Die angekündigte Umplanung der vorgesehenen neuen Wohnanlage im Schönmoos hat schon zu einigen, teils kritischen Anmerkungen aus der dortigen Anwohnerschaft geführt. Das hat Tutzings Bürgermeister Ludwig Horn heute in der Bauausschuss-Sitzung des Tutzinger Gemeinderats mitgeteilt, in der die beabsichtigten Änderungen konkretisiert worden sind. Verband Wohnen will höher hinaus Der für den sozialen Wohnungsbau im Landkreis Starnberg zuständige Verband Wohnen, der auf dem Grundstück drei Häuser errichten will, hat seine Planung überarbeitet und dabei auch neue Erkenntnisse zu den Baugrundverhältnissen eingearbeitet. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den Änderungen befasst und sie einstimmig gebilligt.
Einiges soll anders werden als bisher vorgesehen. Die auffälligste Änderung betrifft eine geplante Tiefgarage: Statt wie ursprünglich vorgesehen unter den Häusern 1 und 2 – zwischen der Niederebersdorfer Straße und dem Schönmoosweg - soll sie künftig unter Haus 3 an der Sudetendeutschen Straße entstehen. Das macht auch eine Verlegung der Tiefgaragenzufahrt notwendig. In der Anwohnerschaft waren unter anderem Bedenken wegen eines erwarteten stark zunehmenden Verkehrs in den engen Straßen des Schönmoos-Viertels geäußert worden. Das hat in der Sitzung aber keine Rolle gespielt, gefragt wurde nur nach dem Stellplatzschlüssel. Der soll nur die Hälfte des ansonsten in Tutzing geforderten Werts - 0,5 Stellplätze statt 1 Stellplatz je Wohneinheit - betragen.
Haus 1, das dem Bahnhof nächste Gebäude an der Niederebersdorfer Straße, soll zudem um 1,50 Meter nach Süden verschoben werden – ein Zugeständnis an die Topografie: Im Norden des Grundstücks steigt das Gelände steil an - der zusätzliche Abstand soll hier für mehr Spielraum sorgen. Aber nicht nur das: Für dasselbe Gebäude ist außerdem eine Anhebung der sogenannten Gebäudenulllinie um 0,50 Meter vorgesehen. Wand- und Firsthöhen sollen zwar bleiben wie ursprünglich geplant, doch das Haus selbst wird durch eine entsprechende Aufschüttung faktisch einen halben Meter höher situiert. Die Höhenlagen und Kubaturen der Häuser 2 und 3 sollen von den Änderungen unberührt bleiben.
Gestiegene Baukosten und neue Erkenntnisse zu den Baugrundverhältnissen
Als ausschlaggebend für die Anpassungen genannt werden zum einen die im laufenden Verfahren konkretisierten Erkenntnisse zu den Baugrundverhältnissen, zum anderen die wirtschaftlichen Auswirkungen der gestiegenen Baukosten. Weil die Verlegung von Tiefgarage und Zufahrt sowie die Höherlegung der Nulllinie von Haus 1 die Grundzüge der Planung berühren, reicht eine einfache Anpassung des Bebauungsplanentwurfs nicht aus: Eine erneute öffentliche Auslegung ist notwendig. Bürgerinnen und Bürger bekommen damit noch einmal Gelegenheit, sich zum geänderten Plan zu äußern. Zuvor müssen zudem einzelne Gutachten – etwa das Immissionsgutachten – an die neue Planung angepasst werden.
Bauherr und Träger des Vorhabens ist der Verband Wohnen; die Gemeinde Tutzing begleitet das Verfahren als Planungsträgerin. Parallel zur Umplanung und zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens verhandeln beide Seiten derzeit einen städtebaulichen Vertrag, der unter anderem neue Regelungen zum Erbbaurecht sowie Grundstücksnivellierungen und -tausche vorsieht. Die Verwaltung wird die Änderungen nun in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten und diesen dem Ausschuss zur endgültigen Billigung vorlegen.
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