Gemeinde
15.7.2025
Von vorOrt.news

Flächennutzungsplan wird nicht neu aufgestellt

Tutzing bleibt bei der Fassung aus dem Jahr 2014 - Aber Digitalisierung beschlossen

Der Tutzinger Gemeinderat hat sich gegen eine vollständige Neuaufstellung des Flächennutzungsplans entschieden, dessen gültige Fassung aus dem Jahr 2014 stammt. Beschlossen hat der Gemeinderat dagegen eine Digitalisierung des Flächennutzungsplans und von insgesamt 31 bisher vorgenommenen und anhängigen Änderungen.

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt, wie im „Bayernportal“ erläutert wird. https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/64219206650?localize=false Der Flächennutzungsplan sei damit ein vorbereitender Bauleitplan. Dies unterscheide ihn von Bebauungsplänen, die für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt werden und verbindliche Regelungen für die Bürger und die Baugenehmigungsbehörden enthalten.

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Blick auf Tutzing: Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt © BG
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Wichtig ist die Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich

Im Flächennutzungsplan werden zum Beispiel die für die Bebauung vorgesehenen Flächen untergliedert dargestellt: nach Nutzungsarten wie Wohnbauflächen, gemischten Gebieten, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen, Flächen für Verkehrsanlagen, Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen, Grünflächen, aber auch die Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen.

Wichtig ist ein Flächennutzungsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, so etwa Windkraftanlagen. Rechtlich ist die gleiche Wirkung durch Ausweisungen in Regionalplänen oder im Landesentwicklungsprogramm zu erzielen. Auf welcher Planungsebene eine Regelung sinnvoller ist, das ist umstritten. Durch Ausweisung im Flächennutzungsplan können die Gemeinden auch wirtschaftliche Interessen verfolgen. In einer Begründung zum Flächennutzungsplan werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplans dargelegt, in einem Umweltbericht die maßgeblichen Belange des Umweltschutzes.

Behörden und Rechtsanwälte haben von einer Neuaufstellung abgeraten

Mehrere Fachbehörden und Rechtsanwälte hätten der Gemeinde Tutzing von einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans abgeraten, sagten Bürgermeister Ludwig Horn und Bauamtleiter Christian Wolfert am Dienstag im Bau- und Ortsplanungsausschuss, als sie über den vor einigen Wochen in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschluss berichteten. Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sei nicht zwingend erforderlich. Sie hätte die Gemeinde etwa 250 000 Euro gekostet. In dem Verfahren, das wahrscheinlich rund vier Jahre gedauert hätte, wären nach Wolferts Worten nahezu alle öffentlichen Stellen von der Bahn über die Landwirtschaftsämter bis zu den Nachbargemeinden zu beteiligen gewesen.

Der Flächennutzungsplan muss in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belang werden, das im Baugesetzbuch geregelt ist. Vom Landratsamt muss er genehmigt werden. Der Gemeinderat hätte auch eine Zieldiskussion führen müssen, sagte Wolfert. Eine solche Diskussion habe es aber schon gegeben, so im Zuge des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts“ ISEK oder einer Potenzialflächenanalyse des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München. Damit würden die Untersuchungen bei einer Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zum Teil doppelt gemacht werden. Der Aufwand und die Kosten würden den Nutzen in keiner Weise rechtfertigen.

Bei Bedarf für größere Einzelvorhaben sind Anpassungen möglich

Die Entscheidung gegen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll neuen Vorhaben im Tutzinger Gemeindegebiet aber nicht im Wege stehen. Der Gemeinderatsbeschluss sieht vor, dass der Plan bei Bedarf für größere Einzelvorhaben jeweils geändert und an das jeweilige Vorhaben angepasst werden kann.

Die Digitalisierung des Flächennutzungsplans soll nach einem bereits von der Gemeinde eingeholten Angebot 25 000 Euro kosten. Die digitalisierte Form soll in das gemeindliche Geologische Informationssystem eingepflegt werden, damit dieses auf dem neuesten Stand ist.

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