Die Bayerische Bauordnung wartet zum Jahreswechsel mit einer Neuerung auf. Ab 1. Januar werden Bauanträge und Vorbescheide beim Landratsamt Starnberg gestellt und nicht mehr, wie bisher üblich, bei den Gemeinden. Die Gemeinde Tutzing wurde nach eigenen Angaben ausdrücklich dazu aufgefordert, dass sie den Bauherren ab dem 1. Januar 2025 die entsprechenden bei ihr eingehenden Anträge zurückgibt. Stattdessen müssen Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsgenehmigungen, Teilgrabungsgenehmigungen und Abgrabungsvorbescheide künftig unmittelbar beim Landratsamt eingereicht werden.
Als Ziel dieser gesetzlichen Änderung gilt eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger. Der Starnberger Landrat Stefan Frey begrüßt die Neuregelung. „Die Zielrichtung des Gesetzgebers ist richtig, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen", sagt er, "dazu sollen die Änderungen der Bayerischen Bauordnung beitragen“.
Zum Jahresbeginn tritt das zweite Modernisierungsgesetz in Kraft, das die Zuständigkeiten der bayerischen Bauordnung (BayBO) neu regelt. Bauwerber sollen ihre Anträge daher ab Januar beim Landratsamt Starnberg einreichen, das als untere Bauaufsichtsbehörde fungiert. Das Kreisbauamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und beteiligt die entsprechende Gemeinde sowie eventuell weitere erforderliche Fachstellen wie beispielsweise die untere Naturschutzbehörde.
Eine wesentliche Folge auch für Tutzing beschreibt das Landratsamt so: "Die Entscheidung der Kommune über ihr gemeindliches Einvernehmen sowie die Prüfung des Bauamtes samt Beteiligung von eventuellen Fachstellen erfolgt künftig also parallel und nicht wie bisher nacheinander." Damit werde sich die Entscheidungsdauer deutlich verkürzen, sagt die Kreisbehörde voraus. Grundsätzlich müssten Antragsteller durch diese Verfahrensbeschleunigung künftig nur noch drei Monate ab Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen auf eine Entscheidung über den Bauantrag ihres Bauvorhabens warten. Diese Frist gebe die Bayerische Bauordnung vor.
Die neuen Zuständigkeiten gibt es ab dem 1. Januar nachzulesen auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de.

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