Am 12. September 2025 fand im Bundestag die erste Lesung über das schuldenfinanzierte Sondervermögen für Länder und Kommunen statt. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden ihre lokale Infrastruktur zügig modernisieren können. Große Investitionsbedarfe bestehen insbesondere in den Bereichen Bildung und Betreuung, Verkehr, Energie, Transformation, Digitalisierung, Wohnungsbau, bei der Modernisierung von Krankenhäusern und beim Klimaschutz.
Dafür stehen künftig 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem erhalten die Länder durch neue Kredite noch mehr Spielraum für Investitionen. Die Bundesländer können selbst bestimmen, wie viel und welche Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. So soll Bayern beispielsweise 15,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes erhalten, verteilt auf zwölf Jahre.
Diese Aussicht weckt natürlich Begehrlichkeiten in jeder Kommune.
Angesichts der aktuellen Themen in der Gemeinde Tutzing – wie beispielsweise der Finanzierung der Mittelschulsanierung oder den Planungsüberlegungen zu ISEK – wäre es interessant zu wissen, welche Informationen die Gemeinde bereits darüber hat, über welche zusätzlichen Geldmittel sie möglicherweise verfügen kann. Und ob es in diesem Zusammenhang bereits Vorüberlegungen gibt, wie diese Mittel eingesetzt werden könnten.
Denn aus meiner Sicht scheint eines unverzichtbar: Um das Geld rasch und zielgerichtet für notwendige und/oder verschobene Projekte einzusetzen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune nachhaltig gewährleisten, ist eine zeitnahe Fokussierung und Priorisierung für die Nutzung des Sondervermögens notwendig.
Nota bene: Darüber hinaus begreife ich das Sondervermögen auch als Chance unsere gesellschaftliche Transformation zu gestalten.
https://www.tutzinger-liste.de/blog/defizite-minimieren-transformation-gestalten/

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