Für das geplante Tutzinger Bürgersolarkraftwerk hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung weitere Weichen gestellt. Bis 2026 soll am Oberen Hirschberg, nahe der Bundesstraße 2 bei der Abzweigung nach Kerschlach, eine Agri-Photovoltaikanlage mit etwa 6 MWp Leistung entstehen. Aber eine wichtige Voraussetzung für einen größeren zweiten Bauabschnitt fehlt noch: die Zusage des Bayernwerks für die Energieeinspeisung direkt ins Hochspannungsnetz.
Georg Schuster (FDP) hakte in dieser zentralen Frage nach. „Was ist, wenn die Einspeisung nicht möglich ist?“ erkundigte er sich. Bisher sei die Einspeisung vom Bayernwerk nur für vier Megawatt verbindlich zugesagt, bestätigte Dr. Marco Lorenz vom Vorstand der Bürgerenergie Tutzing e.V., die die Anlage plant. Das Bayernwerk sei derzeit mit Anfragen für Speicher überlastet. „Wir beantragen es gerade beim Bayernwerk mit höherer Priorität“, sagte Lorenz, fügte aber klipp und klar hinzu: „Sollte es mit der Energieeinspeisung nicht klappen, dann können wir den zweiten Bauabschnitt nicht realisieren – das ist Voraussetzung, dass wir es machen können.“ Der Vorstand gehe aber davon aus, dass die Bürgerenergie Tutzing die Genehmigung bekommen werde.
Bebauungsplanentwurf mehrheitlich gebilligt
Der Gemeinderat hat in dieser Sitzung sowohl die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich als auch den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Bürgersolarkraftwerk am Oberen Hirschberg“ mehrheitlich gebilligt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen „Träger öffentlicher Belange“ ist vorgesehen.
Gegen den Bebauungsplanentwurf stimmte Christine Nimbach (fraktionslos). Im Landkreis Starnberg gebe es viele Dachflächen, argumentierte sie. Photovoltaikanlagen sollten zuerst auf die Dächer und erst dann in die Landschaft, meinte sie: „Sonst ist alles voller Module.“
Radweg-Unterführung unter der Bundesstraße schon berücksichtigt
Der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Christian Ufer vom Starnberger Büro Terrabiota erwähnte auch die an der Fläche vorbei führende Ortsverbindungsstraße Monatshausen-Kerschlach, die der Gemeinde Tutzing gehöre. Dies sei ein wichtiger Radweg. „Falls die Bundesstraße 2 je ausgebaut werden sollte, ist dort eine Radweg-Unterführung angedacht“, sagte er. Dies sei bei den Planungen für das Solarkraftwerk berücksichtigt worden. Er hoffe allerdings wegen des damit verbundenen Landschaftsverbrauchs, dass es dazu nicht kommen werde.
Bürgerenergie Tutzing übernimmt Kosten der Energiegenossenschaft
Tutzings Bauamtleiter Christian Wolfert wies darauf hin, dass es einen Trägerwechsel und verschiedene Umplanungen gegeben habe. Nachdem die Energiegenossenschaft Fünfseenland ausgeschieden ist, übernimmt die Bürgerenergie Tutzing die bei der Energiegenossenschaft schon angefallenen Kosten, sagte Ufer. Die Anlage soll nach seinen Worten auf einer kompakten Fläche entstehen, eine Wiese sei aus dem Planumgriff herausgenommen worden.
Befreiung vom Landschaftsschutz in Aussicht gestellt
Für die so genannte Agri-Photovoltaikanlage, die mit landwirtschaftlicher Nutzung des Geländes kombiniert werden soll, ist laut Ufer die Ausweisung eines Sondergebiets erforderlich. Vorgesehene senkrechte Module hätten den Vorteil, dass den ganzen Tag über recht gut Strom produziert werden könne. Andere Module würden zur Mittagszeit bei starker Sonneneinstrahlung sogar abgeriegelt. Die benötigten Grunflächen seien bei einer senkrechten Aufstellung der Module zudem deutlich geringer als bei anderen Freiflächen-PV-Anlagen.
Einige Büsche sollen den Schafen, die auf dem Areal grasen sollen, als Schattenspender dienen, sagte Ufer. Wenn es eines Tages zu einem Rückbau der Anlage kommen sollte, könne die Fläche wieder komplett für die Landwirtschaft genutzt werden. Der Landschaftsarchitekt erinnerte daran, dass sich das gesamte Areal im Landschaftsschutzgebiet befindet. Die Untere Naturschutzbehörde habe aber bereits eine Befreiung in Aussicht gestellt. Die Flächen würden dennoch im Landschaftsschutz bleiben: „Nicht dass jemand dann sagt, wir brauchen ein Gewerbegebiet.“
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