Freizeit
18.5.2026
Von vorOrt.news

Vorsicht bei Wassersport und Schwimmen

Warnungen vor der „Quagga-Muschel“ – Tutzinger Yacht-Club empfiehlt Mitgliedern Maßnahmen

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Sie misst nur knapp 3 Zentimeter und verursacht dennoch große Probleme: die Quagga-Muschel © Landratsamt Starnberg

Das Landratsamt Starnberg warnt vor der Quagga-Muschel. Sowohl der Starnberger See als auch der Ammersee sind von ihr nach Angaben der Kreisbehörde befallen. Da sich die Muscheln bevorzugt an festen Untergründen wie Steinen, Holzstegen und Bojenketten festsetzen, ist an den Badeplätzen Vorsicht angebracht.

Die Quagga-Muschel sei aber nicht giftig, sagt Dr. Piet Spaak, Experte für Aquatische Ökologie am Bodensee, in einem Interview https://baden-wuerttemberg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/weichtiere/quaggamuschel/index.html Wer allerdings barfuß baden gehe, könne sich an den scharfen Kanten der Muschel die Füße aufschneiden. Die Gefahr steige, weil die Mengen an Muscheln sehr groß seien. Spaak empfiehlt: „Trage immer Badeschuhe, wenn du in einen Quagga-befallenen See steigst!“ Auch der Starnberger Landrat Stefan Frey rät zur Vorsicht: „Spätestens wenn Badegäste mit zerschnittenen Fußsohlen aus dem Wasser kommen, die ihnen die scharfkantige Muschel zugefügt hat, oder der Zugang ins Wasser gar nicht mehr möglich ist, ist die direkte Betroffenheit groß.“

Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weist Vereine, Organisationen und Berufsgruppen, die mit den Seen in Verbindung stehen, auf notwendige Vorsichtsmaßnahmen hin. Auch der Deutsche Touring Yacht Club in Tutzing hat seinen Mitgliedern bereits klare Vorsichtsmaßnahmen empfohlen. https://www.dtyc.de/quagga-muschel-im-starnberger-see-jetzt-kommt-es-auf-uns-an

Für Badegäste kann die scharfkantige Muschel zum Problem werden

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„Die Quagga-Muschel gilt als eine der invasivsten Süßwassermuscheln Europas und kann Gewässerökosysteme innerhalb weniger Jahre nachhaltig verändern“, erklärt Sascha Scharpff von der Unteren Naturschutzbehörde. Die Muschel filtert das Wasser sogar. Damit erhöht sich die Sichttiefe im See künstlich.

Die invasive Muschelart stammt nach Angaben der Naturschutzbehörde ursprünglich aus den Mündungsbereichen von Flüssen in das Schwarze Meer. Mittlerweile sei sie jedoch weltweit zu finden und besiedele auch Seen in Österreich, der Schweiz und Deutschland wie etwa den Bodensee oder den Chiemsee. Noch sei davon auszugehen, dass sich die Verbreitung im Starnberger See im Anfangsstadium befindet. Breite sie sich weiter aus, könne sie zu nicht unerheblichen Problemen führen und beispielsweise Schiffsrümpfe und Bojen überwuchern, Wasser- und Abwasserleitungen verstopfen, Fischernetze zerstören oder die Motorkühlung von Booten lahmlegen.

Für Badegäste könne die scharfkantige Muschel ebenso zum Problem werden. Auch ökologische Konsequenzen könnten mit der Besiedelung verbunden sein, da sie in Nahrungs- und Flächenkonkurrenz mit den einheimischen Arten trete und diese im Laufe der Zeit mehr und mehr zurückdränge. Als besonders kritisch wird es bezeichnet, dass sich die Quagga-Muschel sehr leicht weiterverbreiten könne. Ihre Larven seien mikroskopisch klein, hafteten an Booten, Ausrüstung, Schläuchen, Angeln und Spielzeug oder verblieben in Restwasser. Nach Angaben des Landratsamts überlebt die Muschel zudem bis zu vier Tage außerhalb des Wassers. Genau deshalb sei der Wechsel zwischen verschiedenen Gewässern der entscheidende Risikofaktor.

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Larven könnten durch Luftmatratzen, Boote und SUPs übertragen werden

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Sascha Scharpff von der Unteren Naturschutzbehörde beim Aufstellen der Hinweisschilder zu den KLAR-Regeln © Landratsamt Starnberg

Seit November 2025 ist die invasive Muschel auch im Starnberger See nachgewiesen. Bei Untersuchungen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Schadstoffbelastung von Muscheln war damals erstmals die Quagga-Muschel im Starnberger See nachgewiesen worden. Durch umsichtiges Handeln soll versucht werden, die weitere Ausbreitung so weit wie möglich zu verhindern. Wenn Wassersportgeräte oder vergleichbare Ausrüstung in einem bereits befallenen Gewässer genutzt werden, wird eine gründliche Reinigung im Anschluss als unbedingt erforderlich bezeichnet. Dabei helfen sollen die sogenannten KLAR-Regeln als Orientierung: K – Kontrollieren, L – Leeren, A – Abspülen und R – Ruhen lassen.

