des Hangs zu beobachten. Bewohner, die seit Jahrzehnten in der Wohnsiedlung leben, bestätigen das. Bilder vermitteln einen Eindruck davon.
Auf bereits in der Vergangenheit gerade auch vom Bereich Bareisl ausgehenden Sturzfluten, gemäß der Tutzinger Chronik (Hofmark Tutzing, Seite 437, Herausgeber: Gemeinde Tutzing), wurde ebenso hingewiesen:
Tutzinger Chronik, S. 437: "Unwetter über Tutzing"
1896: 3. Mai - Schwere Regengüsse verursachen den Dammbruch des 'Klenzeweihers', der auf schlechtem Untergrund errichtet war. Die Wassermassen ergießen sich vom Bareislgraben herunter über alle am Bach stehenden Häuser und fließen durch den 'Seehof' ab."
1920: 20. Mai - berichtet der Tutzinger 'Land- und Seebote': 'Wir in Tutzing erlebten einen fürchterlichen Wolkenbruch. Das entstandene Hochwasser schadete sehr. Von den Privaten erleidet der Sägewerksbesitzer Suiter einen großen Schaden, das Wasser durch Maschinen- und Arbeitsräume fließend und ungeheuren Schmutz und Schlamm hinterlassend. Der Bareisl- und Kalkgraben konnten die sich heranwälzenden Fluten nicht mehr fassen. Auf der Hauptstraße lief das freie Element den Ort herein, bis es am 'Seehof' staute. Dort drang es rückwärts herein durchs Haus durch und vorn wieder heraus. Im Kalkgraben waren sämtliche Brücken und Stege weggefegt.
Jede weitere Flächenversiegelung in den oberen Bereichen Tutzings, wie am Bareisl, wird die Gefahr von Sturzfluten in Richtung Hauptstraße zukünftig zusätzlich erhöhen.
Es sei erwähnt, dass Vertragsdokumente bereits in der Vergangenheit diese Gefahren berücksichtigten. Die Verpflichtung zum Schutz des Steilhangs durch die Unterlassung aller Einwirkungen, die Schäden – insbesondere bei Erdbewegungen und sonstigen klimatischen Einwirkungen – zur Folge haben können, wurde festgehalten.

Bestandsbau und Boden – Was ist zu erwarten?
Außerdem wird befürchtet, dass - durch die extrem nahen Erschütterungen während des Tiefgaragenbaus - die 60ziger-Jahre-Häuser in der Bausubstanz stark in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.
Wer beim Thallmair in Tagen des angrenzenden Tiefgaragenbaus (auf dem ehemaligen Kohlemüller Gelände) beim Einkaufen war, der weiß wovon hier die Rede ist.
Die Projektdimension am Bareisl dürfte vergleichbar sein, wenngleich am Bareisl keine Zu- oder Abfahrt über eine Hauptverkehrsader, wie der Hauptstraße, möglich ist. Es bleiben nur die bereits überlastete Zugspitz- und Traubingerstraße für den Abtransport des gesamten Abraums. Oder plastikscher: Bei geschätzten 10.800m³ Aushub also ca. 120 einfache Fuhren, 240 Fahrten auf den öffentlichen, örtlichen Straßen (Rechnung bei: 20-Tonner LKW mit 90m³ Ladevolumen).
Wer sich den Bareislgraben unmittelbar neben der geplanten Tiefgarage ansieht, der erkennt zudem, was noch unter dem Boden zu erwarten sein könnte. Die zunehmenden Ausspülungen des Grabens lockern den Hang und führen einiges an Altlasten zu Tage. Zum Vorschein kommen Jahrzehnte-alte Müllablagerungen. Plastik, Keramik, Ton und Glas, Fahrrad, Roller, schwere Bauteile, die von Kindern und Jugendlichen z.T. mittels Detektors aufgespürt und mühsam entsorgt werden.
