Bei den Planungen für die soziale „Wohnanlage Schönmoos“ in Tutzing deuten sich weitere Veränderungen an. In der jüngsten Bauausschuss-Sitzung des Gemeinderats war von einer Teilveräußerung die Rede. Ein solcher Schritt ist offenbar in den Überlegungen des Verbands Wohnen aufgetaucht.
Dem für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg zuständigen Verband Wohnen fehlt es an finanziellen Mitteln für Neubauten. Die meisten Kommunen des Landkreises Starnberg – so auch Tutzing – sehen sich zurzeit nicht zur Zahlung der eigentlich vereinbarten, jährlich anfallenden Wohnbau-Umlage in der Lage. Für das Tutzinger Projekt, das eigentlich schon vor fünf Jahren konkret geplant war, will der Verband mittlerweile eine Umplanung erreichen, um die Baukosten deutlich zu reduzieren. Dabei ist eine Erhöhung der Gebäude im Gespräch. In den abgerissenen früheren Wohnblöcken auf diesen Flächen gab es 50 Wohnungen. Nach der 2021 vorgestellten Planung sollte es in den Neubauten 70 Wohnungen geben. Gerüchteweise wird jetzt sogar über vorgesehene 90 Wohnungen gesprochen.
„Nach unseren ersten Informationen scheint der Verband ein Finanzkonzept zu finden“, sagte Bürgermeister Ludwig Horn im Bauausschuss. Eine Teilveräußerung sei dann eventuell erst der zweite Schritt. Was darunter zu verstehen ist und an wen ein Teil veräußert werden könnte, darüber wurde im Bauausschuss nicht gesprochen.
Die Grundstücke des Verbands Wohnen im Schönmoos dürften, wenn sie zum Kauf angeboten werden sollten, gefragt sein, denn sie befinden sich in zentraler Lage und in Bahnhofsnähe. Auch über verschiedene andere Möglichkeiten als bisher in der Planung vorgesehen wird diskutiert. So brachte Christine Nimbach (fraktionslos) im Bauausschuss zum wiederholten Mal ein Einheimischenmodell auf diesen Grundstücken ins Gespräch. „Als Gemeinde haben wir keine Grundstücke mehr, wo wir ein Einheimischenmodell realisieren könnten“, sagte sie. Die Tutzinger Grünen haben, nachdem die Finanzierungsprobleme des Verbands Wohnen bekannt geworden waren, im Januar im Gemeinderat eine enge Kooperation zwischen dem Verband Wohnen, der Gemeinde und einer bürgergetragenen, bisher noch nicht bestehenden Genossenschaft beantragt. Im Ausschuss wurde nicht darüber gesprochen, ob dieses Modell in den aktuellen Überlegungen beim Verband Wohnen eine Rolle spielt.
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Geht das Grundstück an eine Bürger- oder Wohngenossenschaft (wie von den Grünen vorgeschlagen), bliebe es dem Gemeinwohl verpflichtet. Geht es an private Immobilieninvestoren, ist „Teilveräußerung" nur ein technokratische Umschreibung für das, was er wirklich ist: die Verscherbelung von Tafelsilber der Allgemeinheit.
Ein Gemeinderat, der nach der Kommunalwahl noch stärker die Interessen von Grundbesitzern und Vermögenden vertritt, sollte sich genau diese Frage gefallen lassen. Denn Umverteilung von unten nach oben – auf Kosten jener, die ohnehin kaum bezahlbaren Wohnraum finden – wäre das genaue Gegenteil von kommunaler Daseinsvorsorge.
An wen wollen Sie das Eigentum der Bürger also veräußern, lieber Ludwig Horn und liebe Gemeinderäte?