K -Kontrollieren bedeutet, die Ausrüstung darauf zu prüfen, ob sie sich in den fünf Tagen zuvor in einem anderen Gewässer befunden hat.
L – Leeren steht für das vollständige Entfernen von Restwasser, das jedoch nicht in den See abgelassen werden darf.
A – Abspülen bezeichnet die gründliche Reinigung der Ausrüstung.
R – Ruhen steht für eine Trocknungsdauer von mindestens fünf Tagen.

Fällt die Kontrolle (K – Kontrollieren) positiv aus und sind sowohl A – Abspülen als auch R – Ruhen nicht möglich, sollte die Ausrüstung mit Quagga-Desinfektionstüchern auf Basis von Wasserstoffperoxid gereinigt werden, empfiehlt das Landratsamt. Diese seien am nächstgelegenen Kiosk erhältlich. Die Einhaltung der Regeln trage dazu bei, die Ausbreitung der Quagga-Muschel in bislang nicht betroffene Seen zu verhindern.

Am Pilsensee und Wörthsee werden derzeit Hinweisschilder angebracht. Mit diesen Informationen werden Badegäste und Wassersportler auf die möglichen Risiken und Übertragungswege der Quagga-Muschel hingewiesen, auch die KLAR-Regeln werden erläutert. Denn die Gefahr, dass auch andere Seen von der schädlichen Muschelart befallen werden, wird als sehr hoch bezeichnet, da die Larven der Quagga-Muschel mit bloßem Auge nicht sichtbar und nur unter dem Mikroskop erkennbar seien. Zudem bewegten sich die Larven frei im Wasser der bereits befallenen Seen und könnten durch Luftmatratzen, Boote, SUPs und andere Wassersportgeräte übertragen werden. Auf Oberflächen könnten sie bis zu fünf Tage überleben, in Restwasser sogar noch deutlich länger.

Deutscher Touring Yacht Club: "Keine unnötigen Risiken"

„Keine unnötigen Risiken, keine vorschnelle Wiedereinsetzung nach auswärtigen Regatten und eine klare Priorität für Reinigung, Entleerung und vollständiges Trocknen:“ Das rät der Deutsche Touring Yacht Club in Tutzing den Wassersportlern. Eine vom Landratsamt empfohlene Heißwasserreinigung sei fachlich sinnvoll, praktisch aber nicht in jedem Fall realistisch, erklärt der Club. Die wichtigste und für die Mitglieder am einfachsten umsetzbare Vorsichtsmaßnahme sei deshalb die konsequente Trockenzeit nach jedem Gewässerwechsel. Das passe auch zur Linie des Landratsamts, das die weitere Ausbreitung zu hemmen und vor allem eine Verschleppung in andere Gewässer zu verhindern versuche. Wo technisch möglich, sei eine Heißwasserreinigung zusätzlich sinnvoll. Das Landratsamt empfiehlt mindestens 65 Grad für Bootsrümpfe sowie ein 15-minütiges Spülen von Motoren in 70 Grad heißem Wasser.

Konkret rät der Yacht-Club zu diesen Vorsichtsmaßnahmen: „Nach Regatten, Trainings oder anderen Einsätzen in fremden Gewässern darf ein Boot nicht sofort wieder in den Starnberger See eingesetzt werden“, erklärt der Club auf seiner Webseite. Boote, Motoren und Ausrüstung sollten nach jedem Gewässerwechsel mindestens fünf Tage vollständig trocken bleiben, bevor sie wieder bei uns zu Wasser gingen. Das entspreche der offiziellen Empfehlung des Landratsamts und sei für den Club die praktikabelste Schutzmaßnahme. Boote, Trailer und Ausrüstung seien nach der Rückkehr gründlich zu reinigen, besonders Rumpf, Ruder, Schwert, Slipwagen, Leinen, Fender, Persenning, Schläuche und alle Stellen, an denen Wasser stehen bleiben könne. Die Larven könnten an Oberflächen und in Schläuchen haften. Restwasser müsse konsequent entfernt werden. Kühlkreisläufe, Bilgen, Schläuche, Eimer und andere wasserführende Teile dürften nicht mit Wasser aus anderen Gewässern an den See zurückgebracht werden: „Diese Form der Verschleppung gilt als zentrales Risiko“, warnt der Club.

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