Wenn sich Kontaminationen beim Aushub für die Tiefgarage bestätigen sollten, dann möchte man als Anwohner hoffen, dass die Kosten für dessen Entsorgung im Budget bereits eingeplant sind. Es wäre nicht das erste brach-liegende Grundstück in Tutzing.
Wäre es an der Stelle zu viel verlangt, eine Bodenuntersuchung innerhalb der Debatte im örtlichen Bauausschuss zumindest anzuregen?
Ist es nicht gerade die Ortskundigkeit, die als Argument von Seiten des Bauausschusses vorgebracht wird, um sein Dasein zu legitimieren.

Ein Affront für die Betroffenen
Besonders bitter: Ein Ausschussmitglied erklärte ernsthaft, das Neubauprojekt am Bareisl würde „die Lebensqualität der Anwohner erhöhen“. Er fand bei zwei seiner Kollegen sogar Zustimmung. Insbesondere die Tiefgarage würde für eine deutliche Verbesserung sorgen.
Beiläufig sei an dieser Stelle angemerkt, dass die derzeitige Parksituation kostenloses Parken vor dem eigenen Zuhause ermöglicht. Der Ersatz dieser Parkplätze durch eine Tiefgarage wird die Betroffenen durch den Wegfall ihres gemeinschaftlichen Gartens und das kostenpflichtige Parken künftig gleich doppelt kosten. Dass der Investor eine Tiefgarage zum Allgemeinwohl seiner Mieterinnen und Mieter baut, dürfte selbst das gutgläubigste Ausschussmitglied nicht glauben. Ohnehin wurden bei der Infoveranstaltung am 14.6.23 bereits Preise für die Tiefgaragennutzung von Investorenseite ganz offen angesprochen.
Die Aussagen der Ausschussmitglieder wirken in den Ohren der Betroffenen also wie blanker Hohn.
Derartige Aussagen zeugen entweder von fehlendem Sachverstand oder - besonders erschütternd, handelt es sich hierbei doch um Vertreter der Bürgerschaft, nicht etwa Selbstdarsteller – gänzlich fehlender Empathie. Doch die fehlende Mieter-Lobby ist bei genauer Betrachtung der Zusammensetzung des Ausschusses und dessen Meinungsführern nicht weiter verwunderlich.
Kein Platz für echte Bürgerbeteiligung
Dass sich seit geraumer Zeit gegen die Aufzeichnung von Sitzungen gewehrt wird? Verständlich – bei so mancher Aussage wäre manch einem Ratsmitglied wohl unwohl, sich später im Ort zu zeigen. Auch dass Betroffene während der Sitzung keine Möglichkeit zur Stellungnahme haben, sondern auf dem Zuschauerplatz verharren und ertragen müssen, macht deutlich:
Es wird über Bürger entschieden – nicht mit ihnen.
Ein Appell
Dieser Beitrag ist kein Angriff auf einzelne Personen. Er ist ein Appell an die politische Verantwortung der lokalen Entscheidungsträger und Bürgervertreter. An einen Bauausschuss und dessen Mitglieder (Menschen), die Entscheidungen nicht leichtfertig mit Desinteresse und auf Basis mangelnder Informationen treffen dürfen. Denn ihre Entscheidungen gefährden ihre eigenen Mitmenschen im Ort.
An den Bürgermeister, als obersten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger, auch unbequeme Stimmen wahrzunehmen und die Interessen der ganz besonders durch das Bauprojekt betroffenen Kinder, Jugendlichen und Senioren am Bareisl stärker zu vertreten. Und an alle, denen Tutzing als lebenswerter Ort am Herzen liegt.
Der Fall rücksichtsloser Flächenversiegelung und kurzsichtiger Bauprojekte wie am Bareisl ist kein Einzelfall. Aber er ist ein trauriges Beispiel dafür, wie lokale Politik Vertrauen verspielen kann.
