Gesundheit
11.11.2021
Von vorOrt.news

Vereine müssen sich selbst kundig machen

Vorstände für Information der Mitglieder über Corona-Regeln zuständig - Gestern Abend Vereinstreffen

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Die Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing wie die Halle beim Würmseestadion (oben) und der Traubinger Fußballplatz können derzeit genutzt werden - doch wie und mit welchen Regeln genau, darüber müssen sich die jeweiligen Vereine selbst kundig machen © L.G.

Die Gemeinde Tutzing hat in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Anfragen hinsichtlich der neuen Corona-Regeln für Vereine erhalten, wie ihr Geschäftsleiter Marcus Grätz auf Anfrage mitgeteilt hat. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten gebe die Gemeinde hierzu gern Auskunft.

Die Vereine erhalten nach Angaben von Grätz auch immer eine entsprechende Mail von der Gemeinde mit Hinweisen und Links zu den aktuellen Änderungen. Bei einem Vereinstreffen hat die Gemeindeverwaltung gestern Abend die Einzelheiten erläutert.

In eigener Zuständigkeit regelt die Gemeinde Tutzing die Schließung der Hallen oder die Nutzungseinschränkungen hinsichtlich der Teilnehmerzahlen und der Nutzung der sanitären Anlagen, so Grätz. In dieser Hinsicht gebe es derzeit in Tutzing keine Einschränkungen.

Was die aktuellen Regelungen betrifft, müssten sich die Vereine - konkret ihre Vorstände - selbst kundig machen und die Informationen an ihre Abteilungen weitergeben, stellt Grätz klar. Er verweist zum Beispiel auf die aktuellen Mitteilungen der jeweiligen Landessportverbände wie etwa des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) oder des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) zu den gültigen Vorgaben hinsichtlich Corona, die die Vereinsvorstände regelmäßig erhielten.

Jeder Verein muss ein eigenes Hygieneschutzkonzept für seine Tätigkeiten erlassen

„Von Seiten der Gemeinde haben die Vereine das Hygieneschutzkonzept für die jeweilige Halle/Saal zu beachten“, so Grätz. Zudem habe jeder Vereine eine eigenes Hygieneschutzkonzept hinsichtlich seiner Vereinstätigkeiten zu erlassen, das die Vorgaben des gemeindlichen Konzepts enthalten sollte. Auch hierfür bieten die verschiedenen Sportverbände nach Angaben von Grätz entsprechende Muster an.

Die Gemeindeverwaltung gebe gern Auskunft über Regelungen, die die Gemeinde allgemein betreffen, erklärt Grätz zusammenfassend. Sie könne aber keine Auskunftsstelle für die Vielzahl an vereinsspezifischen Problemen mit den Corona-Regeln sein. Hierzu werde in den Medien und Mitteilungen der Sportverbände informiert.

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