Wie in eine andere Welt versetzt kann man sich fühlen, wenn man von der Hauptstraße in Tutzing ein paar Meter die Hallbergerallee hinauf und dann in den Schluchtweg hinein geht, der entlang des Martelsgrabens in Richtung Kino und weiter zur Bahnhofstraße führt. Der dichten Bebauung an der Hauptstraße und teils auch in ihren Nebenstraßen steht beim Martelsgraben ein gut gepflegtes, blühendes kleines Paradies gegenüber - einer der lauschigsten Flecken in Tutzing.
Diese deutlichen Unterschiede finden sich alle auf einem relativ kleinen Gebiet der Gemeinde zwischen der Hauptstraße, der Greinwaldstraße, der Hallbergerallee und dem Martelsgraben. Im Bebauungsplan Nummer 78 „Ortszentrum Tutzing“ ist dieses Gebiet der „Teilbebauungsplan 1“. Im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats hat der mit diesem Konzept beauftragte Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München die recht unterschiedlichen Strukturen deutlich aufgezeigt, für die auch an der Hauptstraße nach wie vor erhaltene historische Gebäude wie der Guggerhof stehen.
Nach Auffassung der Planer sollten die bestehenden Strukturen in ihren Grundzügen weitgehend erhalten und moderat weiterentwickelt werden. Nahe der Hauptstraße soll ein urbanes, also städtisches Gebiet verschiedene „vitale“ Nutzungsformen ermöglichen. Im gesamten Plangebiet soll die bauliche Entwicklung so gesteuert werden, dass der für das Ortsbild prägende Gebietscharakter nicht verloren geht.
Bauräume und Grünzonen festgelegt
Generell gilt für das Gebiet eine Grundflächenzahl von 0,3 als sinnvoll, also eine Bebauung von höchstens 30 Prozent der jeweiligen Grundstücksfläche. Doch für bestimmte Grundstücke werden auch Nachverdichtungen und Erweiterungen für denkbar gehalten. Bei einer Ortsbesichtigung haben sich die Mitglieder des Bauausschusses einzelne Gebäude genau angeschaut und über denkbare Vergrößerungen oder Verdichtungen diskutiert. Im Detail sehen sie das alles recht unterschiedlich.
Konkrete Bauräume und Grünzonen sind bereits festgelegt worden. Gerade entlang des Martelsgrabens sollen die dortigen Gartenbereiche, Grünstreifen und erhaltenswerte Bäume geschützt werden. Zudem soll die Erschließung gesichert werden.
Der Bebauungsplan Nummer 78 „Ortszentrum Tutzing“ ist in eine ganze Reihe von Teilbebauungsplänen gegliedert. Er soll die Tutzinger Ortsmitte neu strukturieren. Dazu soll es auch gehören, bisherige Brachflächen neuen Nutzungen zuzuführen. So ist beispielsweise im Teilbebauungsplan 7 für das leer stehende Seehof-Grundstück ein Sondergebiet für Fremdenverkehr wie Hotels und Gastronomie festsetzt worden. Eine Verbindlichkeit für eine Bebauung des betreffenden Areals entsprechend diesen Nutzungsregelungen ist damit nicht verbunden, wie das Seehof-Beispiel exemplarisch belegt. In der Regel besteht keine generelle Baupflicht, es sei denn, in den Plan wird eine ausdrückliche Bauverpflichtung oder eine bauliche Entwicklungsmaßnahme mit entsprechender Pflicht aufgenommen.

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