Vielleicht könnten ja die sehr konträr geführten Beiträge zum Thema Traubinger Straße zur B2 ganz schnell mit dem Hinweis erledigt werden, dass seit 4.Mai 1987 dieses Gebiet im Rahmen des Vollzugs des Bayer. Naturschutzgesetzes zum Landschaftsschutzgebiet Starnberger See und westlichen angrenzende Gebiete ernannt wurde. Vorschläge für den Platznamen gesucht
Die geschützten Landschaftsteile umfassen den Starnberger See, die Moränenhänge am westlichen Ufer des Starnberger Sees und die einmalige Hügellandschaft zwischen der Hangkante zum Starnberger See und der Bundesstraße 2. Extra zu nennen die Traumlandschaft und Idylle am Deixelfurter See. Nähere Angaben finden Sie auch im Amtsblatt Nr.20 vom 19. Mai 1987 des Landkreises Starnberg.
Also Hände weg von Plänen, die unsere Landschaft noch weiter zerstören! Die Veränderungen, die augenblicklich alleine die Traubinger Straße erfahren muss, reichen für die nächsten 50 Jahre.

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Kommentare
Im aktuellen Bayernatlas (Thema Natur) kann man das auch nachsehen:
-> Der See und weite Teile zwischen Tutzing, Traubing und Feldafing sind sog. Flora-Fauna-Habitate.
-> Der See und nahezu das gesammte Tutzinger Gemeindegebiet werden als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen; Ausnahmen sind die bebauten Bereiche und ein kleiner Fleck zwischen Kampberg & Karra im Süden.
-> Der Johannishügel und ein paar weitere kleine Fleckchen unregelmäßig verteilt über unser Gemeindegebiet sind als Naturdenkmäler zusätzlich geschützt.
-> Der See und im Karpfenwinkel ein breiter Uferbereich bis zur Bernriederstraße sind darüber hinaus Vogelschutzgebiete.
-> Dazu unzählige kleine + verstreute Biotope.
Tutzing ist in der Tat vom Landschafts- & Naturschutz mehr oder weniger eingekesselt.
Die von uns in Tutzing gerettete Welt wird es uns gewiss tausendfach danken. ^^