Bauplanung
13.2.2026
Von vorOrt.news

Sieben Bebauungspläne vor dem Ende

In mehreren Fällen sieht die Gemeinde Tutzing keinen Regelungsbedarf mehr

Mehr als 100 Bebauungspläne hat die Gemeinde Tutzing bisher aufgestellt. Etliche von ihnen sind noch nicht abgeschlossen. Die Verfahren sind langwierig, mit großem Arbeitsaufwand und hohen Kosten verbunden. Nun sollen sieben Tutzinger Bebauungspläne aufgehoben werden - nicht zum ersten Mal. Im Jahr 2020 hat der Gemeinderat acht Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne aus den Jahren 2008 bis 2017 gestrichen.

Die neuerliche Aufhebung von Bebauungsplänen hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss am Dienstag dem Gemeinderat empfohlen, der darüber endgültig zu entscheiden hat. „Es gibt einige Bebauungspläne, die rumgeistern“, sagte Bürgermeister Ludwig Horn: „Die gibt es halt, aber mehr auch nicht.“

Bauamtleiter Christian Wolfert formulierte es so: „Wir ziehen seit geraumer Zeit einige Bebauungspläne mit, die zu ihrer Aufstellungszeit sicher Sinn machten, inzwischen aber nicht mehr.“ Um ganz sicher zu gehen, hat die Gemeinde in diesen Fällen mit ihrem Rechtsanwalt Volker Gronefeld Rücksprache gehalten, wie Horn berichtet: „Wir wollen es rechtlich korrekt durchführen.“

Für die Aufhebung von Bebauungsplänen werden unterschiedliche Gründe angeführt. Bei dem Beschluss im Jahr 2020 wurde unter anderem von Bauplänen berichten, die sich zerschlagen hätten, aber auch von inzwischen realisierten Projekten oder sonstigen Änderungen. Auch diesmal sind manche Vorhaben nicht weiterverfolgt worden. Es gab aber auch Einigungen mit den Bauwerbern auf anderem Weg.

In einigen Fällen wird kein Bedarf mehr gesehen, weil eine bauliche Nachverdichtung in den betreffenden Gebieten ohnehin kaum für möglich gehalten wird. Als „problematisch“ bezeichnet wird sie zum Beispiel für das Areal nah am Ufer des Starnberger Sees im Bereich des Thomaplatzes und des Schlösserwegs.

Manche kleineren Bebauungspläne sind mittlerweile auch in größere Planungen überführt worden. Dabei spielt auch das städtebauliche Entwicklungskonzept „ISEK“ eine Rolle, wie sich am Beispiel des Tutzinger Freizeitgeländes Süd zeigt.

Um diese Bebauungspläne geht es diesmal:

Bebauungsplan Nummer 46 „Tutzing Nordwest - östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 10 „Reiserbergweg/Beisele-/Bockmayrstraße“

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Das Gebiet an der Bockmayrstraße, der Beiselestraße und dem Reiserbergweg wurde in einem Teilbebauungsplan behandelt, ist aber inzwischen in einem größeren Bebauungsplan aufgegangen

Dieser Teilbebauungsplan - betreffend Flurnummer 271/3v - ist im Februar 2021 aufgestellt worden. Dieser Bebauungsplan sei überholt, sagte Wolfert, weil er im „großen“ Bebauungsplan 46 nördlicher Teil aufgegangen sei.

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Bebauungslan Nummer 56 „Fischergassl/Seebreiten“

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Fürs Fischergassl, das von der Hauptstraße zum Seeufer führt, sieht die Gemeinde nach verschiedenen Problemen bei Bauvorhaben inzwischen kein Planerfordernis mehr

Seit 20 Jahren ist dieser Bebauungsplan laut Wolfert in Aufstellung. Er stammt aus dem Jahr 2004, eine erste Änderung aus dem Jahr 2006. Im Verfahren gab es nach Angaben der Gemeinde verschiedene Probleme. Gegenwärtig sei kein Planerfordernis mehr vorhanden.

