Von Bürgerenergie Tutzing eG

Allgemeine Verunsicherung

Was hat die geplante Reform des EEG mit unserem Bürgerenergiepark am Oberen Hirschberg zu tun?

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Für Schnell-Leser zuerst
Unser Fazit
Die Novelle des EEG ist für 2027 vorgesehen, die tatsächliche Umsetzung und damit die Verabschiedung des Gesetzes ist noch offen. Sofern unser Bürgerenergiepark am Oberen Hirschberg die Betriebsbereitschaft wie geplant 2026 erreicht – und das ist absolut realistisch - betrifft uns die Novelle aller Voraussicht nach nicht oder nur am Rande. Insbesondere die EEG-Vergütung auf 20 Jahre nach dem EEG 2023 bleibt gesichert.

Wir sind mit unserem Projekt nach wie vor im Zeitplan:
- Am 28. April 2026 soll der Satzungsbeschluss des Tutzinger Gemeinderats zum Bebauungsplan behandelt und verabschiedet werden.
- Ende Mai/Anfang Juni können wir mit der Baugenehmigung rechnen
- Im Juli ist Baubeginn.
- Im vierten Quartal 2026 wird dann die Anlage betriebsbereit stehen. Damit ist die EEG-Einspeisevergütung für 20 Jahre festgeschrieben.
- Mit diesem Zeitplan sind wir im Bestandsschutz und sicher vor eventuellen Änderungen des EEG.

Selbst für den Fall, dass die Anlage die Betriebsbereitschaft erst unter dem Regime der Novelle erreichen sollte, erwarten wir keine erheblichen negativen Auswirkungen auf unser Projekt. Unsere Anlagenkonstellation (vertikale Module mit Speicher) kommt einem wesentlichen Grundgedanken der Novelle, dass das Netz nicht durch Überproduktion belastet werden soll, entgegen. Die netzdienliche Bewirtschaftung unseres Speichers kann sich durch die Novelle möglicherweise sogar positiv entwickeln.

Unsere Anmerkungen zur angedachten Novelle des Wirtschaftsministeriums
Am 26. Februar 2026 wurde ein „Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027“ (Stand 22. Januar 2026) bekannt, der in der Branche für einige Unruhe sorgt (1). Ende März bestätigten Ministeriumskreise die Kernpunkte des Konzepts zum neuen EEG – es handelt sich damit nicht mehr um einen unverbindlichen Arbeitsstand. Was steht in dem Entwurf?

Das vom Wirtschaftsministerium erklärte Ziel der Novelle ist, „die erneuerbaren Energien stärker an den Markt, die Systemintegration und die verfügbaren Netzkapazitäten zu koppeln“.
Um Ihnen lange juristische Texte zu ersparen (der Entwurf (2) umfasst 442 Seiten!), haben wir hier die wichtigen Punkte kurz zusammengefasst und den Bezug zu unserem Bürgerenergiepark kursiv dazu notiert:

1. Feste Einspeisevergütung: entfällt für kleine PV-Anlagen → Vermarktung wird Pflicht.
Betrifft nur Anlagen unter 25 kWp – hat für unsere Anlagengröße von 6 MWp keine Auswirkungen.(3)
_WICHTIG FÜR HAUSBESITZER: Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine PV-Anlage anzuschaffen, sollten Sie damit nicht länger warten, Sie wären von der Novelle voll betroffen._

2. Direktvermarktung: wird für alle Anlagen zur Regel.
Gilt für unseren Fall schon jetzt, im EEG 2023 – also keine Änderung unserer Vertriebsstrategie.

3. Speicher & Flexibilität: Der Entwurf setzt starke Anreize für systemdienliche Einspeisung (unter anderrem durch dauerhafte Spitzenkappung), wodurch Speicher an Bedeutung gewinnen.
Unser Projekt wird mit 5 bis 15 MWh Speicher ausgestattet sein, mit der damit erreichten Flexibilität kommt uns die Novelle entgegen (die Details sind allerdings in der Novelle noch unklar).

