14 Jahre ist es her: 2011 gab es den Plan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Tutzinger Ortsteil Kampberg, nahe der Bahnlinie. Der Tutzinger Gemeinderat hat hierfür im September 2011 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst. Doch das Verfahren zur „18. Flächennutzungsplanänderung ‚Blumenstraße-Photovoltaikanlage“ in Kampberg wird es nicht mehr kommen: Der Tutzinger Gemeinderat hat beschlossen, das Flächennutzungsplanverfahren und das bisher immer noch anhängige Bebauungsplanverfahren nicht mehr weiterzuführen, nachdem die Gemeindeverwaltung dies empfohlen hatte.
Sie berief sich dabei auf Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Starnberg und mit dem Eisenbahn-Bundesamt. Mehrere Begründungen wurden dafür angeführt. So könne der erforderliche Mindestabstand zur Bahn von 40 Metern nicht eingehalten werden. Es gebe eine erhöhte Gefährdung durch umstürzende Bäume, weil die Abstandsflächen zum Wald nicht realisierbar seien. Schützenswerte Eichenbestände wären beeinträchtigt. Zudem werde eine Herausnahme des betreffenden Areals aus dem Landschaftsschutzgebiet nach wie vor abgelehnt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen seien verschärft worden, und die zuständigen Stellen hätten eine Beendigung des Verfahrens empfohlen. erläuterte die Gemeindeverwaltung, Einen Vorteil sieht sie immerhin: „Durch den Verfahrensabschluss kann die Verwaltung ihre Ressourcen effizienter einsetzen und die Liste offener Verfahren reduzieren.“

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