Der Bareisl verdient eine ehrlichere Debatte – und die Menschen dort verdienen mehr als diese Entscheidung
Erneut liegt nun also alle Hoffnung beim Tutzinger Gemeinderat, den Empfehlungsbeschluss des Tutzinger Bauausschusses vom 24. Juni 2025 auf Herz und Nieren zu prüfen und sich nicht im 2. Anlauf von einem unzureichend debattierten Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses überrumpeln zu lassen.
Bereits am Dienstag, 1. Juli 2025 ab 18:45 Uhr heißt es für Anwohnerinnen und Anwohner: hoffen.
Denn dann steht die Abstimmung über den Neubau am Bareisl auf der Tagesordnung der Gemeinderatsitzung.

Mehr zum Thema:
Bauausschuss befürwortet Neubau am Bareisl mehrheitlich
Kommentar hinzufügen
Kommentare
1. Stellplatzfläche (inkl. Fahrgasse)
Ein Stellplatz benötigt realistisch ca. 30 m² inklusive Fahrweg (Richtwert für Tiefgaragenplanung):
31 Stellplätze × 30 m² = 930 m² pro Etage
Für zwei Etagen:
930 m² × 2 = 1.860 m² Gesamtgrundfläche
⸻
2. Etagenhöhe (inkl. Decke)
• Realistische Höhe pro Tiefgaragenetage: 3,2 m
(inkl. Technik, Deckenstärke, Lüftung etc.)
2 Etagen × 3,2 m = 6,4 m Gesamttiefe
⸻
3. Volumenberechnung (Grundfläche × Tiefe)
1.860 m² × 6,4 m = 11.904 m³ (brutto)
⸻
4. Sicherheitszuschlag: Verbau, Fundamente, Technikräume etc.
Rechne 10–20 % Puffer dazu:
ca. 13.000–14.000 m³ Aushub gesamt
⸻
✅ Antwort (Kurzfassung)
Für eine Tiefgarage mit 62 Stellplätzen auf zwei Etagen wird ein Aushubvolumen von ca.
11.900 m³ bis 14.000 m³ Erde benötigt – je nach Bauweise, Wandstärken, Zufahrtsrampe und Technikräumen.
Da wird die Traubingerstraße tatsächlich ziemlich gefordert werden. Denn (ebenfalls von der KI beantwortet) typischerweise nimmt ein 20 Tonner LKW ca. 10 - 13 Kubikmeter Aushub auf —> die Zahlen in dem Artikel sollten vielleicht nochmals geprüft werden, den selbst bei 15 Kubikmetern pro Fahrt und einem unteren Wert von 11.900 Kubikmetern kommt es zu knappen 800 Fahrten. Also deutlich mehr als in dem Artikel angenommen. Die KI mag sich irren, rs lohnt sich aber sicher, dieses Thema nochmals zu analysieren.
Nach aktueller Einschätzung einer fachkundigen Person, sind dort andere Annahmen zu treffen.
Unter Berücksichtigung der Fahrzeuggröße und örtlichen Bodenbeschaffenheit, ist von einem Aushub von ca. 7 m3 je Fuhre auszugehen. Bei einem geschätzten Aushub für die Tiefgarage von ca. 10.800 m3 sind das ca. 1.500 Ladungen, 3.000 Fahrten. Eine deutlich andere Größenordnung und Belastung der öffentlichen, örtlichen Straßen, als oben dargestellt. Insbesondere für die Zugspitz- und Traubingerstraße. Eine Belastung, die hinsichtlich des §34 BauGB Abs. (1) S. 2 ("Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben;*das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden") vom Landratsamt zu prüfen ist.
Die Wortbeiträge GEGEN das umstrittene Bauvorhaben fanden bei den Zuschauern deutliche Zustimmung. Mehrere Ratsmitglieder zeigten zwar Verständnis für die durch den geplanten Bau stark belasteten und daher sehr besorgten Mieter, stimmten dann aber trotzdem FÜR das riesige Bauvorhaben / das sog. Einvernehmen.
