Gesundheit
29.4.2021
Von vorOrt.news / Theo Heithorn

Das orangene Feld wird größer

Rund um Tutzing vergrößert sich das Gebiet mit 7-Tage-Inzidenzen unter 100

Auch der Nachbarlandkreis Weilheim-Schongau ist heute bei der 7-Tage-Inzidenz unter 100 gerutscht. In den vergangenen Tagen hatten in der hiesigen Region nur die Landkreise Starnberg und Landsberg am Lech diesen für die Corona-Regeln maßgeblichen Wert unterschritten, der die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner angibt. Auf einer Farbskala des Robert Koch-Instituts sind die Landkreise mit Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 orange markiert, die Kreise mit Werten von 100 bis 250 rot. Das orangene Feld rund um Tutzing hat sich also heute vergrößert (siehe Karte unten), ist aber weiterhin von lauter rot markierten Landkreisen umgeben.

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© Robert Koch-Institut https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Der Inzidenzwert des Landkreises Starnberg hat sich allerdings nach mehreren Tagen der rückläufigen Entwicklung leicht auf 81,20 erhöht (graue Linie in der Grafik unten). Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist der Wert praktisch doppelt so hoch, und er ist sogar deutlich gestiegen. Auch im Landkreis München gibt es einen höheren Wert als zuvor, während der Landkreis Fürstenfeldbruck einen Rückgang verzeichnet, aber über 100 bleibt. Die Entwicklung verläuft also in den einzelnen Landkreisen recht unterschiedlich. In Tutzing liegt die 7-Tage-Inzidenz zurzeit etwa bei 60 (rote Linie in der Grafik unten). In ganz Deutschland ist die 7-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert Koch-Instituts von 160,10 auf 154,90 gesunken.Für den Landkreis Starnberg werden heute wie schon gestern 15 Neuinfektionen gemeldet, davon eine in Tutzing.

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Orange für Inzidenzwerte unter 100: In diese Gruppe hat sich heute neben den Landkreisen Starnberg und Landsberg auch der Landkreis Weilheim-Schongau eingereiht. Die Landkreise rundherum bleiben vorerst rot - das bedeutet Werte über 100. © Robert Koch-Institut https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
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© Robert Koch-Institut
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Alle Inzidenzen laut RKI (Landkreis 7-Tage-Inzidenz) und LRA Starnberg (Gemeinde Tutzing) © Theo Heithorn

Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Starnberg seit März

Die Folgen der "Bundes-Notbremse"

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Test vor der Gemeinderatssitzung: Der Tutzinger Arzt Dr. Wolfgang Weber-Guskar (links) übernahm diese Aufgabe im Traubinger Buttlerhof. Rechts der ÖDP-Ortsvorsitzende Willi Neuner. © L.G.

Wegen der am Freitag in Kraft getretenen „Bundes-Notbremse“ hat die bayerische Staatsregierung die für Bayern geltende 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Bundesvorgaben entsprechend angepasst. Vieles, was die „Bundes-Notbremse“ vorschreibt, galt in Bayern schon zuvor. Was das alles für Tutzing bedeutet und wie Geschäfte sowie gastronomische Einrichtungen weiter erreichbar bleiben, steht weiter unten auf dieser Seite.

Die Bundesregierung plant Lockerungen der Beschränkungen für solche Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

Unterdessen wird das Testen mehr und mehr zum Alltagsbestandteil. In Tutzing gibt es Bemühungen um eine zentrale Teststelle. Bemühungen um Testzentrum in Tutzings Mitte

Erstmals mussten sich in der vorigen Woche auch vor der Tutzinger Gemeinderatssitzung alle Besucher dieser Vorsichtsmaßnahme unterziehen. Eine Übersicht, wo im Landkreis PCR- und POC-Antigenschnelltests durchgeführt werden, veröffentlicht das Landratsamt im Internet unter www.lk-starnberg.de/coronavirus. Einzelheiten zu den Regelungen stehen im Amtsblatt Nr. 13c vom 17. April 2021 des Landkreises Starnberg.

Die derzeit geltenden Regelungen:

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Einkaufen in Tutzing läuft nun vielfach anders ab - hier "Blumen-Liesl" in der Hauptstraße © L.G.

KONTAKT'E UND AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN:

In Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz über 100 - also auch im Landkreis Starnberg und damit in Tutzing - gilt die Bundes-Notbremse automatisch. Die nächtliche Ausgangssperre ab einem Inzidenzwert von 100 bleibt bestehen. Für Bayern nicht übernommen wurde das so genannte „Hamburger Modell“, wonach zwischen 22 und 24 Uhr die im Freien stattfindende, allein ausgeübte körperliche Bewegung eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre darstellt.

GESCHÄFTE:

Liegt die 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150, dürfen Kunden nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, Schnelltests oder Selbsttests nachweisen können. Auch der PCR-Test darf also zukünftig nur 24 Stunden alt sein. Terminshopping mit negativem Test ist zukünftig nur noch bis zu einem Inzidenzwert von 150 zulässig. Ladengeschäfte müssen schließen, es gibt aber weiterhin eine Menge Ausnahmen, für die nicht mal Testpflicht gilt. Öffnen dürfen Wochenmärkte, auf denen nur Lebensmittel verkauft werden, Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte und der Großhandel. Sie dürfen nur ihr übliches Sortiment verkaufen. Dabei müssen Abstände eingehalten werden und die Kunden müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.

