Gemeindeleben
10.9.2019
Von vorOrt.news

Pflanzen sollen nicht in Gehweg ragen

Gemeinde fordert Anlieger zum Rückschnitt auf - Kinder sollen nicht auf Straße ausweichen müssen

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Die Hecke an der Tutzinger Grund- und Mittelschule ist geschnitten © L.G.

Zum Beginn des neuen Schuljahres wendet sich die Gemeinde Tutzing mit einem Hinweis an ihre Bürger: "Falls Sie Anlieger an einem viel benutzten Schulweg sind, möchten wir Sie bitten für die Sicherheit unserer Schulkinder noch einmal Ihre Anpflanzungen zu überprüfen und ggf. dafür Sorge zu tragen, dass diese nicht in den Gehweg ragen. Die Kinder sollen nicht auf die Straße ausweichen müssen oder sonst durch weit herabhängende Äste behindert werden. Bitte helfen Sie mit - damit unsere Kinder sicher in die Schule gelangen!"

An Gehwegen ist nach Angaben der Gemeinde ein Lichtraumprofil in Höhevon 2,50 Metern freizuhalten, an Straßen in Höhe von 4,50 Metern. Anpflanzungen seien in diesem Bereich bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Wenn jemand nicht selbst für den Pflanzenrückschnitt auf einem Grundstück zuständig ist, bittet die Gemeinde, diese Information an den jeweiligen Vermieter weiterzuleiten.

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