Bauplanung
16.7.2025
Von vorOrt.news

Befreiungen vom Bebauungsplan

Ein neues Mehrfamilienhaus an der Haydnstraße darf die Baugrenzen etwas überschreiten

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An der Stelle dieses Hauses an der Haydnstraße ist ein neues Mehrfamilienhaus vorgesehen © L.G.

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt dem Tutzinger Gemeinderat die Zustimmung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Haydnstraße, obwohl die Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplans „Schnupfenwiesen“ in zwei Fällen überschritten werden. Befreiungen von diesen Festsetzungen waren dem Bauwerber schon vorab signalisiert worden, wenn alle anderen Regelungen des Bebauungsplans eingehalten werden.

Die Befreiungen richten sich nach Paragraf 31 des Baugesetzbuchs, nach dem Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zugelassen werden können, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. Als Gründe für solche Ausnahmen gelten können nach dem Baugesetzbuch unter anderem das Wohl der Allgemeinheit einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, Bedarf zur Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden, Bedarf an Anlagen für soziale Zwecke oder Bedarf an einem zügigen Ausbau erneuerbarer Energien.

Ausnahmen von Bebauungsplänen können unterschiedliche Folgen haben

Befreiungen von Bebauungsplänen gibt es immer wieder, auch in Tutzing. In manchen Fällen werden allerdings so viele Ausnahmen gemacht, dass dadurch die Gültigkeit des gesamten betreffenden Bebauungsplans in Frage gestellt wird. So haben Gemeinde und Landratsamt an der Lindemannstraße in Tutzing über die Jahre so viele Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans aus dem Jahr 1992 erlaubt, dass die ursprünglichen Regelungen als vermutlich „obsolet“, also veraltet und damit nicht mehr anwendbar eingestuft wurden.

Anders hat das Landratsamt trotz vieler Befreiungen den bereits 1960 in Kraft getretenen Bebauungsplan „Im Ried“ in Traubing beurteilt. Obwohl dort im Lauf der Zeit etliche Gebäude entstanden sind, die nicht den Vorgaben entsprechen, aber allesamt genehmigt worden sind, entfaltet dieser Bebauungsplan nach Auffassung des Landratsamts nach wie vor seinen Regelungsgehalt. Er müsse daher uneingeschränkt beachtet werden.

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Rückbau bisher stark versiegelter Flächen

Der geplante Neubau an der Haydnstraße mit Erdgeschoss, erstem Stock und Dachgeschoss soll sieben Wohneinheiten enthalten. Die teils als geringfügig bezeichneten Überschreitungen betreffen eine Tiefgarage mit 12 Kfz-Stellplätzen und 22 Fahrradstellplätzen sowie Kellerlichtschächte an der Ost- und Westfassade. Der Gemeinderat hatte zudem einen Freiflächengestaltungsplan gewünscht, um den Rückbau bisher stark versiegelter Flächen beurteilen zu können. Ein solcher Plan wurde vorgelegt.

Christine Nimbach (fraktionslos) bedauerte den Abbruch des alten Gebäudes, das nach ihrer Einschätzung Anfang der 1970er Jahre errichtet worden ist. Sie selbst sei in einem Mehrfamilienhaus aufgewachsen, das schon 130 Jahre lang stehe. Auch unter Aspekten der Nachhaltigkeit sei ein solcher Abbruch schade. Zu einem Plädoyer von Nimbach für die Erhaltung von Bäumen sagte Bauamtleiter Christian Wolfert, die Bäume seien im Bebauungsplan eingezeichnet. Zum Teil seien sie kaputt, es seien aber Neupflanzungen vorgesehen.

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