Aber auch in der Geschäftswelt schert Bayern aus. Einkauf in Buch-, Blumenläden und Gartencentern ist bei einer Inzidenz von über 100 per "Click & Collect" mit Maske, aber ohne Test möglich, bei "Click & Meet" - also mit Zutritt zum Laden - braucht man aber einen Test. In Supermärkten dagegen scheint so gut wie alles erlaubt zu sein, da schaut keiner auf irgendwelche Regeln, und Einkaufswägen desinfiziert ohnehin schon lange niemand mehr. Die ständigen Änderungen verstärken die allgemeine Verunsicherung rund um die "Bundes-Notbremse" kräftig. Viele Tutzinger sind erkennbar irritiert und wissen nicht, wo sie unter welchen Bedingungen überhaupt noch einkaufen können. Die Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) empfiehlt, im Fall des Falles erst einmal im betreffenden Laden anzurufen und sich zu erkundigen, wie genau das alles abläuft und was zu beachten ist. Die Tutzinger Geschäftsbetreiber versuchen ihren Kunden zu helfen, wo es geht, sie nehmen telefonisch gern Bestellungen entgegen, die meisten von ihnen liefern die bestellte Ware auch gern nach Haus, so dass kein Test erforderlich ist.

Hier gibt es Informationen über die Erreichbarkeit von Tutzinger Geschäfte:
Breite Angebote in der Tutzinger Geschäftswelt
https://www.atg-tutzing.de/tmp_mitglieder.php

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN:

Der Bereich der zulässigen körpernahen Dienstleistungen wird verschärft. Demnach ist zukünftig nur noch die Dienstleistung der Friseure und der Fußpflege zulässig. Hand-, Nagel- und Gesichtspflegebetriebe müssen nunmehr schließen. Ab einem Inzidenzwert von 100 muss auch das Personal FFP2-Masken tragen, zudem ist für die Kunden ein negatives Testergebnis notwendig (PCR-Test, Schnelltest oder Selbsttest). Friseurbesuch ist erlaubt, aber nur mit einem tagesaktuellem negativen Corona-Test.

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Click & Collect mit Bestellung und Abholung vor Ort oder Beauty-Shopping im Geschäft mit negativem Corona-Testergebnis bietet die Parfümerie Wiedemann in der Tutzinger Hauptstraße an © L.G.

FREIZEIT, GASTRONOMIE, KULTUR:

Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern und Konzerthäuser müssen schließen, ebenso Gastronomie und Hotels. In der Gastronomie gilt ab einem Inzidenzwert von 100 zukünftig, dass die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt ist. Hier eine Liste, wie die Tutzinger Gastronomie unter diesen Bedingungen derzeit erreichbar ist: Die Liste der Gastronomie in Tutzing Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten können öffnen, falls dabei "angemessene Schutz- und Hygienekonzepte" eingehalten werden. Besucher ab sechs Jahren müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.

SPORT:

Trainieren und Wettkämpfe austragen können Berufs- und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader. Auch alle anderen dürfen Sport betreiben, aber nur allein oder zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands.

SCHULEN:

Die Sonderregelung für Schulen und Kindertageseinrichtungen, dass die Inzidenz jeweils am Freitag bekannt gegeben wird und die daraus folgenden Regelungen dann für die ganze Folgewoche gelten, entfällt. Auch für Schulen und Kitas ist daher jetzt allein maßgeblich, ob ein Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Ab dem übernächsten darauf folgenden Tag gelten dann die verschärften bzw. gelockerten Maßnahmen. Das Landratsamt macht auch zukünftig das Über- bzw. Unterschreiten eines Schwellenwertes amtlich bekannt. Konkret ergeben sich für die Schulen und Kitas im Landkreis Starnberg für die Woche ab 26. Apri keine Änderungen zur Vorwoche.
Sowohl die Schüler als auch die Lehrer müssen sich vor einem Präsenzunterricht zweimal wöchentlich testen lassen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verlangt die Bundes-Notbremse Wechselunterricht, bei einem Wert ab 165 Distanzunterricht. Anders in Bayern: Schon ab einem Wert von 100 wird Distanzunterricht vorgeschrieben. Ausnahmen kann es bei Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen geben. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Erwachsenenbildung, außerschulische Bildungsangebote sowie Instrumental- und Gesangsunterricht sind in Präsenzform weiterhin untersagt. Für Prüfungsvorbereitungen und Abschlussklassen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausnahmeregelungen.

Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen bis 11. Mai

Die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises Starnberg zur Regelung der Infektionsschutzmaßnahmen war bereits bis zum 11. Mai 2021 verlängert worden. Sie regelt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen an Bahnhöfen und Vorplätzen, das Verbot von Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Plätzen sowie den Besuch von Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen. Die genauen Regelungen der Allgemeinverfügung, die davon betroffenen Bereiche sowie alle weiteren Informationen zum Coronavirus sind unter www.lk-starnberg.de/corona abrufbar.

Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Starnberg aufgrund steigender Infektionszahlen:
https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_36466_1.PDF?1615244404

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