Wäre in diesen Gewissensfällen nicht eine "Enthaltung" statt einer Zustimmung angemessener gewesen, fragten sich einige Zuschauer.
Die Abstimmung endete schließlich mit 12 : 5 , lässt aber weiter wichtige Fragen offen.
Man fragt sich nun, ob das politisch planlos, politisch instinktlos oder politisch genau so gewollt ist.
Tutzing hat noch eine Seele, weil hier auch Menschen mit nicht so hohen Einkommen mit guter Lebensqualität leben können. Es reicht schon, dass Mieten immer weiter steigen und auch die Löhne nicht die Lebenserhaltungskosten decken. Muss denn jetzt überall nochmal eine Scheibe abgeschnitten werden??
Sozial ist es, den Wohnraum für Menschen zB ohne Garten lebenswert zu erhalten. Von den ökologischen Risiken mal ganz zu schweigen.
Viele Wohnungen in Tutzing werden von wohlhabenden Menschen nur in Wochenend-/ Ferienzeiten bewohnt. Neubauten haben oft so große Fläche bei wenigen Zimmern, also mit wenigen riesigen Räumen, dass man sieht: Es wird hier nicht für die Erzieherin oder den Supermarktverkäufer mit Familie gebaut, sondern für Luxus. Unser Fläche wird also super ineffizient genutzt.
Und das sollen Menschen in der Wohnsiedlung Bareisl dann ausbaden?
Bitte Flächen fair aufteilen, nicht so ungleich.
1. Das gemeindliche Einvernehmen
Viele stellen sich den Gemeinderat bei der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rahmen von § 34 BauGB scheinbar vor, wie das Publikum bei Gladiatorenkämpfen: Daumen hoch -> es darf gebaut werden, Daumen runter -> der Bau kommt nicht. So ist das aber nicht!
Gott-sei-dank leben wir in einem Rechtstaat und der Gemeinderat kann sein Einvernehmen nicht einfach willkürlich verweigern. Das geht nur in den engen Grenzen, die sich aus §34 BauGB ergeben. Da gibt es im Wesentlichen 4 Gründe, warum sich etwas nicht einfügt: Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Das Einvernehmen wurde beim letzten Bauantrag nicht erteilt, weil das Gebäude zu groß geplant war, alle anderen Punkte waren im Wesentlichen schon geklärt. Nachdem das Gebäude jetzt kleiner geplant ist, als das Nachbargebäude (und ja, es reicht in der Regel aus, wenn es auch nur ein Gebäude gibt, das größer ist), hat der Gemeinderat meines Erachtens keine städtebaulichen Gründe mehr, um das Einvernehmen zu verweigern. Das war am Dienstag offensichtlich, deshalb war die Debatte kurz. Würde der Gemeinderat sein Einvernehmen unberechtigt verweigern, so würde er vom Landratsamt ersetzt. Der Bau käme dann also trotzdem.
Wenn man den Anwohnern suggeriert, dass der Gemeinderat durch ein Verweigern des gemeindlichen Einvernehmens dieses Vorhaben noch verhindern kann, obwohl es sich einfügt, dann halte ich das für unehrlich. Unehrlich, ja fast verhöhnend, jedenfalls nicht besonders empathisch fände ich auch, der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Kenntnis dieser Rechtslage nicht zuzustimmen ohne dafür städtebauliche Gründe zu nennen.
Im Hinblick auf die nächste Kommunalwahl mag es für Mitglieder des Rates vielleicht vorteilhaft sein, sich als Don Quijote des Tutzinger Baurechts zu positionieren, ganz alleine oder nur mit wenigen Mitstreitenden gegen die Erteilung des Einvernehmens zu stimmen und es mutig mit den Baulöwen aufzunehmen. Die Menschen am Bareisl ernst zu nehmen heißt für mich jedenfalls auch, Ihnen zuzutrauen, dass sie so eine Politshow durchschauen würden.