Bebauungsplan Nummer 70 „Kindergarten St. Josef“

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Der Bebauungsplan Kindergarten St. Josef reicht vom Schlösserweg bis zur Graf-Vieregg-Straße (vorn) und zum Thomaplatz (oben links im Bild), dessen Umgebung vielen als beispielhaft für das alte Fischerdorf gilt

Der Bebauungsplan wurde im November 2009 aufgestellt. Verschiedene Erweiterungen waren damals vorgesehen, wie Wolfert berichtete. Dies habe sich aber im baurechtlichen Außenbere9ch als schwierig erwiesen. Das Baurecht sei dort ausgeschöpft. Der Hafenbereich wird als „sehr problematisch“ bezeichnet Der Kindergarten St. Josef sei fertiggestellt, das Mayr-Haus stehe mittlerweile unter Denkmalschutz, Baumöglichkeit bei Privaten sei kaum gegeben. Das Thomahaus und das Ortsmuseum befänden sich im Eigentum der Gemeinde. Gegenwärtig sei kein Planerfordernis gegeben. Umbauten seien nach dem Paragrafen 34 des Baugesetzbuchs und damit unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung einfacher. Falls eine Erweiterung des Kindergartens oder des Thomahauses angestrebt werden sollte, dann müsse dort sowieso der Bebaungsplan neu aufgestellt oder geändert werden.

Bebauungslan Nummer 90 „Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße“

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Die Bebauung an der Heinrich-Vogl-Straße lässt nach Auffassung des Tutzinger Bauamts eine Nachverdichtung kaum zu

Der Bebauungsplan wurde im Oktober 2014 aufgestellt, weil die Gemeinde davon ausging, dass es sich um ein Mischgebiet handelte, sagte Wolfert, Damals wurde eine Umnutzung von Gewerbe in Wohnen beantragt, und das vermeintliche Mischgebiet sollte gesichert werden. Dagegen hat der betreffende Eigentümer seinerzeit geklagt - und das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es kein Mischgebiet mehr sei. Eine Nachverdichtung in diesem Geviert sei kaum möglich, Regelungsgehalt sei nicht mehr gegeben. Der Grund für den Bebauungsplan sei weggefallen.

Bebauungslpan Nummer 100 „Rettungswache“

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Erweiterungspläne für die Rettungswache am Rand des so genannten Bolzplatzes sind nach Angaben der Gemeinde nicht weiterverfolgt worden

Der Bebauungsplan wurde im Juni 2019 wegen einer damals beabsichtigen Erweiterung der Rettungswache an der Seestraße aufgestellt, was wegen des dortigen baurechtlichen Außenbereichs als notwendig galt. Die Sache sei aber im Sande verlaufen, sagte Wolfert: Seitens des Antragstellers sei diese Erweiterung nicht weiterverfolgt worden. Der Bebauungsplan wird auch deshalb nicht mehr für notwendig gehalten, weil dieses Gebiet Im Rahmen des Entwicklungskonzepts „ISEK“ dieses Gebiet in den Gesamtbebauungsplan „Freizeitareal Süd“ aufgenommen wird.

Bebauungsplan Nummer 96 „Martelshgraben“

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Im Gebiet neben dem Martelsgraben (rechts) waren Bebauungen beabsichtigt, die in der Gemeinde nicht gut ankamen. Inzwischwen sieht es aber anders aus.

Dieser Bebauungsplan wurde nach Angaben der Gemeinde vom Gemeinderat im Rahmen von beabsichtigten Bebauungen in diesem Geviert vorbereitet, „die nicht so positiv betrachtet wurden“, sagte Wolfert. Auch eine Veränderungssperre galt als denkbar. Inzwischen hätten die betreffenden Bauwerber aber von ihren Plänen Abstand genommen, es sei zu Einigungen gekommen. Zu einem Aufstellungsbeschluss war es nach Wolferts Angaben noch nicht gekommen. Bislang sei der Bebauungsplan nicht fallen gelassen worden, da in diesem Geviert viel Potenzial vorhanden sei.

Bebauungsplan Nummer 105 „Gut Rößlsberg“

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Bestimmte Baumaßnahmen beim Gut Rößlsberg hätten laut Gemeinde einen Bebauungsplan erfordert, doch das gilt nicht mehr als erforderlich © Fotos: L.G / BG

Geplante Maßnahmen des Eigentümers von Gut Rößlsberg hätten nach Angaben der Gemeinde einen Bebauungsplan erfordert. Diese konnten aber nach dem Bericht über landwirtschaftliche Privilegierung umgesetzt werden, so dass kein Bebauungsplan mehr notwendig gewesen sei. Bislang hätten aber immer wieder Maßnahmen im Raum gestanden, die nur über eine Bauleitplanung funktionierten.

Bei den beiden Bebauungsplänen „Martelsgraben“ und „Gut Rößlsberg“ wird das Bauleitplanverfahren durch die Verwaltung eingestellt, ein Aufhebungsbeschluss ist bei ihnen nach Angaben der Gemeinde nicht notwendig:

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