Bauplanung
20.11.2025
Von vorOrt.news

Campingplatz in Obertraubing abgelehnt

Investor wollte 130 Stellplätze auf 4800 Quadratmetern errichten

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Der Campingplatz sollte bei Obertraubing neben der Kustermannstraße entstehen (gelb umrandet). Oben rechts die Bundesstraße 2.

Eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Campingplatzes in Obertraubing ist im Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats auf einhellige Ablehnung gestoßen. „Wenn der 1. April wäre, würde ich sagen: Gelungener Aprilscherz“, kommentierte Christine Nimbach (fraktionslos). Barbara Doll (fraktionslos) erinnerte an einen früheren Vorstoß für einen Pferdehof auf dem selben Gelände: „Das Landwirtschaftsamt und das Landratsamt werden mit entscheiden, und sie werden es sicher ablehnen.“ Kritisch zu dem Vorhaben äußerten sich auch Stefan Feldhütter (Freie Wähler), Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP) und Bürgermeister Ludwig Horn.

Der Bauwerber nennt die gesamte Grundstücksgröße mit etwa 100 000 Quadratmetern. Nach der Bauvoranfrage war die Errichtung eines Campingplatzes mit einer verdichteten Fläche von 4805 Quadratmetern und 130 Stellplätzen vorgesehen. Hinzu kommen sollten sanitäre Anlagen, ein Waschhaus in einem bestehenden Gebäude, eine Rezeption und eine Verwaltung, ein Kiosk, Strom- und Wasseranschlüsse für die Stellplätze, Müllgebäude und ein Pool mit Freizeitbereich. Eine neue Zufahrt wurde von der Kustermannstraße aus geplant, weitere neue Wege sollten die Zufahrt zu den Stellplätzen ermöglichen.

Der Bauwerber hatte bereits Rentabilitätsberechnungen für das Vorhaben angestellt. Vor einer Einreichung des Antrags beim Landratsamt wollte er zunächst das Votum der Gemeinde einholen. In einem Brief an den Bürgermeister schrieb der Bauwerber, der Tourismus und die Gemeinde Tutzing seien seit Jahrzehnten ein fest zusammengewachsenes Bündnis: „Dieses Bündnis möchte ich mit meinem Vorhaben stärken und unseren schönen Ort noch mehr Menschen näher bringen.“ Sowohl Einheimischen als auch Gästen werde das Vorhaben eine attraktive Möglichkeit zur Erholung bieten.

Bauwerber: Campingplatz würde mehr Geschäfte für Betriebe in Tutzing bringen

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Eng und kurvenreich: Die Kustermannstraße wäre nach Auffassung der Gemeinde mit dem Verkehrsaufkommen durch einen Campingplatz mit 130 Stellplätzen überfordert. © L.G.

Die damit wachsende „Geschäftsbarkeit“ der Betriebe in Tutzing sei „immens“, prognostizierte der Bauwerber in seinem Schreiben. Um ein wachsendes Verkehrsaufkommen im Zentrum Tutzings zu vermeiden, habe er jahrelang ein geeignetes Grundstück gesucht: „Dies ist mir nun in Obertraubing gelungen.“ Leider unterliege dieses Grundstück dem Landschaftsschutz. „Durch nachhaltige Bauweise und Berücksichtigung ökologischer Standards“ werde aber auf den Schutz der Umwelt geachtet werden. Zur Aufwertung des gesamten Campingplatzes werde man zwischen allen Stellplätzen und rund um den Campingplatz eine Strauch- und Buschhecke pflanzen, zudem werde man auf dem gesamten Campingplatz etwa 150 neue Bäume pflanzen.

Wie die vom Bauwerber erwähnten Vorteile eines Campingplatzes wie etwa Stärkung einheimischer Gewerbebetriebe oder Erholungsmöglichkeiten auch für die lokale Bevölkerung aus Sicht der Gemeindeverwaltung zu werten sind, blieb in der Sitzung offen. In den Presseunterlagen findet sich zwar eine ausführliche Stellungnahme der Gemeindeverwaltung, doch sie befasst sich dabei ausschließlich mit Nachteilen des Vorhabens. Auf die vom Bauwerber erwähnten Vorteile geht sie nicht ein. Auch die Ausschussmitglieder sprachen in einer relativ kurzen Diskussion über dieses Thema keine positiven Aspekte des Vorhabens an. Dagegen gab es Dank an die Gemeindeverwaltung für die Zusammenfassung der kritischen Punkte.

In ihrer Stellungnahme verweist die Gemeindeverwaltung darauf, dass sich das betreffende Grundstück im planungsrechtlichen Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet befinde, so dass es dort einen hohen Schutzstatus gebe. Im Flächennutzungsplan sind die betreffenden Flurstücke als „Flächen für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Zwar bestehe für so einen Campingplatz „aufgrund seiner besonderen Anforderungen“ die Möglichkeit einer Privilegierung nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs, die vom Landratsamt geprüft werden müsse, erklärt die Gemeindeverwaltung. Da sich die Flurstücke aber im Landschaftsschutzgebiet befinden, erscheine eine Privilegierung fraglich. Wenn eine Privilegierung abgelehnt werden sollte, kann ein Vorhaben nur mit einem Bebauungsplan realisiert werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplans im Landschaftsschutzgebiet mit einer erforderlichen Herausnahme der Flächen gilt aber als schwierig.