4. Netzabhängige Zuschläge: Die Förderhöhe kann an den Netzausbau gekoppelt werden.
Ein Anspruch auf Differenzvergütung könnte durch die Novelle unter Umständen zeitlich verschoben werden, wenn das Netz am Standort Tutzing stark ausgelastet wäre.

5. Bürgerenergieprivileg: Bleibt bestehen → Befreiung von Ausschreibungspflicht, Differenzvergütung bleibt.
Keine Änderung für uns als Bürgerenergiegenossenschaft, die Privilegien bleiben bestehen.

6. Große Freiflächen-Anlagen: Ausschreibungen bleiben das zentrale Instrument.
Aufgrund des Privilegs der Befreiung von der Ausschreibungspflicht als Bürgerenergiegenossenschaft keine Auswirkung auf unser Projekt.

7. Netzanschlusspaket: (Eigener Gesetzentwurf, aber eng verknüpft mit EEG-Novelle) Digitalisierung, Redispatch und Baukostenzuschüsse für Engpassregionen. Der Netzanbieter kann den Bau von Neuanlagen unter (noch unklaren) Bedingungen verbieten (potenziell auch eine schon erteilte Zusage zurückziehen (4)) in Gebieten, in denen im Vorjahr mindestens 3 Prozent der Strommenge abgeregelt wurden. Das dürfte für weite Teile Bayerns gelten, genaue Daten hierzu sind aber nicht zugänglich (5). Diese Regelung gilt nicht für Balkonkraftwerke. „Kleinere“ Anlagen erhalten keine Entschädigungen für Abschaltung und im Allgemeinen ist eine Beteiligung an den Netzausbaukosten vorgesehen (vermutlich ab 100 kWp (6) (7)). Möglicherweise kann diese vermieden werden, wenn man im Gegenzug auf Förderungen verzichtet (8)).
- Die Digitalisierung des Anschlusses hätte keinerlei Nachteile für uns.
- Der Redispatch der Novelle betrifft uns nicht zusätzlich, wir sind bereits mit den bestehenden Regelungen des EEG 2023 und unserer Einspeisezusage im „Redispatch 2.0-Regime“.
- Durch die vertikalen Module (günstiger zeitlicher Erzeugungsverlauf außerhalb der Mittagszeit) und unserem Speicher (zeitliche Verschiebung der Einspeisung) haben wir die Möglichkeit, den Tageszeiten, an denen viel Strom im Netz ist, weitgehend auszuweichen.
- Ein Baukostenzuschuss für die PV-Anlage selbst erscheint für unseren Standort unwahrscheinlich, wäre aber eine zusätzliche Belastung des Projekts, sollten wir erst nach Inkrafttreten des Gesetzes unsere Betriebsbereitschaft erreichen.

8. Zeitrahmen: Inkrafttreten für EEG-Novelle und Netzanschlusspaket voraussichtlich 2027; 2026 gilt weiterhin EEG-2023.
Im Entwurf selbst steht bereits die Jahreszahl 2027, mit einem Inkrafttreten noch in 2026 ist nicht zu rechnen. Unser Plan ist es, die Anlage in 2026 betriebsbereit fertigzustellen, sodass wir die Förderung nach dem EEG 2023 beanspruchen können und uns alle oben aufgeführten Punkte nicht betreffen werden.

