Bauplanung
19.1.2021
Von vorOrt.news

Turm auf neuem Haus muss zurückgebaut werden

Gemeinde macht für Seeuferbereich Vorgaben

Er steht schon ziemlich fertig da: Ein Neubau oberhalb des Freibads im Norden von Tutzing, neben dem Sprungleitenweg, ist weit fortgeschritten. Mittig auf dem länglichen Bauwerk ist eine turmartige Erhöhung zu erkennen. Um diesen Turm gibt es seit langer Zeit Auseinandersetzungen, denn der Gemeinde und dem Kreisbauamt wollte er überhaupt nicht gefallen. Die Gemeinde hat sogar vor zwei Jahren eine Veränderungssperre erlassen, also einen Baustopp für dieses Gebiet. Der Bau wirkt trotzdem weitgehend fertig.

Nun hat der Bauausschuss des Tutzinger Gemeinderats klare Regelungen für dieses Gebiet beschlossen. Danach muss der Turm zurückgebaut werden. Wie das Bauamt der Gemeinde auf Nachfrage erläutert, muss die Traufe durchgezogen werden.

Anwalt der Bauwerber: Dazu kann ich nichts sagen

Wir wollten gern von den Bauwerbern erfahren, wie sie das alles beurteilen. Denn ob der Turm mittig auf so einem länglichen Gebäude passend ist oder nicht, darüber kann man in Tutzing durchaus unterschiedliche Meinungen hören. Manche Bürger können die Widerstände gegen den Turm nicht verstehen - sie halten ihn durchaus für geeignet, die Optik eines länglichen Bauwerks zu unterbrechen. Deshalb wäre es sehr interessant, die Überlegungen der Bauwerber zu kennen. Doch leider ist es uns nicht gelungen, hierzu Informationen zu erhalten. Wir haben den Anwalt der Bauwerber erreicht und ihn um Unterstützung dabei gebeten. Er hat aber auf unsere Bitte relativ nüchtern erklärt, er könne hierzu nichts sagen. Zu weiteren Angaben war er nicht bereit.

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Vom Seeuferweg aus ist der Neubau mit dem Turm in der Mitte (rechts) gut zu erkennen © L.G.
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Bebauungsplan Seeuferbereich von Tutzings Nordgrenze bis zum Fischergassl

Der hier betroffene Teilbebauungsplan 4 des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“ ist noch nicht fertig. Im Bauausschuss gab es einen so genannten Billigungsbeschluss. Nach Angaben des Bauamts wird der Bebauungsplan noch ein bis drei Mal öffentlich ausgelegt werden müssen, bevor er als Satzung beschlossen werden und in Kraft treten kann.

Der Teilbebauungsplan erfasst das Gebiet von der Haupstraße bis zum Ufer und vom Sprungleitenweg im Norden bis zur Akademie für politische Bildung im Süden. Der gesamte Bebauungsplan „Seeuferbereich“ soll von der Hans-Albers-Straße im Norden der Gemeinde, an der Grenze zu Garatshausen, bis zum Fischergassl am Rand des Ortszentrums reichen.

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Die Gemeinde Tutzing will die Bebauung am Seeufer steuern. In der Mitte das Gebiet des in Arbeit befindlichen Teilbebauungsplans. © L.G.

Villenartiger Charakter - keine Wohnblöcke

Ähnliche Regelungen wie beim Teilbebauungsplan am Sprungleitenweg sollen für den gesamten Bebauungsplan „Seeuferbereich“ gelten. Die Gemeinde will in diesen Gebieten den eher villenartigen Charakter erhalten. Es sollen keine Wohnblöcke mit „Festungsmauern“ und keine „Riegel“ entstehen, sondern Gebäude mit am besten maximal zwei Wohneinheiten. Die Höhenentwicklung soll begrenzt werden.

Die Sichtverbindungen zum See sollen bestehen bleiben. Dafür sollen Grünzüge zwischen den Gebäuden sorgen. Sie sollen mindestens drei Meter breit sein, so dass die Häuser vom See aus gesehen voneinander getrennt wirken und das Ufer grün erscheint. Bestimmte Grünflächen werden als unbebaubar gekennzeichnet.

Nur kleinere dreigeschossige Gebäude, die es schon gibt, gelten als akzeptabel, größere Gebäude sollen dagegen nur zweigeschossig sein dürfen. Allerdings darf ein Bauelement, so etwa ein Dachaufbau, auf mehr als 25 Meter langen Gebäuden höher ausfallen, muss aber so gestaltet werden, dass die Dreigeschossigkeit nicht zum Tragen kommt. Der umstrittene Turm muss deshalb nach Angaben des Bauamts entsprechend angepasst werden.

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