Parkregelungen für Autos breiten sich in Tutzing immer mehr aus. Am kommenden Dienstag befasst sich der Gemeinderat wieder einmal mit diesem Thema. Da geht es um den „Neuerlass der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung)“. Nähere Informationen hierzu in der Tutzinger Terminliste Digitaler Ersatz
Bei bestimmten Gruppen sorgen solche Maßnahmen für Diskussionen. So berichten Mitarbeiter von Firmen und andere beruflich oder ehrenamtlich aufs Auto angewiesene Tutzinger immer wieder von Problemen mit Parkregelungen. Nicht selten wissen sie nicht, wo sie ihr Fahrzeug lassen sollen, wenn sie zum Beispiel Reparaturen oder auch soziale Aufgaben zu erledigen haben, die länger dauern, als es die zeitliche Parkbeschränkung an der jeweiligen Straße erlaubt. Viel mit Fahrzeugen unterwegs sind beispielsweise die Mitarbeiter der Ambulanten Krankenpflege.
Bei einer Versammlung der Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) hat ihr Vorsitzender Roberto Mestanza kürzlich über häufige derartige Schwierigkeiten beim Parken berichtet. Schnell finde beispielsweise ein Handwerker einen Strafzettel vor, wenn er zu seinem Auto zurückkommt. Das sei „für Unternehmer nervig“.
"Kontrolleure nicht dazu da, die Bürger zu ärgern"
Mestanza fragte Tutzings Bürgermeisterin Marlene Greinwald, die an der Versammlung teilnahm, ob die Kontrolleure in solchen Fällen Ausnahmen machen könnten. Greinwald verwies darauf, dass nicht die Gemeinde Tutzing die Parkkontrollen vornehme, sondern der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland.
Bitten um eine nicht ganz so strenge Vorgehensweise finden allerdings bei den Kontrolleuren offenbar wenig Gehör. Bei bestimmten Anlässen wie etwa Beerdigungen bitte sie den Zweckverband oft, die Überwachungen moderat zu handhaben, sagte die Rathauschefin. Doch gerade bei großen Veranstaltungen scheinen die Kontrolleure nicht selten besonders aktiv zu sein. Greinwald erzählte von einer Hochzeit, bei der der Verband „wunderbar verdient“ habe. Sie brach allerdings auch eine Lanze für die Kontrolleure: Die Parküberwachung sei schließlich nicht dazu da, „die Bürger zu ärgern“, sondern um „irgendwie geordnete Verhältnisse herzustellen“.
Sonder- und Handwerkerausweise
In mehreren Bereichen von Tutzing gibt es Ausnahmeregelungen für Besitzer von "Sonderausweisen". Sie werden von der Gemeinde ausgegeben. Mestanza brachte in der ATG- Versammlung auch die so genannten Handwerkerausweise ins Gespräch. Nach Angaben des Landratsamts Starnberg können die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte, auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren. Möglich sei dies zum Beispiel zum Einsatz eines Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug, zum Transport von Werkzeug oder Materialien, aufgrund von Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit. Voraussetzung: Das Parken muss unbedingt erforderlich sein, und in zumutbarer Entfernung steht kein anderer Parkraum zur Verfügung. Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsvertreter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen.
Weitere Informationen:
https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Verkehr/Parkerleichterungen
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Bettina Lüchow