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Gemeinde sieht Verkehrssituation "sehr problematisch"

Für die Gemeindeverwaltung ist auch die Erschließung ein „ein großes zu betrachtendes Thema“. Hier müsse geprüft werden, ob die Kapazität der vorhandenen Wasserleitung für das beantragte Vorhaben ausreiche. Eine Kanalisation sei in Obertraubing nicht vorhanden, so dass hier andere Wege zur Schmutzwasserbeseitigung angedacht werden müssten.

„Sehr problematisch“ erscheint der Gemeindeverwaltung zudem die verkehrliche Zuwegungssituation. Zwar befinde sich die Bundesstraße 2 in unmittelbarer Nähe, aber die Kustermannstraße zwischen der Bundesstraße und dem Baugrundstück sei äußerst schmal und mit einer unübersichtlichen Kurve versehen, zudem verlaufe sie zwischen Häusern hindurch an einer Bushaltestelle vorbei. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen bei 130 Stellplätzen werde die Straße voraussichtlich überfordern.

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Auf dem Obertraubinger Gelände war auch schon einmal eine Anlage für Seniorenpferde vorgesehen

Pferde-Anlage im vorigen Jahr abgelehnt

Nicht so klar war das Abstimmungsergebnis im vergangenen Jahr bei einer auf dem selben Gelände vorgesehenen Anlage für Seniorenpferde: Dem damaligen Vorhaben hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen verweigert, aber nur mit knapper Mehrheit von 4:5 Stimmen. Neben dem Umbau und der Modernisierung eines bestehenden landwirtschaftlichen Anwesens waren mehrere große Gebäude vorgesehen, darunter eine „Bergehalle“ mit 30 Metern Länge, 15 Metern Breite und 8,90 Metern Firsthöhe, eine „Bewegungshalle“ mit 41,10 Metern Länge, 21 Metern Breite und 7,11 Metern Firsthöhe sowie ein Wirtschaftsgebäude mit 20 Pferdeboxen, Futterkammer, Sattelkammer und Aufenthaltsraum. Zahnloser Tiger beim Pferdehof

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Kommentare

Manchmal fragt man sich, ob solch für Tutzing wegweisende Entscheidungen heute noch genauso getroffen würden wie damals. Hier nur einige Beispiele:

- die Ansiedlung einer größeren Pharmafabrik mitten im Ort
- der Bau einer Bahnstrecke und diverser Straßen, um Tutzing vernünftig anzubinden
- der Bau eines größeren Krankenhauses, einschließlich Hubschrauberlandeplatz
- eine Tankstelle in unmittelbarer Seenähe
- ein Tennis- und Fußballplatz in „bester Seelage“
- …

Sicherlich waren nicht alle Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, immer richtig, aber es scheint, als würde man sich heute gegen alles Neue sofort zu wehren, anstatt es einfach auszuprobieren oder zumindest abzuwägen. Selbst ein paar Wohnmobilstellplätze in absoluter Randlage (Südbad) stoßen schon auf heftigen Widerstand. Eigentlich schade, wenn man mal bedenkt, was man früher alles „gewagt“ hat.
Übrigens fallen mir sehr wohl auch Pluspunkte für einen Campinplatz in Tutzing ein:
-> Das angestrebte Prädikat "Erholungsort" könnte endlich in Reichweite kommen, da die Camping Übernachtungen mitzählen.
-> Ist so ein Camper erst mal perfekt in der Waage ausgerichtet, Vordach usw. aufgebaut, bleibt das Mobilhome meist bis zur Abreise fix stehen, und die Urlauber steigen auf Fahrräder um. - Solche Gäste wünschen wir uns doch immer so sehr, oder?
-> Zusätzliche Kundschaft für unsere arg geplagte lokale Wirtschaft nach 6 Jahren Baustelle Hauptstraße inkl. 3 Corona Jahren. Umsatzpotentiale für unsere Geschäfte, unsere Gastronomie und auch für so manche Dienstleister wie Friseure, Kosmetik, Fahrradwerkstatt & Fahrradverleih, unser Kino, Verleih von Booten & SUP, u.v.m.
-> Zusätzliche Einnahmen bei der Gewerbesteuer.

Die Anbindung an die B2 beträgt dagegen lediglich 500 Meter und ist auf Tempo 30 beschränkt.
(Bearbeitet)
Der Landschafts- & Naturschutz ist immer ein gutes Argument gegen nahezu alles.
Wie ich kürzlich an anderer Stelle kommentierte, ist Tutzing von Landschafts- & Naturschutzgebieten eng umzingelt...
Tutzing und sein Landschaftsschutzgebiet

;-)) Manchmal wundert man sich beinahe, dass wir Tutzinger und unsere Gäste trotzdem noch irgendwie legal hinaus- & wieder hereinschlüpfen können.