2. Bewertung des Bauvorhabens am Bareisl
Die Immobilienwirtschaft empfiehlt uns zur Lösung des Wohnungsproblems: Bauen, bauen, bauen. Im Rahmen des ISEK-Prozesses hat sich gezeigt, dass die Mitglieder des Gemeinderates mehrheitlich in der viel zitierten Nachverdichtung nicht das Allheilmittel sehen. Neue Wohnungen entspannen den Immobilienmarkt nicht notwendigerweise, sie erzeugen manchmal sogar weiteren Druck. Das Bauvorhaben am Bareisl ist ein Beispiel dafür. Es ist ein Bauprojekt der Verdrängung. Unmittelbar werden die Anwohner vom gemeinschaftsstiftenden Spielplatz verdrängt. Er wird schlichtweg überbaut. Aber das ist nicht der einzige Platz, um den es geht. Der Platz im Verkehrsraum z.B. auf der Traubinger Straße wurde schon angesprochen. Die Plätze im Kindergarten, in der Schule, im ÖPNV oder bei der Hausärztin folgen. Mehr Menschen brauchen mehr Infrastruktur.
Ein Effekt ist allerdings bisher noch gar nicht zur Sprache gekommen. Freunde, die am Bareisl wohnen oder schon weggezogen sind, berichten mir von erheblichen Mietpreissteigerungen in den letzten Jahren. Dieses Bauprojekt mit seinen Neubau-Erstbezugsmieten, die in wenigen Jahren auch zu den Bestandsmieten am Bareisl zählen (Stichwort: Nachweis der höheren ortsüblichen Vergleichsmiete), wird den Druck auf die Bestandsmieter weiter erhöhen. Hier sollten wir uns wappnen. Ein Tutzinger Mietspiegel würde da helfen.
Die ökologischen Bedenken, die das Bauvorhaben aufwirft sind im Kommentar ausführlich erörtert. Alles in allem glaube ich nicht, dass das Bauvorhaben das Gemeinwohl in Tutzing fördert.
Trotzdem werde ich heute der Erteilung des Einvernehmens voraussichtlich zustimmen. Weil ich dann eben nicht gefragt bin, ob ich das Bauvorhaben gut oder schlecht finde. Heute geht es meines Erachtens darum, ob ich städtebauliche Gründe (§ 34 BauGB!) sehe, die gegen das Vorhaben sprechen. Solche habe ich nicht.
Heute nehmen wir ihnen die Freiheit vor Ort in "ihrem" Garten zu spielen, im Schatten unter Bäumen zu rutschen und zu schaukeln. Und als Erwachsene müssen sie sich mit den Folgen von Flächenversiegelung und eines Neubaus, der fast im Wald neben einem Graben steht, auseinander setzen.
Für die Tutzinger Anwohner definitiv keine Verbesserung der Lebensqualität. Zudem ist davon auszugehen, dass die neuen Wohnungen keinen günstigen Mietpreis für Familien bietet. Die Wohnungen gehen dann wie so oft eher an Menschen, die in unser schön gelegenes Tutzing ziehen möchten.
Auch ist es fraglich, ob die viel gelobte Garage die Parksituation entspannt. Leider wird vergessen zu erwähnen, dass durch den Neubau auch einige bestehende Parkplätze und Garagen weichen müssen. Für einen Parkplatz in der Garage entstehen den Mietern zudem weitere Kosten.