Dr.-Ing. Marco Lorenz
Vorstandsmitglied Bürgerenergie Tutzing eG


Quellen:
(1) https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2026/03/eeg-2027-die-geplante-novelle-des-erneuerbare-energien-gesetzes-im-ueberblick
(2) https://table.media/assets/climate/eeg-entwurf-20260226.pdf
(3) https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101146550/einspeiseverguetung-geheimes-dokument-zeigt-reiches-solar-plaene.html
(4) https://www.buendnis-buergerenergie.de/wissen/download/verbaendeappell-netzpaket-gefaehrdet-dezentrale-energiewende-pdf-2026-03-27
(5) https://www.t-online.de/heim-garten/aktuelles/id_101189302/netzpaket-von-reiche-in-90-landkreisen-droht-stopp-fuer-solar-und-wind.html
(6) https://www.sueddeutsche.de/bayern/reiche-bayern-stromnetz-solar-windkraft-ausbau-erneuerbare-energien-li.3462722
(7) https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2026/03/eeg-2027-die-geplante-novelle-des-erneuerbare-energien-gesetzes-im-ueberblick
(8) https://www.roedl.com/insights/eeg-novelle-2027-neue-spielregeln-neue-chancen/

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Quelle Titelbild: Next2Sun
ID: 8690
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Die Bürgerenergie Tutzing eG hat sich zum Ziel gesetzt , die Energiewende in Tutzing mit konkreten Projekten voranzutreiben. Wirtschaftlich, zukunftsorientiert und lokal verankert

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Das Tutzinger Solarprojekt steht für etwas, das weit über Tutzing hinausweist: Es zeigt, was politisch erzeugte Rechtsunsicherheit für langfristige Investitionen in die Energiewende konkret bedeutet. Bürgerinnen und Bürger organisieren sich, bringen ihr Erspartes ein, planen sorgfältig. Und müssen dennoch fürchten, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen unter ihnen verschieben. Das ist kein Marktversagen, das ist politisches Versagen.

Man kommt nicht umhin, dabei Ross und Reiter zu benennen. Denn die Union zeichnet mittlerweile zum wiederholten Mal für den politisch induzierte Sterben deutscher Schlüsselindustrien verantwortlich. 2012 vernichtete Umweltminister Altmaier mit abrupten Förderkürzungen die bis dahin weltweit führende deutsche Solarindustrie – rund 75.000 Arbeitsplätze verschwanden, nicht weil der Markt es so wollte, sondern weil die Politik es so entschied. Ab 2018 folgte unter CDU-Wirtschaftsminister Altmaier dieselbe Logik bei der Windindustrie. Wieder brach der Zubau politisch induziert ein, so dass weitere 40.000 Jobs verloren gingen. Und die deutsche Automobilindustrie wurde jahrelang politisch an den innefizienten und technisch unterlegenen Verbrenner gekettet, während die Welt schon längst auf Elektromobilität umschwenkte.

Jetzt wiederholt sich das Muster. Katherina Reiche, bis vor kurzem Chefin von Westenergie, einem der größten Gasnetzbetreiber Deutschlands, sitzt als Bundeswirtschaftsministerin im Kabinett und bremst die Erneuerbaren. LobbyControl und Transparency International haben Interessenkonflikte dokumentiert. Reiche hat die Klimaziele in Frage gestellt, will massiv neue Gaskraftwerke bauen und gleichzeitig Einspeisevergütungen für private Solaranlagen abbauen. Das ist keine energiepolitische Neuausrichtung, sondern das ist Interessenpolitik für eine Branche, bei der sie bis vor kurzem beschäftigt war. Mitten in der zweiten fossilen Energieversorgungskrise seit dem Putin-Schock.

Die Folgen dieser Politik sind dreifach schädlich: Sie bremst wirtschaftliche Dynamik in einer der zukunftsträchtigsten Branchen jeweils in der kritischen Aufbauphase. Sie macht Deutschland abhängig von fossilen Importen und stärkt damit indirekt jene autoritären Regime, die Energielieferungen als geopolitische Waffe einsetzen. Und sie befeuert aktiv das Fortschreiten der Klimakrise – gegen jede Datenlage.

Das Tutzinger Projekt steht zwar nicht auf wackeligen Füßen. Aber sein Gelingen, und das vieler vergleichbarer Projekte in Deutschland, hängt von einer Gesetzgebung ab, die gerade von jemandem mitgeprägt wird, die dem fossilen Energiesektor jahrelang als Topmanagerin gedient hat und ihre damaligen Interessen offensichtlich mit in ihr heutiges Amt gebracht hat.