Die Gemeinde Tutzing will für den „Andechser Hof“ langfristig einen Betrieb als Gaststätte mit einem Biergarten sichern und dies rechtlich festlegen. „Ganz sicher ist das nur, wenn wir es ins Grundbuch eintragen lassen“, bekräftigte Bürgermeisterin Marlene Greinwald kürzlich bei der Mitgliederversammlung des Tutzinger Fördervereins für Tourismus. Damit antwortete sie auf Bemerkungen der bisherigen Vereinsvorsitzenden Kristina Danschacher, die sich sehr unzufrieden mit dem langen Leerstand des Andechser Hofs und dessen nach wie vor nicht gelungener Neubelebung gezeigt hatte.
Im Februar 2022 wird quasi das zehnjährige „Jubiläum“ des Leerstands sein. Die letzten Wirte des Andechser Hofs, Michaela und Klaus Köllner, haben Ende Januar 2012 aufgehört. Unter dem damaligen Eigentümer des Anwesens, dem Kloster Andechs, gab es nach Köllner und in den folgenden Jahren keine Neuverpachtung. Das Tutzinger Ehepaar Conny und Georg Schuster, das die Immobilie Mitte 2018 vom Kloster gekauft hat, schien im Gemeinderat Anfang 2019 mit Neubauplänen auf viel Zustimmung zu stoßen. Ein von Tutzings Stadtplaner Prof. Florian Burgstaller angefertigter Entwurf wurde allgemein begrüßt, auch wegen einer optischen Ähnlichkeit zum alten Andechser Hof. „Ein Entwurf, der Freude macht“ Doch zu einer Realisierung dieses Vorhabens kam es seitdem nicht. Kurz vor Ostern dieses Jahres teilten die Eheleute Schuster mit, sie würden das Bauvorhaben Andechser Hof vorerst nicht mehr realisieren. Als Grund gaben sie an, dass das Genehmigungsverfahren von Seiten der Gemeinde unnötig in die Länge gezogen werde. Das Projekt sei von Anfang an mit einem Gefühl des "nicht Gönnens" boykottiert worden. Stopp beim Andechser Hof
Zur Grundbucheintragung von Gaststätte und Biergarten bisher "kein Investor bereit"
In jüngerer Zeit soll es einige andere interessierte Investoren und neue Pläne gegeben haben, doch konkrete Angaben darüber sind bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Im Juni dieses Jahres hat der Tutzinger Gemeinderat für das Grundstück mit der Flurnummer 67 eine Veränderungssperre nach Paragraf 14 des Baugesetzbuchs sowie Änderungen des Bebauungsplans beschlossen. Bauverbot beim Andechser Hof Danach soll ein im rückwärtigen Bereich möglicher Neubau anders als bisher vorgesehen situiert werden. Ziel ist eine möglichst weit gehende Trennung dieses Bauwerks von der im vorderen Bereich geplanten Gaststätte, um so denkbaren Klagen wegen Lärmbelästigungen durch die Gastronomie vorzubeugen. Eine Veränderungssperre gilt zwei Jahre, sie kann aber um ein oder sogar zwei Jahre verlängert werden, falls dies besondere Umstände erfordern. Damit gilt das mit der Veränderungssperre verbundene Bauverbot beim Andechser Hof derzeit bis zum Jahr 2023, es kann aber bis 2024 oder 2025 ausgedehnt werden.
Wenn auf dem Areal auch Wohnungen errichtet würden, müssten sie mit einer Emissionsdienstbarkeit ausgestattet werden, sagte Bürgermeisterin Greinwald bei der Versammlung des Tutzinger Fördervereins für Tourismus. Andernfalls könne es bei Lärmbelastungen durch die Gastronomie zu Klagen der künftigen Mieter kommen. Für die Sicherung einer dauerhaften Gasthof-Nutzung, die Bürgermeisterin Greinwald jetzt betonte, hatte bei der Diskussion über das Konzept des Ehepaars Schuster von vornherein besonders Dr. Heinrich Reiter von den Freien Wählern plädiert, der bei der Kommunalwahl 2020 nicht mehr in den Gemeinderat gewählt worden ist. Die Bürgermeisterin, die ebenfalls den Freien Wählern angehört, sagte auf der Versammlung zu der Eintragung einer solchen Vorschrift ins Grundbuch, hierzu sei bisher kein Investor bereit. Derzeit stelle die Gemeinde den Bebauungsplan fertig: „Dann warten wir, wer da kommt.“
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