Es gibt wohl doch nicht so viele Vorteil und günstigen Wohnraum für bestehende Tutzinger Bürger.
danke für Ihren sehr differenzierten Kommentar. Ich stimme Ihnen zu. Den Mangel an bezahlbarem Wohnraum (bezahlbar auch von Normalverdienern) besteht zweifelsohne. Gerade aufgrund der von Ihnen genannten Dilemmata ist Tutzing gefordert, smartere Lösungen zu entwickeln. Die Bevölkerung ist in großem Maße willig, mitzugestalten. Wie zuletzt der ISEK-Prozess und die Bürgertermine deutlich gezeigt haben. Doch unsere Gremien erwecken in Teilen den Eindruck, lieber im engsten Rahmen zu entscheiden und sich abzuschotten. Warum sollte man nach Jahrzehnten daran etwas ändern? Transparentere Entscheidungen, nachvollziehbar dargelegt oder Begründungen gar dokumentiert? Nur im engsten Sinne.
Erst, wenn der Aufschrei der Bevölkerung im Sitzungssaal des Rathauses irgendwann zu hören ist, wird sich daran vielleicht etwas verändern. Doch selbst dann wird erstmal noch auf Aussitzen gesetzt. Erinnern wir uns nur an die Debatten zur Nutzung eines Mikrofons während der GR-Sitzungen.
Konkret zu Ihrem Vorschlag der Aufstockung am Bareisl. Wenngleich auch das nicht bei jedem auf Begeisterung stieße. Ich persönlich hielte dies für die klügste Lösung anstatt zusätzlich Fläche zu versiegeln und nicht absehbare Gefahren einzugehen.
München macht es vor. Ich lebte selbst in einer Wohnanlage, gegenüber einer Wohnanlage mit über 30 Parteien, die nach der Pandiemie aufgestockt wurde. Fünf Wohnkomplexe am Bareisl sind E + 2. Eine einzige E + 3.
Schaut man in Tutzings Historie, so hört man, dass genau so eine Aufstockung am Bareisl vor Jahren/Jahrzehnten bereits in den angesprochen Gremien vorgestellt wurde. Die Kurzsichtigkeit der damaligen Entscheidungen (ein Merkmal der Gremien), dieses vernünftige Vorhaben mehrheitlich abzulehnen, beschert uns heute die Konsequenzen.
Jedoch sollte eine einstige Ablehnung nicht davon abhalten, diese Lösungen wieder auf den Tisch zu legen. Möglicherweise sogar durch ein örtliches Gremium auf den Tisch gebracht? Denn bekanntlich revidiert sich so manch ein Beschluss im Laufe der Zeit (siehe die Historie dieses Neubauprojekts).
In Kombination mit der Modernisierung und Erweiterung der bestehenden, ohnehin veralteten Garagen, ließe sich auch die Parksituation lösen.
Im Angesicht zunehmender Extremwetterereignisse sollte jedem Entscheidungsträger klar sein, dass es zusätzliche Versiegelung um jeden Preis zu vermeiden gilt. Der günstigste Preis in Tutzing scheint derzeit die Höhe zu sein. Bleibt abzuwarten, wie sehr sich Tutzings Gremien für Veränderungen in dieser Hinsicht offen zeigen.
Begehrt wegen der Lage am See, gutem Bahnanschluss und - zumindest noch ! - reichlich Natur außen'rum.
Viele Tutzinger wollen in Tutzing bleiben und immer neue Mitmenschen wollen auch in Tutzing leben.
Beides verständlich; man kann & sollte es in einem freien Land, in einer freien Gesellschaft nicht verbieten.
So greifen die Marktgesetze knallhart ... mehr & mehr Nachfrage treibt die Preise, da das Angebot nicht in gleicher Weise mitwächst.
-> Der See ist schön, aber Wohnraum können wir auf dem See nicht schaffen. Es sei denn, wir nehmen uns Venedig oder schwimmende Häuser wie in Amsterdam zum Vorbild?
-> V.a. im Westen, aber auch nördlich & südlich begrenzen uns neben Land- & Forstwirtschaft auch prägende Wälder & Weiher; diese Natur wollen & sollten wir erhalten.
Was also tun?
-> Hier am Beispiel Bareisl erkennen wir, dass immer mehr NACHVERDICHTUNG auch nicht überall & allein die Lösung sein kann.
-> Daher sollten wir wirklich auch wieder mehr in die Höhe bauen. Mit der Kellerwiese haben wir meines Wissens doch über die Jahrzehnte keine schlechten Erfahrungen gemacht. Trauen wir uns das nicht mehr?
(Kleiner diesbezüglicher Exkurs: Ich würde mir bespielsweise in der Senke unter den Bahngleisen an der Niederebersdorfer Straße & Sudetendeutsche Straße erheblich mehr Stockwerke & somit Wohnraum als zuletzt wünschen; +200 % oder mehr .)
Noch ein wichtiger Punkt, der uns als Betroffene - wie das gesamte Bauvorhaben - schon schlaflose Nächte bereitet hat: Bei der Informationsveranstaltung des Investors wurde seinerzeit ausgeführt, dass Elektroladesäulen aufgrund ausgehender Brandgefahren nicht innerhalb der Tiefgarage vorgesehen seien; der Planentwurf sah dann vor, dass statt in der Tiefgarage selbst, Ladesäulen nun oberhalb am Wald und vor den Häusern Am Bareisl 39-41 errichtet werden sollen. Interessant wäre also, ob Ladesäulen für Elektrofahrzeuge direkt am Wald (Waldbrandgefahr nicht zuletzt im Zeichen des Klimawandels) und vor den Wohngebäuden, es sind hölzerne Dachkonstruktionen erkennbar! nach brandschutztechnischer Prüfung überhaupt betrieben werden dürfen.
Die in den Jahren 2023/2024 aufgezeigten Grundprobleme bleiben m.E. insgesamt weiterhin bestehen.
Noch ein offenes, allgemeines Wort an das Rathaus:
Bereits jetzt hat sich aus vielerlei Gründen deutlich spürbarer Unmut in der Tutzinger Bevölkerung angesammelt; und ja, auch zunehmend leider im letzten Jahr. Denkt eigentlich dort noch irgendjemand an den 08. März 2026 ????
O-Gebäudeplatzierung + Flächenversiegelung + Baumschwund = Schall-Pingpong deluxe.
Ich bin auch gespannt, was sich die Eigenheimbau zum Thema Wasserableitungen einfallen lässt, vor allem in der Ecke des Bauvorhabens, denn die Starkregen-Ereignisse werden in Zukunft noch häufiger den gesamten Bareisl fluten.
Interessierte können sich gerne auf dem Weg zum Deixlfurter Weiher selbst ein Bild davon machen, was dort für eine Kleinoase zerstört wird …
Was leider in Tutzing noch dazukommt (wenn man alle Ortschaften rund um den See mal betrachtet ) vom Baulichen her - einer der unschönsten noch vor Starnberg …leider - das hat aber eben schon damals mit den Bauten Bundesweht Zeit mit Luswiese / Bareisl / Höhenberg begonnen - der Stil der inzwischen teilweise hier Vorrang hat - bezieht sich 0,0 mehr auf unsere Voralpenland - was sehr schade ist
Sicherlich werden in Tutzing und Umgebung händeringend Wohnungen gesucht, dennoch muss es bessere Bauplätze geben als am Bareisl. Hier leben bereits viele Menschen zusammen und das in einer einmaligen Gemeindschaft in der aufeinander geachtet wird und wahrer Zusammenhalt existiert. Dennoch wird genau um diese Einmaligkeit zu erhalten auch Platz zum Leben benötigt, weshalb die Grünflächen auch aus sozialen Gründen erhalten bleiben müssen. Ein Mangel an Rückzugsraum und Privatsphäre fördert Spannungen und Konflikte im Alltag. Was die Lebensqualität am Bareisl zusätzlich zu den bereits erwähnten Punkten reduzieren wird.
Eine Meinungsänderung scheint nicht ausgeschlossen.